Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen den Antrag der Islamischen  Gemeinde Penzberg auf Streichung aus dem VfB vom 3.5.2010

Die Islamische Gemeinde Penzberg wird seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit, in den Medien von lokal bis überregional, von den Kirchen und von allen demokratischen Parteien als vorbildliches Beispiel für gelingende Integration wahrgenommen und gewürdigt. Dabei wird zurecht betont, dass das erfolgreiche Miteinander in Penzberg maßgeblich auf der Offenheit und Transparenz beruht, die sich durch alle Strukturen der Gemeinde zieht, von ihrer multiethnischen Zusammensetzung, über ihren stets kooperativ ausgerichteten Aktionsradius bis hin zur innovativen baulichen Gestalt der modernen Moschee. Die Gemeinde und ihr Imam setzen sich nachweislich und engagiert für einen moderaten, modernen, offenen, integrierten Islam ein, der mit den Werten von Staat und Gesellschaft ohne Wenn und Aber kompatibel ist. Damit hat die Islamische Gemeinde Penzberg – wie von niemandem bestritten wird – erhebliche Anstrengungen geleistet, um genau das umzusetzen, was die Gesellschaft wie auch die Behörden völlig zu Recht von den Muslimen, die ihre Zukunft hier in diesem Land sehen, beständig einfordern – und das offenbar erfolgreicher als man es bisher und andernorts gewohnt war. 

Die Islamische Gemeinde Penzberg darf für sich beanspruchen, dass sie in ihrer sechzehnjährigen Tätigkeit Maßstäbe gesetzt hat für die gelungene gesellschaftliche Teilhabe von Muslimen, für ihr Bekenntnis zu den Werten dieser Gesellschaft und dieses Staates und zum Deutschen Grundgesetz. Wir haben unsere Kinder und Jugendlichen in diesem Sinne herangezogen, haben die Erwachsenen daran herangeführt und wir haben all das von Tausenden einfacher Mitbürger, von Medienvertretern, Kirchenmännern und -frauen und von Politikern aller demokratischer Parteien und jeden Rangs, bis zur Staats- und Bundesregierung, in eindrucksvoller Weise bestätigt und bescheinigt bekommen. Niemand, keine staatliche Instanz und keine islamfeindliche extremistische Gruppierung, kann das in Frage stellen.

Als Imam Idriz und leitende Mitarbeiter der Gemeinde mit einem in Bayern und Deutschland beispiellosen Konzept an die Öffentlichkeit traten, wie von einer vergleichbar erfolgreichen Integration in größerem Maßstab die Landeshauptstadt München profitieren könnte, wurde auch das erwartungsgemäß mit größtem Interesse und breiter Unterstützung aufgenommen. Lediglich aus bestimmten Kreisen innerhalb des Bayerischen Innenministeriums und des Landesamtes für Verfassungsschutz wurde das Projekt „Zentrum für Islam in Europa – München“, kurz ZIE-M, öffentlich attackiert und den Verantwortlichen das Gegenteil dessen vorgeworfen, wofür sie sich nachweislich seit vielen Jahren unter erheblichen Anstrengungen einsetzen. Trotz aller Bemühungen der Betroffenen, die offenkundig falschen und diffamierenden Darstellungen in Gesprächen mit den zuständigen Verantwortlichen richtig zu stellen, hielt die Gegenseite – wiewohl sie grobe Unwahrheiten eingestehen musste – im Kern an dem Konstrukt einer islamistisch-extremistischen Grundausrichtung ausgerechnet dieser Gemeinde und ihres Imams fest. 

Als im Verfassungsschutzbericht 2007, und erneut 2008, die Islamische Gemeinde Penzberg in diesen Zusammenhang gerückt wurde, mussten wir einsehen, dass der Weg des Gesprächs und der Verständigung nicht weiter gewürdigt werden würde und entschlossen uns zur Klage. Bei unserem Entschluss stand im Vordergrund, dass das Vorgehen gegen uns der Gemeinde, ihrem Ruf und ihrem Wirken akuten und massiven Schaden zufügte und, dass wir auch im Rechtsweg ein offenes Bekenntnis zu diesem Staat und seinen Institutionen sehen. 

Anstelle einer erhofften schnellen Entscheidung folgte ein langwieriges Beweisführungsverfahren. In dessen Zuge wurde die Gegenseite gezwungen, ihre vermeintlichen „Indizien“ – von Beweisen kann sie selbst nicht sprechen – offen zu legen.

Dabei wurde deutlich, dass die Gegenseite keinerlei Materialien anführen konnte, die einen entsprechenden Verdacht gerechtfertigt hätten, sondern dass der Vorwurf des Extremismus und Islamismus Ausgangspunkt - nicht Endpunkt - ihrer Argumentation war und man nun entsprechend bemüht war, fadenscheinige „Erkenntnis-Bausteine“ bei entsprechender Fehlinterpretation zu einem angeblichen „roten Faden“ zu überbrücken und daraus einen „Gesamtkontext“ zu flechten, dem die Wirklichkeit diametral entgegensteht. Während wir jeweils zu jedem einzelnen Vorwurf Stellung nehmen und Punkt für Punkt entkräften konnten, klammerte die Gegenseite die maßgeblichen Gegenargumente beharrlich aus und wiederholte mechanisch ihre Behauptungen. Die Hilflosigkeit der Argumentation wurde in besonders erschreckender Weise deutlich, als man auf eine angeblich im Islam religiös untermauerte Taktik der Lüge und Verstellung rekurrieren musste und damit nicht vor Praktiken zurückschreckte, die in alarmierender Weise an Gott sei Dank überwundene Mechanismen früheren Antisemitismus erinnern! Die Argumentation der Gegenseite impliziert, dass sich eine ganze Gemeinde seit vielen Jahren nach außen hin betrügerisch verstellt, dass der Islam insgesamt dergleichen billigen wenn nicht sogar vorschreiben würde, und dass der Imam in seinen Reden und Schriften, Predigten und Gebeten nicht nur die Öffentlichkeit, sondern seine eigene Gemeinde und letztlich Gott selbst belügt! Das Ausmaß an Diffamierung sowie die entlarvende Haltlosigkeit dieser aggressiven Geisteshaltung wird hier in besonderem Maß deutlich. 

Dennoch hat das Gericht nicht klargestellt, dass ein derartiges Vorgehen mit den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates, mit der Würde des Menschen und seinen Rechten, aber auch mit dem Selbstverständnis der demokratischen Institutionen unvereinbar ist. Damit werden Kräfte in unserem Land gestärkt, die sich einer erfolgversprechenden Integration verschließen, weil sie sie nicht wollen. Das Vorgehen von Teilen des Innenministeriums und des Landesamtes für Verfassungsschutz hat in schonungsloser Offenheit deutlich gemacht, dass die dahinter stehenden Kräfte keine integrierten Muslime in Bayern wollen, und so wird es auch – mit alarmierenden Folgen – wahrgenommen. Der Realität, dass in Europa muslimische Minderheiten bestehen und bestehen bleiben werden, verweigern sie sich grundsätzlich. Den Islam wollen sie nur in seinen Zerrbildern kennen, eine große Weltreligion halten sie insgesamt für falsch, fremd und gefährlich. Sie blenden dafür die Mitte und Breite der Wirklichkeit maßgeblich aus, knüpfen Verschwörungstheorien und schrecken nicht vor offener Diffamierung zurück. Sie können nun nicht länger verbergen, dass sie einen nicht mehr unerheblichen Teil der Gesellschaft weiterhin ausgrenzen und nicht zulassen wollen, dass alle Menschen in Bayern ihre Zukunft gemeinsam gestalten. Alle verbalen Zusicherungen des Gegenteils sind als leere Lippenbekenntnisse entlarvt. Viele haben das schon lange vermutet. Wir wollten es nicht glauben. 

Wir sind jedoch und bleiben Teil dieser Gesellschaft und dieses Staates. Wir können gar nicht anders, als am Selbstverständnis dieser Gesellschaft und dieses Staates trotz allem weiterhin unbeirrt festzuhalten – es ist auch unser eigenes Selbstverständnis. Deshalb ist für uns nicht vorstellbar, dass höhere Instanzen einer solchen Entscheidung folgen werden. 

Es hängt davon nicht nur unsere Zukunft in unserem Lande ab. Der Frieden und die Freiheit, die Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit sind unser aller gemeinsames Interesse. Wenn wir als Muslime daran mitarbeiten, erwarten wir, dass die ausgestreckte Hand ergriffen, nicht dass uns ins Gesicht geschlagen wird. Destruktive Kräfte gibt es auf beiden Seiten. Nur wenn die konstruktiven Kräfte sich verbünden, können alle gewinnen. Verloren haben deshalb heute nicht die Muslime in Bayern, sondern alle Menschen guten Willens. Wir sind dankbar für die vielen engagierten Zeichen der Ermutigung und Unterstützung, die wir weiterhin erfahren. Wir bleiben trotz aller Rückschläge zuversichtlich, dass auch die Jurisdiktion in Bayern das Interesse des Landes und seiner Menschen, die Grundsätze und Verpflichtungen der Verfassung, schließlich durchsetzen wird. 

Wir müssen befürchten, dass die Kräfte, die heute einen Teilerfolg auf ihrem Weg des Gegeneinanders, der Konfrontation und der Ausgrenzung erzielt haben, jetzt noch verstärkt versuchen werden, der gemeinsamen Zukunft in Bayern jede tragfähige Grundlage zu entziehen. Wir rufen Muslime und Nicht-Muslime dazu auf, gerade jetzt umso engagierter den Weg des Miteinanders, der Kooperation und der Unterstützung voranzugehen. Wir wissen, dass es auch innerhalb des Innenministeriums differenzierte Positionen gibt. Noch vor wenigen Monaten haben wir von Innenminister Joachim Herrmann sehr ermutigende Worte hören dürfen, mit denen das heutige Urteil nicht in Einklang zu bringen ist. Wir erwarten nun insbesondere vom Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Martin Neumeyer – der ebenso erst im Dezember 2009 die Islamische Gemeinde Penzberg als beispielhaft für gelingende Integration gewürdigt hat – dass er die Zusammenarbeit nicht verweigert, sondern sie verstärkt und entschlossen sucht.

Insbesondere rufen wir jetzt noch lauter zur engagierten Unterstützung des Projekts ZIE-M auf. In seiner gemeinsamen Verwirklichung läge die wirkungsvollste Antwort auf die mit diesem Urteil vorangetriebene Spaltung der Gesellschaft. Lassen Sie uns den destruktiven Kräften mit konstruktiven Mitteln antworten, der Konfrontation mit Kooperation begegnen und der fortgesetzten Ausgrenzung Hand in Hand die Grundlage entziehen!

Die Anschuldigungen, unsere Gemeinde oder ihr Imam verfolgten selbst extremistische Bestrebungen, haben keine Grundlage. Dass ein Verwaltungsgericht in erster Instanz einer derartigen Bewertung nicht widersprochen hat, ist beunruhigend, ist in unserem Rechtsstaat aber gewiss nicht das letzte Wort. Daher halten wir an unserem Vertrauen auf die Instanzen des Rechtsstaates fest und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.

Penzberg, 09.05.10

Der Vorstand


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