Penzberg - Vor fast zehn Monaten zogen die Penzberger Muslime gegen den Freistaat vor Gericht, weil der Verfassungsschutz ihnen Kontakte zu Islamisten vorwirft. Im März soll die mit Spannung erwartete Entscheidung fallen.
Egal wie das Urteil ausfällt – es wird für Aufsehen sorgen. Im Mai 2009 hatte sich die Islamische Gemeinde Penzberg zu einem drastischen Schritt entschieden. Sie zog gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Der Grund: Seit 2007 ist die Gemeinde im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Der Inlandsgeheimdienst wirft den Muslimen Nähe zum Islamismus vor – was für die Gemeinde schmerzliche Einschnitte mit sich brachte. So wurde ihr die Gemeinnützigkeit entzogen. Ein Schock für die Penzberger Muslime, die stets den Ruf hatten, vorbildlich um Integration bemüht zu sein.
Die Muslime dementieren die Vorwürfe der Verfassungsschützer entschieden. Entschlossen, für die Rettung ihres Rufs zu kämpfen, wollen sie vor Gericht die Streichung der Gemeinde aus dem Bericht erstreiten. Der Anwalt und frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Hildebrecht Braun übernahm den Fall für die Muslime – kostenlos. Nun, fast zehn Monate später steht die Entscheidung kurz bevor: Im März soll sie fallen, heißt es beim Verwaltungsgericht München. Doch aus Sicht der Muslime kommt das wohl viel zu spät. Am 31. März wird bereits der neue bayerische Verfassungsschutzbericht veröffentlicht, er dürfte bereits in weiten Teilen fertiggestellt sein. Und die Gemeinde fürchtet daher, wieder darin aufgeführt zu sein. Anwalt Braun ist empört, dass sich das Gericht so lange Zeit ließ. „Es ist mir schwer begreiflich, wie man diese Menschen so schmoren lassen kann“, so Braun. Schließlich habe er am 7. Mai 2009 einen Eilantrag auf Erlassung einer einstweiligen Anordnung gestellt. Darin forderte er die Streichung der Gemeinde aus dem Verfassungsschutzbericht. Ein solcher Eilantrag werde normalerweise nach Tagen, mindestens aber nach Wochen entschieden. „So lange aber das Verwaltungsgericht nicht entscheidet, muss die Penzberger Gemeinde weiterhin mit dem schlimmenVorwurf leben, sie sei verfassungsfeindlich.“
Beim Verwaltungsgericht verteidigt man die lange Bearbeitungszeit: Beide Seiten hätten große Schriftsätze vorgelegt, ausführlich vorgetragen und Argumente ausgetauscht. Gegenstand des Verfahrens sei im Übrigen der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2008 – und nicht der neu erscheinende Bericht für 2009. Das Gericht teilte Braun mit: Die Sache werde unabhängig vom neu erscheinenden Bericht entschieden. Keine gute Nachricht für die Muslime, die hofften, sich davor auf dem Rechtsweg schützen zu können. Es ist in der Tat eine Entscheidung von großer Tragweite, die das Gericht zu treffen hat. Es geht um die grundlegende Frage, wann der Verfassungsschutz eine Organisation ins Fadenkreuz nehmen kann. Darum, wie stichhaltig Hinweise gegen eine Gruppe sein müssen, damit sie im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden darf – und somit öffentlich stigmatisiert wird.
Der Vorgang, so glauben Experten, könnte durchaus zum Präzedenzfall werden. Der Verfassungsschutz wirft führenden Mitgliedern der islamischen Gemeinde vor, intensive Kontakte zu Gruppen und Personen zu pflegen, die sie als islamisch-extremistisch einstufen – darunter die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG). Als Belege führen sie unter anderem frühere Vereinslisten, Arbeitsprogramme und interne Dokumente der IGMG, aber auch Abhörprotokolle an. Man habe wesentliche Anhaltspunkte dafür, dass die Verbindungen weiter bestünden, hieß es. Die Muslime dementieren entschieden – und versuchen, in ausführlichen Stellungnahmen jedes einzelne Indiz zu widerlegen. Rückendeckung erhalten sie dabei zunehmend von Politikern verschiedenster Couleur – auch aus der CSU. So lobte Alois Glück die Penzberger ausdrücklich für ihre Integrationsarbeit und Offenheit. Die Münchner Rathaus-CSU unterstützt entschieden ein Projekt des Penzberger Imams Benjamin Idriz. Er will in München eine islamische Akademie errichten. Auch bei SPD, FDP und Grünen gibt es viele Befürworter des Projekts in Stadt und Land. Und so sehen auch die Muslime mit breiter Brust der Entscheidung entgegen. Eines scheint ohnehin wahrscheinlich: Egal, welche Entscheidung das Verwaltungsgericht fällt – es dürfte eine vorläufige sein. Beide Seiten wirken entschlossen, notfalls in die nächste Instanz zu gehen.