Am 11. Mai 2009 stellte die IGP den Antrag auf Streichung aus dem in VfB 2008 im Eilverfahren. Fast genau 1 Jahr später hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben, den Antrag abzuweisen.
In der umfangreichen Begründung werden die Positionen der Gegenseite zu einem großen Teil übernommen. Die von uns vorgelegten Stellungnahmen dagegen werden nur selektiv dargestellt, unsere detaillierten Einwände, die zahlreich aufgedeckten Widersprüche in den gegen uns gerichteten Vorwürfen, wurden von der Gegenseite und leider auch vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt.

Zur Bewertung der Entscheidung fassen wir sie im Folgenden zusammen:

In den Verfassungsschutzberichten für 2007, 2008 und 2009 wurden zusammengefasst folgende Vorwürfe erhoben:

1.Vorwürfe in Zusammenhang mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG)

a) Die Islamische Gemeinde Penzberg sei eine Teil- oder Tarnorganisation der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG)
b) Der Vorsitzende der Islamischen Gemeinde Penzberg (IGP) Herr Yerli wäre Mitglied bei der IGMG gewesen
c) Die IGP hätte im Jahr 2008 für eine Veranstaltung von IGMG in Ingolstadt geworben

a)    Die Islamische Gemeinde Penzberg sei eine Teilorganisation der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG)

Antwort
Die nach unserer Kenntnis erste in Penzberg gebildete Moscheegemeinde, die von 1989 bis 1991 bestanden hat, war ein Ortsverband der damals so genannten „Islamischen Föderation Bayern“, also Milli Görüs. Die Mitglieder jener Gemeinde waren ausschließlich türkischer Herkunft. Die Gemeinde löste sich 1991 mit dem Abriss des Gebäudes in der Karlstraße auf.
In den Bürgerkriegsjahren 1992-1995 in Bosnien kamen zahlreiche Flüchtlinge auch nach Penzberg und Umgebung. Muslime aus Bosnien, der Türkei und aus anderen Ländern schlossen sich 1993 zusammen, um einen multiethnischen und von Dachverbänden unabhängigen Verein zu gründen. Am 30.11.1994 wurde dieser Verein unter dem Namen „Islamische Gemeinde Penzberg e.V.“ unter der VR-Nr. 478 beim Amtsgericht Weilheim i. Obb. Eingetragen. Im Vorstand der neu gegründeten Gemeinde war kein einziges Vorstandsmitglied der früheren Gemeinde vertreten.
Mehrmals erhielten wir Besuch von Vertretern der Verbände DITIB, VIKZ und auch IGMG. Wir haben mit allen selbstbewusst, unabhängig, auf Augenhöhe und mit Bedacht auf Abstand Kontakte unterhalten. Weshalb von diesen Verbänden ohne unser Wissen und ohne unsere Billigung die IGMG Jahre lang (bis 2006) Namen und (teilweise falsche bzw. überholte) Kontaktdaten der Gemeinde und einzelner Funktionäre für ihre Zwecke vereinnahmt und damit missbraucht hat, kann nur von IGMG beantwortet werden. Das Vorgehen der IGMG kann jedenfalls nicht gegen uns ausgelegt werden.
Wir haben unsererseits in 2006 der IGMG mitgeteilt, dass wir von ihr keinesfalls als in irgendeiner Weise zugehörig geführt werden möchten. Dies ist bereits eineinhalb Jahre vor der Kontroverse mit dem Innenministerium (August 2007) erfolgt!

Die Islamische Gemeinde Penzberg unterscheidet sich kategorisch von der Ausrichtung der IGMG. Das Wirken der Gemeinde und von Imam Idriz seit 1995 ist allgemein als progressiv und erfolgreich auf Integration ausgerichtet bekannt und anerkannt, in Penzberg, in Bayern und darüber hinaus, wie wir mit umfangreichen Anlagen belegen können.
Die umfangreich vorgelegten Unterlagen der IGMG dienen keineswegs als Beweise für eine angebliche Zuordnung der IGP zur IGMG – im Gegenteil. Die teilweise schlicht falschen, sonst veralteten, unvollständigen und repetitiven Angaben belegen anschaulich, dass es gerade keinen funktionierenden Austausch zwischen IGP und IGMG gegeben haben kann.

Die IGP e.V. hat zu keiner Zeit eine Form der Unterstützung durch die IGD oder IGMG erhalten, noch hat eine Form der Kooperation mit einer der beiden Organisationen bestanden,
- weder in der Gründungs-und Arbeitsphase (1994 bis heute),
- noch zur Zeit der Bauplanung der Moschee (2000-2003),
- noch während des Baus (2003-2005),
- noch nach der Eröffnung (2005),
- noch in der Zeit der Beschuldigungen durch das Innenministerium (2007)
- noch im Verlauf des juristischen Prozesses (2009).

Weder der Verfassungsschutz noch das Gericht haben auch nur einen einzigen Hinweis vorlegen können, der das Gegenteil belegen könnte! 


b)    Der Vorsitzende der Islamischen Gemeinde Penzberg (IGP) Bayram Yerli wäre Mitglied bei der IGMG gewesen
                                                                                             
Antwort
Vor dem Umzug nach Penzberg war Bayram Yerli Mitglied der lokalen muslimischen Gemeinde am seinem damaligen Wohnsitz. Dies war die Islamische Gemeinde Bad Tölz, die ihrerseits zu IGMG gehörte. Diese Mitgliedschaft hat er privat beibehalten, weil sich daraus zu keinem Zeitpunkt irgendeine Verpflichtung für die IGP gegenüber IGMG oder umgekehrt ergeben hätte. Als 2005 sein Einbürgerungsantrag wegen seiner Mitgliedschaft bei IGMG abgelehnt wurde, informierte Herr Yerli den Vorstand der IGP hierüber und kündigte seine Mitgliedschaft bei der IGMG. Da die Kündigung selbst nicht mehr vorliegt, hat Herr Yerli diese mehrmals wiederholt und die IGMG mehrmals um Bestätigungen seiner Kündigung gebeten. Inzwischen liegt eine ausdrückliche Bestätigung durch die IGMG vor, die auch das Datum der ursprünglichen Kündigung bestätigt. Sowohl die Kündigung, wie auch die Forderung von Bayram Yerli im Namen der IGP an die IGMG, die IGP keinesfalls als der IGMG zugeordnet zu führen, geschahen nachweislich bevor die Vorwürfe des Innenministerium geäußert wurden – also nicht erst auf den in diesem Zusammenhang ausgeübten Druck hin, wie vom Innenministerium behauptet wird.

Aus der Korrespondenz geht unzweifelhaft hervor, dass Bayram Yerli seine Mitgliedschaft bei der IGMG am 21.03.2005 gekündigt hat (entsprechende Bestätigung durch IGMG, ausdrücklich „nochmals“, vom 25.02.2009), sowie mit Schreiben vom 14.03.2006 (also lange vor der Kontroverse mit dem Innenministerium!) gegenüber IGMG erklärt, dass die Islamische Gemeinde Penzberg seit ihrer Gründung keinerlei Zweigorganisation der IGMG war und ist, und nochmals um Streichung aus den entsprechenden Unterlagen bittet – dies wird durch das vom Innenministerium selbst eingebrachte Material bekräftigt. Eine wie auch immer begründete Nachlässigkeit der IGMG, solchen Forderungen nachzukommen, kann keinesfalls zu Lasten der Islamischen Gemeinde Penzberg ausgelegt werden. 

c)    Die IGP hätte im Jahr 2008 für eine Veranstaltung von IGMG in Ingolstadt geworben

Antwort
Es ist dem Vorstand der IGP nicht bekannt, dass das fragliche Plakat hier ausgehängt wurde. Aushänge an der Infowand bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand und werden dann mit einem Stempel versehen. So haben wir bereits des Öfteren Werbung für Veranstaltungen beispielsweise des Kultusministeriums, des Sozialministeriums, von Misereor, DITIB, u.v.a. (nicht extremistischen Organisationen) gebilligt. Ein solcher Stempel kann an dem fotografierten Plakat nicht vorhanden gewesen sein.
Das Plakat wurde also – falls es tatsächlich an unserer Infowand fotografiert wurde – ohne Genehmigung ausgehängt. Da die Infowand im Eingangsbereich des Islamischen Forums, wie die Moschee auch, jederzeit frei und öffentlich zugänglich ist, kann nicht nachvollzogen werden, wer den Aushang vorgenommen hat, zumal er keinen entsprechenden Stempel getragen haben kann. Es ist z.B. denkbar, dass ein solches Plakat ungesehen angebracht, fotografiert und sofort wieder abgenommen wurde.
Wenn, wie das Innenministerium unterstellt, die IGP bemüht wäre, seit die Vorwürfe des Innenministeriums bekannt geworden sind angebliche Verbindungen zu IGMG zu kaschieren, wie sollte dann gleichzeitig erklärt werden, dass für eine Veranstaltung der IGMG geworben würde?
Wir dürfen auch darauf verweisen, dass die fragliche Veranstaltung neben Vertretern der Kirchen u.a. auch vom ehemaligen Bürgermeister von Ingolstadt, Peter Schnell (CSU), besucht wurde, dem deshalb sicherlich keine Nähe zum islamistischen Extremismus nachgewiesen werden kann. Es handelte sich offenbar um eine Koranrezitation, bei der die Ästhetik des Zugangs zur Offenbarung Gottes im Vordergrund steht, ein Grundverständnis, das zu den zentralen Inhalten islamischer Religionsausübung gehört. Sie zu schützen ist auch Aufgabe des LfV.
Die muslimischen Verbände laden gegenseitig Vertreter zu Veranstaltungen, darunter z.B. auch DITIB und IGMG, die von ihrer Ausrichtung, Orientierung und Ideologie konträre Positionen vertreten. Nach der Logik der RO muss dem Verband DITIB also inhaltliche und sogar eine verdeckte organisatorische Nähe zur IGMG unterstellt werden, wenn unter vielen anderen auch Vertreter der IGMG zu seinen Veranstaltungen eingeladen werden. 

Dies muss dann ebenso z.B. für den
- Berliner Innensenator Ehardt Körting gelten, der an einem von der IGMG veranstalteten Iftar-Essen teilgenommen hat,
- für den amtierenden Oberbürgermeister von Ingolstadt Alfred Lehmann, der die IGMG „ein Vorbild für die Gewährleistung von Ruhe und Frieden“ nennt, und es wird ebenso. (14.04.2009)
- für die Bayerische Staatsregierung gelten müssen, wenn deren Integrationsbeauftragter Martin Neumeyer am 16.09.2009 an einem Iftar-Essen teilnimmt, zu dem die IGMG eingeladen hat.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat diese Tatsachen weder kommentiert noch berücksichtigt! 

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2. Vorwürfe in Zusammenhang mit der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD)

a) Die IGD hätte sich bereits im ausländerrechtlichen Verfahren schriftlich für einen Aufenthalt des Penzberger Imams eingesetzt.
b) Der Penzberger Imam und der Vereinsvorsitzende pflegten Kontakte zum ehemaligen Präsidenten der IGD Ibrahim el-Zeyat. Daraus ergäben sich strategische Absprachen zwischen den Verantwortlichen der IGP, IGMG und IGD für das Projekt ZIE-M.
 
a)    Die IGD hätte sich bereits im ausländerrechtlichen Verfahren schriftlich für einen Aufenthalt des Penzberger Imams eingesetzt.

Antwort
Damit die Aufenthaltserlaubnis von Imam Benjamin Idriz in den Jahren 1994 und 1999 verlängert werden konnte, wurde jeweils ein Schreiben von Ahmad al-Khalifa, als Generalsekretär der IGD, eingereicht, um seine Eignung als Imam zu bestätigen. Ahmad al-Khalifa galt bekanntlich und nachweislich lange Zeit als prominentester Vertreter von Muslimen in München und damit auch Bayern. Erst im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 wurde seine diesbezügliche Funktion in Frage gestellt. Vorher war er der gesuchteste – und auch weitgehend einzige – Ansprechpartner der Behörden, in München und Bayern, der Kirchen, und vieler weiterer Interessenten in Fragen zum Islam. Es war nahe liegend und natürlich, dass Stellungnahmen durch ihn am ehesten bei den Behörden gewichtet werden würden. Welche andere Person wäre dafür nach Meinung des Innenministeriums in den damaligen Jahren in Frage gekommen?
Dass Herr al-Khalifa in seinen Schreiben daraus eine Rolle der IGD bei der Verwendung von Benjamin Idriz als Imam insinuiert, liegt in seiner Verantwortung. Wir können nur vermuten, dass er dem Inhalt der Schreiben damit einen offizielleren Ton und so mehr Gewicht gegenüber Behörden verleihen wollte. Gegen Imam Idriz können die Formulierungen jedenfalls nicht verwendet werden.
Benjamin Idriz wurde, wie dargestellt, 1994 von der Islamischen Gemeinde Penzberg als Imam angestellt, die ihrerseits zu keiner Zeit direkt oder indirekt der IGD angehört hat, noch war Imam Idriz jemals in welcher Form auch immer für die IGD tätig. 
In derselben Sache hat sich für die Aufenthaltsverlängerung von Imam Idriz auch der 1. Bürgermeister von Penzberg, Hans Mummert, (Schreiben v. 27.04.1999) eingesetzt, und schließlich hat sich auch der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dafür verwendet (Schreiben v. 23.07.1999) – wiewohl in dem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben von RA Werner Dietrich v. 08.07.1999 ausdrücklich auf die Unterstützung durch Ahmad al-Khalifa Bezug genommen wurde.

Von der Bayerischen Staatskanzlei ist am 23.07.1999 ein Brief an RA Dietrich über Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Herr Idriz so formuliert:

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 08.07.1999, mit dem Sie sich wegen der drohenden Aufenthaltsbeendigung des als Imam tätigen Herrn Idriz an ihn wenden. Die von Herrn Ministerpräsident veranlaßte Prüfung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern hat ergeben, daß der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nichts entgegensteht… Herr Idriz zählt zu einer Personengruppe, bei der eine mögliche Aufenthaltsverfestigung der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht entgegensteht…“

Das  Verfassungsschutzbericht 2009 hat diesen Vorgang jetzt eingebracht – ohne zu erwähnen, dass er 11 Jahre zurück liegt und ohne auf die damalige Unterstützung durch die Bayerische Staatskanzlei Bezug zu nehmen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat diese Tatsachen weder kommentiert noch berücksichtigt! 

  

b)    Der Penzberger Imam und der Vereinsvorsitzende pflegten Kontakte zum ehemaligen Präsidenten der IGD Ibrahim el-Zeyat. Daraus ergäben sich strategische Absprachen zwischen den Verantwortlichen der IGP, IGMG und IGD für das Projekt ZIE-M.


Antwort
Drei Telefongespräche zwischen Yerli und El-Zeyat am 30.12.2008, am 19.01.2009 und am 05.02.2009

Drei Gesprächsfragmente sind mit Bayram Yerli verzeichnet, die alle drei anschaulich und eindeutig die wiederholte Aussage von Herrn Yerli belegen, dass er seine Mitgliedschaft bei der IGMG schon im März 2005 gekündigt hat – lange vor den öffentlichen Vorwürfen gegen die IGP!, und dass er sich wiederholt und von sich aus um Bestätigungen für seine Kündigung bemüht hat. Weil er die Bestätigung von der IGMG lange Zeit nicht erhalten hat, und nachdem er sich in dieser Sache an zahlreiche Personen, auch Nicht-Muslime, und Instanzen um Unterstützung gewandt hat – eine Tatsache, die die Gegenseite wiederum verschweigt – wandte er sich damit auch an El-Zayat als eine prominente und, wie die Gegenseite selbst darstellt, einflussreiche muslimische Persönlichkeit in Deutschland, gegen die damals noch nicht öffentlich ermittelt wurde – was die Gegenseite ihm nun wiederum zum Vorwurf machen möchte!

Zu dem Gespräch am 30.12.08: Aus den Gesprächen geht eindeutig hervor, „Ich werde gerichtlich gegen Milli Görüs vorgehen. Ich habe meine Mitgliedschaft im März bereits gekündigt. Das hätte Milli Görüs zumindest bestätigen können. Die Penzberger seien sowieso nie ein Mitgliedverein von IGMG gewesen.“ sagte Herr Yerli zu El-Zeyat.

Die Gegenseite verschweigt diese Stelle geflissentlich! Die Gerichtsentscheidung nimmt darauf keinerlei Bezug!

Zu dem Gespräch am 19.1.2009: Herr Yerli bittet noch ein Mal darum, die Bestätigung zu schicken. El-Zeyat  will versuchen das zu weiterzugegeben und fragt nach der Adresse von Yerli - die ihm folglich nicht bekannt war! 

Zu dem Gespräch am 05.2.2009: Herr Yerli klagt, dass er immer noch keine Bestätigung erhalten habe und , das durch  El-Zeyat das zu bekommen. In einem weiteren Gespräch am 19.1. berichtet El-Zeyat, dass er in Köln Imam Idriz getroffen habe und über Schwierigkeiten gesprochen habe.
Zu der angesprochenen Begegnung von Imam Idriz mit El-Zayat ist es im November 2008 gekommen, als Imam Idriz vom Deutschen Wissenschaftsrat zu einer Tagung nach Köln eingeladen war. Bei dieser Gelegenheit führte Imam Idriz Gespräche mit mehreren Gesprächspartnern, u.a. auch El-Zayat. Ziel dieses Gesprächs war wiederum, die vom Innenministerium verlangte Kündigungsbestätigung für Bayram Yerli zu erwirken. Das Gespräch wurde kontrovers und heftig geführt, was die Gegenseite entweder bewusst verschweigt oder ihr nicht bekannt ist. El-Zayat hat in dem Gespräch die Positionen von Imam Idriz und seiner Gemeinde heftig kritisiert, und umgekehrt. Zur selben Zeit hat Imam Idriz ebenfalls Gespräche mit Vertretern von DITIB geführt, die in wesentlich entspannterer Atmosphäre verliefen. In diesen Gesprächen (mit dem DITIB-Vorsitzenden Sadi Arslan und dem DITIB-Integrationsbeauftragten Bekir Alboga) ist auch über das Projekt ZIEM gesprochen worden – nicht aber im Gespräch mit El-Zayat. Erneut möge die Gegenseite erklären, weshalb sich daraus nun eher ein „Abhängigkeits­verhältnis“ zu El-Zayat, als z.B. zu DITIB ergäbe?

Die Gespräche vom 30.12.2008, 19.01.2009 und 05.02.2009 belegen in aller Deutlichkeit, dass der Beschuldigte entgegen der wiederholten Behauptung der RO seine Mitgliedschaft bei der IGMG im März 2005 gekündigt hatte – also lange vor den Anschuldigungen, dass die IGP „nie ein Mitgliedverein von MG (Milli Görüs) gewesen“ sei, und dass es nicht einmal einen funktionierenden Informationsfluss gab. 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat diese Tatsachen weder kommentiert noch berücksichtigt! 


Fünf Telefongespräche zwischen Idriz und El-Zeyat am 08.08.2007, am 13.08.2007, am 29.01.2008, am 13.11.2008 und am 17.11.2008

Antwort
Zu dem Gespräch am 08.08.07: Dem Gesprächsfragment vom 8.8.2007 sind „strategische Empfehlungen“, „um über die wahren Absichten hinweg(zu)täuschen“, nur dann zu entnehmen, wenn man diese in vorgefasster Meinung unterstellt. Aus dem Wortlaut selbst ergeben sich in keiner Weise unredliche Motive. Die Möglichkeit, Nichtmuslime in formal hohe Positionen in einer islamischen Institution einzubinden, ist für sich betrachtet ein Zeichen von beispielhafter Kooperations­bereitschaft und Offenheit, wie man sie sich bei manchen Religions­gemeinschaften nur wünschen möchte. Dass Nichtmuslimen aber nicht gleichzeitig eine Gestaltungskompetenz für ein religiös-islamisches Gremium eingeräumt werden kann, spricht lediglich eine Selbstverständlichkeit aus, und nicht ein „klassisches Mittel legalistischer Islamisten“ (was immer unter dieser Begrifflichkeit zu verstehen sei).

Der Feststellung El-Zayats schließlich: „Was immer du sagst, sie werden dir einen Strick daraus drehen“, hat die Gegenseite bedauerlicherweise in aller Konsequenz Recht gegeben. 
Zu dem Gespräch am 13.08.07: Bei der von Imam Idriz abgegebenen Bewertung, wonach er sich den Innenministern bei der Einstufung der IGMG als eine Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung anschließe, hat es sich um eine vom Innenministerium für das Gespräch am 13.8.2007 vorformulierte Erklärung gehandelt. Imam Idriz hat diese Erklärung von sich aus dahingehend modifiziert, dass er sich nicht nur von der IGMG, sondern ausdrücklich von allen extremistischen Organisationen distanziert.

Die Bewertung der IGMG wird unter den Bundesländern, und innerhalb der Länder unter Experten sehr unterschiedlich gehandhabt und kommt an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten bekanntlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Martin Neumeyer hat beim Iftar-Empfang der IGMG 2009 als Gastredner im Namen der Staatsregierung teilgenommen und hat sich inzwischen dahingehend geäußert, dass 80 oder 90 % der Mitglieder der IGMG unbedenklich seien. Kultusminister Ludwig Spaenle bezeichnete 2008 die von Ibrahim El-Zayat (IGD) geführte Freimanner Moschee als „Beispiel dafür, wie Integration funktioniert“.

Es kann nicht die Aufgabe ausgerechnet eines Imams sein, solche Bewertungen vorzunehmen – für die die Verfassungsschutzbehörden der Länder jeweils eigene und verdeckte Erkenntnisse haben mögen. Die IGP und Imam Idriz haben deshalb unmittelbar reagiert und am 14.8.2007 die Distanzierung von allen extremistischen Bestrebungen bekräftigt und erklärt: „Es kann nicht in unserer und der Absicht von Imam Benjamin Idriz liegen, sich die Kompetenz zur Beurteilung der Verfassungskonformität bestimmter Organisationen anzumaßen. Diese Verantwortung obliegt selbstverständlich allein den zuständigen Behörden.“ Im Gegensatz zur Darstellung der Gegenseite entscheidet sich Imam Idriz damit gerade nicht „gegen den Staat“, sondern bekennt sich erneut und uneingeschränkt zu den staatlichen Instanzen. Diese Erklärung wurde umgehend auf unserer Website veröffentlich. Der damalige Innenstaatssekretär Georg Schmid hat diese Erklärung ausdrücklich als „wichtigen Schritt“ gewürdigt.

Die Gegenseite kann keinen einzigen Beleg für eine Beteiligung von entweder El-Zayat, der IGD, oder der IGMG am Projekt ZIE-M beibringen, weder in der konzeptionellen Entstehungsphase, noch in den konkreten Planungen, noch in der schwierigen Phase, in der das Projekt unter Beschuss genommen wird! Welche Art von Einflussnahme oder Interesse wäre denn dies? ZIEM sei abhängig von der IGD, weil Ibrahim el-Zayat in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren in einem einzigen Telefonat eine Meinung dazu geäußert habe, die – wie die Gegenseite selbst einräumt – nicht aufgegriffen wurde! Die entwaffnende Hilflosigkeit der Argumentation der Gegenseite wäre schlicht lächerlich, wenn sie nicht mit so schmerzlichen Konsequenzen für uns Betroffene verbunden wäre.

Für die tatsächliche Position und Intention des Projekts ZIE-M verweisen wir erneut auf das bereits vorgelegte Konzept, sowie auf auf die Website www.zie-m.de.

Zu dem Gespräch am 29.01.08 In dem Gespräch ist die Rede von der offiziellen Reisedelegation aus München nach Sarajewo und und von der Preisverleihung der Eugen-Biser-Stiftung in München unter anderen an den Großmufti von Bosnien.

Zu dem Gespräch am 13.11.08 (Siehe Gespräch Yerli - El-Zeyat am 05.2.2009)

Zu dem Gespräch am 17.11.08 Im Gespräch vom 17.11.2008 erkundigt sich El-Zayat nach der E-Mail-Adresse von Imam Idriz! Welche Art von Weisungsverhältnis soll denn bestanden haben, wenn der eine nicht einmal die E-Mail des anderen kannte? In dem Gespräch geht um die Suche nach einem deutsch-türkischen Übersetzer und um die Anbahnung eines interreligiösen Gesprächs zwischen einem hochrangigen muslimischen und einem hochrangigen katholischen Vertreter im ZDF. Welche Art extremistischer oder islamistischer „Hintergrundstrategie“ vermutet denn die RO?

Gespräch zwischen El-Zeyat von der IGD und Oguz Ücüncü von der IGMG:

Weder Imam Idriz persönlich, noch die IGP, haben zu irgendeiner Zeit Zahlungen von El-Zayat erhalten. Ein „finanzielles Abhängigkeitsverhältnis“ von Imam Idriz zu El-Zayat hat zu keiner Zeit bestanden. Die Gegenseite möge nachweisen, wann welche Beträge von El-Zayat, direkt oder indirekt, an ihn geflossen wären, wenn sie mit dieser Behauptung argumentiert. Die Finanzen der Gemeinde liegen ebenso offen, wie ihre Tätigkeit. Die Formulierung von El-Zayat vom 13.8.2007, die er weder gegenüber Imam Idriz, noch gegenüber der IGP, sondern gegenüber Oguz Ücüncü geäußert haben soll, lässt darauf schließen, dass El-Zayat, zu Recht oder nicht, in diesem Gespräch gegenüber dem Generalsekretär der IGMG für seine eigene Person genügend Einfluss beansprucht, um Dritte, von denen die IGP Spenden erhalten haben mag, in dem Sinne zu beeinflussen, dass sie künftig von weiterer Unterstützung absehen würden. Er kündigt an, dafür sorgen zu wollen, dass andere die IGP nicht länger unterstützen. Was für ein seltsames „Abhängigkeitsverhältnis“.

Die Gegenseite verschweigt in ihrer „Bewertung“ geflissentlich, dass Imam Idriz nach den Mitschriften von Ibrahim el-Zayat als „Schwachkopf“ und „Idiot“ bezeichnet worden sei! Nach ausdrücklicher Aussage von El-Zayat hat sich Imam Idriz für das Gespräch mit dem Innenministerium weder mit ihm „beraten“, noch sich „führen“ lassen, sodass sich erneut aus dem von der Gegenseite vorgelegten Material ergibt, dass ausdrücklich von keinerlei „Abhängigkeitsverhältnis“ die Rede sein kann. 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat diese Tatsachen weder kommentiert noch berücksichtigt!  

 
Wir haben bereits die (unbeantwortet gebliebene) Frage gestellt, auf welche Art von Einflussnahme denn die Einschätzungen von Imam Idriz durch El-Zayat als „Schwachkopf“ und „Idiot“ schließen lassen. Welche Art von Unterstützung mag Imam Idriz durch El-Zayat erfahren haben, wenn dieser – wie aus dem Gespräch vom 08.10.2007 hervorgeht – sich darüber freut, dass ihm ein Visum für das Emirat Sharjah versagt wurde?

Welche Art von „unterwürfigem Gesprächsverhalten“ kann die RO erkennen, wenn Imam Idriz dem ihn anrufenden El-Zayat grußlos mit „Kannst du mich später zurückrufen“ antwortet (02.08.2007)? Obwohl zu dieser Zeit die Vorwürfe des Innenministeriums öffentlich wurden, kommt der nächste Gesprächskontakt erst eine Woche später (08.08.2007) zustande. Trotz der Brisanz der Situation holt Imam Idriz keinerlei Ratschläge ein, sondern wechselt das Thema; von einem untergeordneten Verhältnis kann erst recht keine Rede sein. Das gilt auch für das Gespräch vom 13.08.2007, das auf die Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung hin erfolgte. Imam Idriz hat sich in der damaligen Situation nach der Meinung von El-Zayat erkundigt, ebenso aber ratsuchend an Vertreter z.B. der Ludwig-Maximilians-Universität, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche, beim  Präsidenten des Bayerischen Landtags, u.v.a. Aus vielen dieser Gespräche könnte die RO ein gleichermaßen „unterwürfig anmutendes Gesprächsverhalten“ ableiten…

Die Einladung, von der im Gespräch vom 29.01.2008 die Rede ist, ging vom Koordinierungsrat der Muslime (KRM) aus und wurde von dessen Sprecher Bekir Alboga (DITIB) ausgesprochen. Imam Idriz wollte bei der Gelegenheit mit „Oz“ sprechen, um sich über die Vorgehensweise der IGMG zu beschweren. 

Die RO hat versäumt, Imam Idriz vorzuwerfen, er hätte seine Verbindungen zur katholischen Eugen-Biser-Stiftung bisher verschwiegen. Aus den vorgelegten Telefonaten geht recht deutlich hervor, dass er zu dieser Institution offenbar erheblich engere Kontakte unterhält, als zur IGD (und von der IGMG spricht nun auch die RO nicht mehr). Der mit der Planung der Eugen-Biser-Preis-Verleihung 2008 befasste, hochrangige Mitarbeiter der Stiftung ist bereit, die Liste muslimischer Persönlichkeiten aus Deutschland vorzulegen, die Imam Idriz auf seine Bitte erstellt hat. Aus dieser Liste wurden Gäste zur Preisverleihung nach München eingeladen. Auf der Liste sind die Namen El-Zayat und Ücüncü in der Tat genannt – weil sie zu den muslimischen Persönlichkeiten in Deutschland gehören – allerdings in Rot, weil Imam Idriz Vorbehalte gegen die beiden Personen hatte und ihre Einladung nicht empfehlen wollte! 

Obwohl Imam Idriz und Herr Yerli nach  Darstellung der Gegenseite in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ zu Ibrahim el-Zayat gestanden haben oder noch stehen soll, werden für den gesamten Zeitraum von eineinhalb Jahren (August 07 bis Februar 09) ganze 5 Telefonkontakte aufgeführt! Aus den Gesprächsinhalten geht zweifelsfrei hervor, dass kein einziges dieser Gespräche geführt worden wäre, wenn nicht die Anschuldigungen aus dem Innenministerium erhoben worden wären. Es kann also auch von einer „Beratung“ oder „Führung“ von Imam Idriz durch El-Zayat, wie ebenfalls vorgegeben wird, überhaupt keine Rede sein. Die Gegenseite verschweigt in ihrer „Bewertung“ geflissentlich, dass Imam Idriz nach den Mitschriften von Ibrahim el-Zayat als „Schwachkopf“ und „Idiot“ bezeichnet worden sei! Nach ausdrücklicher Aussage von El-Zayat hat sich Imam Idriz für das Gespräch mit dem Innenministerium weder mit ihm „beraten“, noch sich „führen“ lassen, sodass sich erneut aus dem von der Gegenseite vorgelegten Material ergibt, dass ausdrücklich von keinerlei „Abhängigkeitsverhältnis“ die Rede sein kann.

Imam Idriz hat sich in derselben Angelegenheit – in Zusammenhang mit den Vorwürfen des Innenministeriums – auch z.B. mit Bekir Alboga von DITIB in Verbindung gesetzt, mit dem bayerischen Landtagspräsidenten Glück, mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche, u.v.a. Weshalb leitet die Gegenseite aus diesen Gesprächen nicht ebenfalls ein „Abhängigkeitsverhältnis“, eine „Beratung“ oder „Führung“ ab?

Wir fügen hinzu, dass die Behörden uns zu keiner Zeit etwa von ihrer Einschätzung unterrichtet hätten, wonach dem Beschuldigten Ibrahim El-Zayat verfassungsfeindliche Einstellungen vorzuwerfen wären. Erst mit dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen ihn im März 2009 erfuhren wir von Vorwürfen gegen ihn, die im Übrigen ja bis zu einer Verurteilung noch nicht einmal als nachgewiesen gelten können. Dennoch haben wir seit diesem Zeitpunkt jeden Kontakt mit El-Zayat vermieden. Sollte es der Fall sein, dass El-Zayat tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung in unserem Land in Frage stellen sollte, dann gilt unsere wiederholt ausgesprochene Distanzierung gegen Extremisten ohne jede Einschränkung ausdrücklich auch gegen ihn.
Aus den Gesprächen lassen sich weder ein „finanzieller Einfluss“, noch eine „‘arbeitsteilige‘ Wahrnehmung von Terminen“ noch „Absprachen“ und schon gar keine gemeinsame Planung des Projekts ZIE-M ableiten.

Entgegen der Behauptung der RO ist in keinem der Gespräche direkt oder indirekt von irgendeiner Mitwirkung, Unterstützung, Förderung o.dgl. des Projekts ZIE-M die Rede. Wie soll sich die „Einflussnahme“ auf ZIE-M denn gestalten, wenn die RO selbst nachweist, dass in den Gesprächen in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren nicht ein einziges Mal weder die Abkürzung „ZIE-M“ noch die gesamte Name „Zentrum für Islam in Europa – München“ vorkommt? Ein einziges Mal, nämlich im Telefonat vom 14.11.2008 zwischen El-Zayat und Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, spricht El-Zayat von einen „Zentrum, welches sie (gemeint ist Imam Idriz und seine Gemeinde) in München planen würden.“ Aus El-Zayats eigenen Worten ergibt sich, dass er an diesen Planungen nicht beteiligt war. 

Für das Projekt ZIE-M ergibt sich aus allen dazu vorliegenden Unterlagen – trotz des Versuchs der Gegenseite, solche Unterlagen falsch zuzuordnen – dass auch darin ein konstruktives Angebot an Staat und Gesellschaft besteht, das in vorbildlicher Weise dem entspricht, was Staat und Gesellschaft von Muslimen in unserem Land erwarten. Das Projekt könnte heute bereits die Integration von Muslimen auf konstruktive Weise voranbringen, wenn es nicht seit dem Sommer 2007 vom Innenministerium blockiert würde – ironischer Weise also gerade von der Behörde, die am Gelingen dieser Zukunftsfrage das allergrößte Interesse haben müsste. 

„Praktische Absprachen zur Verschleierung der extremistischen Bestrebungen“ (von was?) gab und gibt es weder mit Ibrahim el-Zayat, noch mit Oguz Ücüncü, noch mit irgendeiner anderen Person oder Institution, da weder die IGP, noch das Projekt ZIEM extremistische Bestrebungen offen oder verschleiert verfolgen. Oguz Ücüncü ist Imam Idriz ein einziges Mal persönlich begegnet bei einer Konferenz 2006 in Wien, an der der österreichische Bundeskanzler, die Außenministerin, der Nationalratsvorsitzende sowie der Bürgermeister von Wien teilgenommen haben. Später ist infolge der Beschuldigungen durch das Bayerische Innenministerium ein Telefongespräch zwischen beiden geführt worden, in dem Imam Idriz Hrn. Ücüncü gebeten hat zu bestätigen, dass die IGP in keinem Bezug zur IGMG steht. Hr. Ücüncü hat daraufhin öffentlich erklärt, die IGP sei völlig eigenständig, sie habe „eine eigene Moschee, einen eigenen Imam und eine eigene Agenda, die nicht mit uns verbunden sind, nicht offen und auch nicht verdeckt, so wie es das Innenministerium darstellt“ (Süddeutsche Zeitung v. 08.08.2007).
Zu keiner Zeit ist das Projekt ZIEM mit Hrn. Ücüncü oder Hrn. el-Zayat begrüßt oder unterstütz worden. Hr. Ücüncü kritisierte öffentlich das Projekt ZIEM und dass er nicht in die Planungen eingebunden worden war (SZ 08.07.07).


Das Projekt ZIE-M e.V. hat zu keiner Zeit eine Form der Unterstützung durch die IGD oder IGMG erhalten, noch hat eine Form der Kooperation mit einer der beiden Organisationen bestanden,
-  weder in der Vorbereitungsphase (Dez. 2006-März 2007),
-  noch bei der Erstellung des Konzepts (März-Juli 2007),
-  noch bei den Gesprächen mit den Stadtratsfraktionen (2008-2009)
-  noch bei des Exposees, der „10 Essentials“ (Nov. 2009),
-  noch zur Zeit der Vereinsgründung (Dez. 2009),
-  noch wird das in Zukunft der Fall sein.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat diese Tatsachen weder kommentiert noch berücksichtigt. Weder der Verfassungsschutz noch das Gericht haben auch nur einen einzigen Hinweis vorlegen können, der das Gegenteil belegen könnte! 

Für die tatsächliche Position und Intention des Projekts ZIE-M verweisen wir erneut auf die Website www.zie-m.de
 
Das Gericht hat lediglich bestätigt, dass zwischen Yerli-Idriz-El-Zeyat Telefongespräche stattgefunden haben, was wir nie bestritten haben. Das Gericht hat nicht bestätigt, dass die IGP „verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“.

Keines der Telefongespräche (oder jedwede andere Äußerung) enthält verfassungsfeindliche oder auch nur fragwürdige Positionen von Vertretern der IGP!

 
Die Folgen der Erwähnung im VfB

- Imageschaden und Diffamierung
- Drei Jahre Demütigung und Belastung
- Die Gemeinnützigkeit der IGP wurde aberkannt
- Finanzielle Schädigung
- Verbot des Besuchs für Schulkinder und Absagen der Schulbesuchtermine
- Integrationaktivitäten und unsere Referenten dürfen nicht aus staatlichen Mitteln finanziert werden
- Ein enormer Vertrauensverlust bei Muslimen gegenüber den staatlichen Organen
- Die Würde des Menschen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist in Frage gestellt
- Angst bei Muslimen und Hass gegenüber Muslimen von Rechtsextremisten wird spürbar gefördert

Der Schaden, der hier versuracht wurde und weiterhin jeden Tag verursacht wird, betrifft damit nicht nur die beschuldigten Personen selbst und sämtliche Mitglieder ihrer Gemeinde insgesamt, sondern alle in Bayern, die an einer vernünftigen Zukunftsgestaltung interessiert sind. Diese kann nicht in der Ausgrenzung friedlicher Mitbürger, sondern muss in  Kooperation mit nachgewiesen integrationsbereiten Muslimen erfolgen. Das, was die Penzberger Gemeinde derzeit erlebt, wird von Muslimen in ganz Bayern und darüber hinaus mit großem Interesse verfolgt und wird, wenn hier nicht endlich in aller Entschlossenheit massiv gegengesteuert wird, nachhaltig enormen Schaden für das Zusammenleben in Deutschland anrichten.

Weder Imam Idriz noch der Vorsitzender Herr Yerli noch die IGP hat jemals die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage gestellt, sondern sie verteidigt, unterstützt und vorgelebt. Sie haben dafür seit Jahren erhebliche Mittel an persönlichem Engagement und finanzieller Art aufgebracht, ohne Förderungen von behördlicher Seite zu erfahren. Zum Dank erfahren die 160 Mitglieder der Gemeinde (die mit Angehörigen 800 Personen umfassen) insgesamt Stigmatisierung und Diffamierung, die an ihnen hängen bleiben werden, auch wenn eines Tages einmal die Vorsitzenden und der Imam nicht mehr in diesen Ämtern sein werden.

Bewertung

Wir können in unseren Anlagen, die dem Gericht vorgelegt wurden, nicht weniger als 40 Passagen aus unseren Stellungnahmen zusammenstellen, die von der RO bzw. Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz aus gutem Grund unbeantwortet geblieben sind! Wir verweisen weiterhin auf ca. 550 Seiten bzw. mehr als 130 Anlagen und 40 Fotodokumentationen zu unseren bisherigen 4 Stellungsnahmen, die von der RO unkommentiert geblieben sind. Die Vorwürfe der RO, auf die sich die Stellungnahmen beziehen, zu denen die RO nichts zu erwidern hat, können damit als implizit eingestandenermaßen widerlegt gelten.

Verwundern muss das nicht, denn erneut erweisen sich die Materialien keinesfalls als Belege für die Anschuldigungen der RO, sondern als widersprüchlich zu ihrer Argumentation und als peinlich für die Vorgehensweise der Behörde. Wir haben deshalb auch auf unser Recht verzichtet, die Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Materialien überprüfen zu lassen. Wir haben zu keiner Zeit, entgegen der gegenteiligen Anschuldigung der RO, relevante Vorgänge verschwiegen oder nur auf Druck sukzessive eingeräumt. Wir haben uns allerdings lange nicht vorstellen können, welche Art von Kontakten oder Bezügen die RO als „Belege“ für extremistische Gesinnung missdeutet. An keiner Stelle ist den Mitschriften der geringste stichhaltige Hinweis auf „extremistische“ oder „islamistische“ Bestrebungen zu entnehmen.

Mit dem Vorwurf der „Doppelzüngigkeit“ versteigt sich die Gegenseite erneut, wie schon früher, zu persönlicher Diffamierung, die gerade im Falle eines Imams besonders schwer ins Gewicht fällt. Für die zahllosen Äußerungen von Imam Idriz in Wort und Schrift, die seit vielen Jahren engagiert das Gegenteil der vorgeworfenen Verstrickung in „islamistische Gefüge“ illustrieren, fügen wir stellvertretend nur ein Beispiel, die Freitagspredigt zu „60 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Mai 2009 als Link bei. Die Gegenseite unterstellt, dass dieses von allen Seiten als beispielhaft und vorbildlich wahrgenommene Engagement nichts als Lüge und Verstellung sei. Die Gegenseite möge entweder öffentlich und gegenüber der Gemeinde des Imams in aller Deutlichkeit den Vorwurf aussprechen, ihr Imam belüge in seinen Gebeten seit 15 Jahren Gott und seine eigene Gemeinde – oder sie möge sich für ihre zutiefst verletzenden Diffamierungen endlich ausdrücklich und öffentlich entschuldigen! Wir werden unten auf den schwerwiegenden Vorwurf der Lüge und Verstellung durch einen Imam weiter eingehen müssen. 

Taqiyya

Wie sehr die Gegenseite mit ihrer Darstellung am Ende angelangt ist, offenbart sich in einer Formulierung, die in der „Zusammenfassenden Bewertung“ fällt – und die nun nicht nur für uns direkt Betroffene, sondern besonders auch für die staatlichen Instanzen und für die Gesellschaft Anlass zu größter Sorge sein muss: „Die Gesprächsinhalte machen deutlich, dass El-Zeyat und Idriz das Prinzip der Takiyya (=Verstellung) anwenden.“
Hier offenbart die Formulierung der Gegenseite in ebenso unmissverständlicher wie bestürzender Art und Weise, welche Denkkategorien das Vorgehen der maßgeblichen Mitarbeiter im Innenministerium motivieren. Der Vorwurf eines angeblichen islamischen Prinzips der „Taqiyya“ im Sinne von „Verstellung“ – also einer quasi von der Religion sanktionierten, wenn nicht sogar gebotenen Täuschung anderer über die eigenen Absichten, um auf diese Weise eine „Islamisierung“ nicht-islamischer Länder voranzutreiben, erinnert auf ganz unheilvolle Weise an antisemitische Stereotypen aus dem Mittelalter, mit denen Jahrhunderte lang erfolgreiche Hetze gegen die Angehörigen einer Religion betrieben wurde, die die Verfechter der Judenhetze hierzulande ausgrenzten und nicht zu dulden bereit waren. In ähnlicher Weise wie hier, wurde mit dem Vorwurf gearbeitet, religiöse Quellen, in diesem Fall etwa der Talmud, erlaube Juden, falsche Schwüre und Eide gegenüber Nicht-Juden abzulegen und befreie sie automatisch von den so in trügerischer Absicht beschworenen Inhalten. Wir wollen als selbstverständlich voraussetzen, dass derartige Behauptungen heute als ebenso falsch erkannt, wie sie als volksverhetzend geahndet werden.
Nicht anders verhält es sich mit dem Vorwurf der „Taqiyya“, wie er von der Gegenseite hier ganz offen und unverhohlen vertreten wird. Das tatsächlich in der islamischen Tradition vorkommende Prinzip „Taqiyya“ (das arabische Wort bedeutet nicht notwendigerweise „Verstellung“, sondern „Furcht, Vorsicht“) erlaubt Muslimen, zu ihrem eigenen Schutz(!) religiöse Pflichten dann dem äußeren Schein nach zu verletzen, wenn ihr ostentatives Festhalten daran sie in Leib und Leben in Gefahr brächte. (Definition des Begriffs „Taqiyya“ aus Wikipedia und aus der Encyclopedia of Islam, Leiden 2000). Voraussetzung ist, dass die betroffenen Muslime sich in Ländern oder in Umständen aufhalten, in denen die Befolgung der Vorschriften mit schwerer Gewalt verfolgt wird. (Ein Beispiel war der Verzehr von Schweinefleisch zu Zeiten der Inquisition im Spanien der Reconquista, mit dem sich Muslime [wie auch Juden] zu ihrem eigenen Schutz nach außen hin den christlichen Zwangsmaßnahmen beugten.) Besonders unter Schiiten war das Prinzip in der Vergangenheit von gewisser Bedeutung, wenn sie in sunnitisch dominierten Ländern mit Verfolgungen konfrontiert waren. Unter Sunniten ist der Begriff überhaupt nur wenig bekannt.
Umso häufiger wird er stattdessen seit einigen Jahren in anti-islamischen Schriften und Äußerungen im oben genannten, ebenso wahrheitswidrigen wie diffamierenden Sinn eingesetzt. Der Missbrauch des Begriffs ist zu einem zentralen Element in der Angst- und Hasspropaganda anti-islamischer Strömungen geworden. Die Vorstellung, dass Vertreter einer staatlichen Behörde in Bayern – sei es nun unreflektiert, oder womöglich gar ganz bewusst – auf derartige Stereotypen von niedrigstem Niveau rekurrieren, ist unerträglich und eine schwere Belastung für den Anspruch einer Instanz, die die freiheitlich-demokratische Werteordnung zu schützen verpflichtet ist! 

Die zuständigen Instanzen sind hier aufgefordert, unverzüglich und energisch gegen die Urheber und Vertreter solcher diffamierender und verhetzender Inhalte einzuschreiten, die letztlich eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land darstellen. 

Es bestätigt sich hier leider in aller Schonungslosigkeit der Eindruck, den nicht nur Vertreter der IGP, sondern auch Dritte, bei Gesprächen mit den maßgeblichen Mitarbeitern im Innenministerium gewonnen haben, wonach die Intention hinter dem festgefahrenen Vorgehen gegen erfolgversprechende Integrationsbemühungen von muslimischer Seite in einer grundsätzlichen Ablehnung einer dauerhaften Präsenz von Muslimen in unserer Gesellschaft motiviert sind. Auch der Verdacht einer erschreckenden Ahnungslosigkeit über die tatsächlichen Inhalte der islamischen Religion bei den Verantwortlichen, anstatt von deren Missbrauch und Verzerrung, bestätigt sich leider in erschütternder Weise. Uns liegen Äußerungen vor, wonach es verantwortlichen Mitarbeitern im Innenministerium hier ausdrücklich nicht um den Schutz vor einer tatsächlichen Gefährdung ginge, sondern darum, dass Islam per se mit unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung unvereinbar und damit in Bayern auf Dauer nicht erwünscht sei. 

Islamfeindlichkeit ist heute die am weitesten verbreitete Ausprägung von Rassismus. Antisemitische und antiislamische Positionen arbeiten mit ähnlichen Mechanismen, führen zu Diskriminierung und zu Menschenrechtsverletzung. Wie auch immer wir uns verhalten, werden wir von gewissen Kreisen beschuldigt: Wenn wir, wie es die Mehrheitsgesellschaft erwartet, dazu aufrufen, dass Muslime sich in die Gesellschaft einbringen und sich mit dem Grundgesetz identifizieren sollen, werden wir beschuldigt, werden wir „islamistischer Expansionsbestrebungen“ beschuldigt. Tun wir es nicht, ergeht zu recht der Vorwurf von Abschottung und Parallelgesellschaft. Der Integration und dem friedlichen Zusammenleben wird auf diese Weise immenser Schaden zugefügt. Leider gibt es in der Mehrheitsgesellschaft Kräfte, die eine erfolgreiche Integration von Muslimen zu verhindern versucht. Staat und Gesellschaft müssen dem gemeinsam entschlossen entgegenwirken. Der entsprechend entlarvende Gebrauch des Begriffs „Taqiyya“, wie in unserer letzten Stellungnahme dargestellt, muss bei allen demokratischen Kräften die Alarmglocken läuten lassen! (Bezeichnender Weise geht die RO auch darauf mit keinem einzigen Wort ein.)