Penzberg, 14.10.2009

 

Islamische Gemeinde Penzberg e.V.


An das Verwaltungsgericht München

Bayerisches Verwaltungsgericht
Bayerstrasse 30
80335 München


Geschäftszeichen Z3-2 M 22 E 2009.2155

1. Islamische Gemeinde Penzberg e.V.
2. Bayram Yerli
./.
Freistaat Bayern

wegen Entfernung von diskriminierenden, diffamierenden und falschen Äußerungen des Bay. Landesamtes des Verfassungsschutzes.

wird zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 03.09.2009 wie folgt Stellung genommen:

Vorab soll darauf hingewiesen werden, daß die Antragsgegnerin – im folgenden Regierung von Oberbayern RO  in ihrer Stellungnahme vom 03.09.2009 einräumt sowohl implizit wie stellenweise auch explizit, dass die zur „Beweisführung“ vorgelegten Unterlagen lückenhafte, repetitive, veraltete und falsche Daten enthalten. 

Wir verstehen nicht, warum die RO zu zentralen Argumenten unserer Darstellung vom 6.7.2009 überhaupt nicht Stellung nimmt. Unbeantwortet blieben z.B. die folgenden Passagen:

„Am 30.11.1994 wurde dieser Verein unter dem Namen „Islamische Gemeinde Penzberg e.V.“ unter der VR-Nr. 478 beim Amtsgericht Weilheim i. Obb. eingetragen (Anl. A.5,6). Dieser neu gegründete Verein war und ist weder rechtlich, noch von der nun völlig anderen Zusammensetzung der Mitglieder, noch in irgendeiner ideologischen Hinsicht Nachfolger der 1991 aufgelösten Moscheegemeinde. Die Konstituierung der Gemeinde, die Satzung, die Bildung des Vorstands, geschahen ohne jedweden Einfluss irgendeiner muslimischen Dachorganisation. Im Vorstand der neu gegründeten Gemeinde war kein einziges Vorstandsmitglied der früheren Gemeinde vertreten. Der 1. Vorsitzende der IGP war Halil Ayvaz (Türke), der 2. Vorsitzende Muharem Dugonjic (Bosnier), wie jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder Bosnier und Türken waren und sind. Halil Ayvaz selbst setzte sich damals ausdrücklich für eine strikte Trennung von der Milli Görüs zugehörigen, ehemaligen Penzberger Gemeinde ein; Muharem Dugonjic war Milli Görüs nicht einmal bekannt. Beide sind heute bereit, dies auch gerichtlich zu bezeugen.“

„Mehrmals erhielten wir Besuch von Vertretern der Verbände DITIB, VIKZ und auch IGMG. Wir haben mit allen selbstbewusst, unabhängig, auf Augenhöhe und mit Bedacht auf Abstand Kontakte unterhalten. Weshalb von diesen Verbänden ohne unser Wissen und ohne unsere Billigung die IGMG Jahre lang Namen und (teilweise falsche bzw. überholte) Kontaktdaten der Gemeinde und einzelner Funktionäre für ihre Zwecke vereinnahmt und damit missbraucht hat, kann nur von IGMG beantwortet werden. Das Vorgehen der IGMG kann jedenfalls nicht gegen uns ausgelegt werden.“

„Die IGMG hat nie eine Veranstaltung in Penzberg organisiert, noch war die IGP jemals an der Organisation von Veranstaltungen der IGMG beteiligt. Die Islamische Gemeinde Penzberg unterscheidet sich kategorisch von der nationalen und ideologischen Ausrichtung der IGMG. Das Wirken der Gemeinde und von Imam Idriz seit 1994 ist allgemein als progressiv und erfolgreich auf Integration ausgerichtet bekannt und anerkannt, in Penzberg, in Bayern und darüber hinaus, wie wir mit umfangreichen Anlagen (Anl. IJ) belegen können. IGMG gilt als konservativ, nationalistisch und hin zu Desintegration tendierend. Die Islamische Gemeinde Penzberg hat ihre progressive, multiethnische, auf Deutschland und auf Integration ausgerichtete Orientierung seit vielen Jahren nachgewiesen. Die beigefügte Bewertung der IGMG durch den VfB (Anl. 4.0), wie auch der IGD (Anl. 4.1) über insgesamt 98 Seiten ist der Islamischen Gemeinde Penzberg vollkommen fremd. Die IGP und ihr Imam haben mit der darin dargestellten Ideologie nichts zu tun. Imam Benjamin Idriz hat sich am 13.08.2007 im Bayerischen Innenministerium mündlich und schriftlich eindeutig und unmissverständlich von allen extremistischen Strömungen distanziert (Anl. NO.6; s. auch Anl. IJ). Trotz dieses mutigen und entschlossenen Auftretens – der Vorgang dürfte in der Geschichte der Muslime in Deutschland beispiellos sein, er wurde von Landtagspräsident Glück ausdrücklich gewürdigt, und hat Imam Idriz von muslimischen Vereinen (auch solchen, die nicht vom Verfassungsschutz kritisiert werden!) heftige Kritik eingebracht – hat das Innenministerium seine Anschuldigungen unverändert fortgeführt. Die umfangreich vorgelegten Unterlagen der IGMG dienen keineswegs als Beweise für eine angebliche Zuordnung der IGP zur IGMG – im Gegenteil. Die teilweise schlicht falschen, sonst veralteten, unvollständigen und repetitiven Angaben belegen anschaulich, dass es gerade keinen funktionierenden Austausch zwischen IGP und IGMG gegeben haben kann.“

„In der Islamischen Gemeinde Penzberg hat es seit ihrer Gründung 1994 bis zum Jahr 2008 überhaupt keine strukturierte Jugendorganisation gegeben. In der Satzung der IGP ist dies nicht vorgesehen. Die Jugendlichen der IGP waren ihrerseits nie aktiv in der IGMG. Es gibt keinen einzigen Fall einer Kooperation zwischen Jugendlichen der IGP mit Jugendlichen der IGMG.“

„Zu Anl. 5.4: siehe zu Anl. 5.3. Aus der Auflistung geht hervor, dass keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder bei der IGMG-Zentrale vertreten waren.“

„Zu Anl. 5.9: Die unter „Mail-Adress“ genannte E-mail-Adresse „IGMG.Penzberg@web.de“ ist der Islamischen Gemeinde Penzberg nicht bekannt und wurde von uns zu keiner Zeit genutzt. Die E-mail-Adresse „benjamin_i@web.de“ wurde von Benjamin Idriz 2002 eingerichtet, jedoch zu keiner Zeit zu irgendeiner Korrespondenz mit IGMG, und seit mehreren Jahren überhaupt nicht mehr genutzt. Die von Benjamin Idriz genutzte E-mail-Adresse lautet: idrizbenjamin@gmx.de. Sie ist bei der IGMG offenbar nicht bekannt.“

„Gönül Yerli hat in der Vergangenheit die Frauenarbeit der Islamischen Gemeinde Penzberg geleitet, sie war jedoch zu keiner Zeit Mitglied der IGMG, so wie auch die Islamische Gemeinde Penzberg seit ihrer Gründung 1994 keine der IGMG zuzuordnende Gemeinde war und ist. Wie bereits bei Anl. 5.2 der Fall, so geschah auch hier die Nennung von Angaben einer Funktionärin/eines Funktionärs der Islamischen Gemeinde Penzberg durch IGMG ohne Wissen und Billigung der Betroffenen selbst, noch der Gemeinde. Inwieweit Frau Yerli Positionen vertritt, die einem islamistisch-extremistischen Hintergrund zuzuordnen wären, ist exemplarisch der Anl. G.4 zu entnehmen.“

„Zu 5.15: Die angegebene Handynummer von Bayram Yerli ist nicht korrekt (siehe zu Anl. 5.6). Zudem wird die Zweigstr. 1 noch als Adresse aufgeführt, obwohl die Gemeinde im genannten Zeitraum von 2006-2007 bereits seit fast zwei Jahren an der Bichlerstr. 15 ihre Anschrift besaß. Bayram Yerli hat seine frühere Mitgliedschaft bei IGMG am 21.03.2005 gekündigt, wie von der IGMG selbst (zuletzt mit Schreiben vom 25.02.2009, Anl. H.5) bestätigt wurde und auch an den Bankauszügen zu belegen ist. (Anl. H.1)“

„Zu 5.16: Die Islamische Gemeinde Penzberg, wie auch Herr Yerli persönlich, erhält ständig eine Vielzahl von Schreiben und Aufrufen von unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen aller Art, u.a. DITIB,  VIGB, u.a. auch für Spendensammlungen zum Bau von z.B. bosnisch oder albanisch orientierten Moscheen (Anl. G.7). Wir haben beispielsweise ein Dankesschreiben von DITIB für eine Spendensammlung zugunsten eines DITIB-Moscheebaus. Dem Aufruf zur Spendensammlung durch IGMG wurde dagegen nicht nachgekommen. “

„Zu Anl. 8: siehe Anlagen K. Die Rede enthält u.a. einen Überblick über bestehende islamische Verbände in Deutschland: DITIB, IGMG, VIKZ, VIGB, IGD, Islamrat und ZMD. Es ist nicht erkennbar, in welcher Weise sich aus der Darstellung der IGMG eine wie auch immer geartete Nähe zu gerade dieser Organisation ableiten ließe. Die Darstellung der IGMG ist sachlich bis kritisch. Die Rede wurde am 11.07.2006 gehalten als Landtagspräsident Alois Glück und CSU-MdL Martin Neumeyer die IGP besucht haben. Der Präsident lobte und würdigte diese Rede. (Anl. K.5) Sie enthält (Anl. K.4, Seite 4) sehr ausführlich, klar und unmissverständlich formulierte Bekenntnisse von Imam Idriz gegen an Herkunftsländern orientierte islamische Richtungen (somit unmissverständlich gegen die Ideologie der IGMG!), gegen Extremismus und Gewalt, für Transparenz, Kooperation, Integration, Gleichberechtigung, usw. (“Muslime in Deutschland  müssen sich offen und ohne Scheu den demokratischen Richtlinien dieses Landes verbunden zeigen. Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und die Anerkennung des juristischen Rechts sind in erster Linie unsere religiösen Pflichten und damit auch mit aller Kraft dafür einzutreten. Die deutsche Geschichte, die Kultur, die Sitten und Bräuche müssen uns bekannt sein. Die Gesetze zu achten, die Sprache zu sprechen, die Hymne mitsingen zu können. Für die Sicherheit und Stabilität dieses Landes müssen wir uns mit höchster Aufmerksamkeit zuneigen“)   Es ist sehr bezeichnend, dass die Darstellung der Gegenseite weder diese ausführlichen Stellungnahmen, noch den Grundtenor dieser Rede, mit einem einzigen Wort anspricht!“

„Zu Anl. 10: Es ist dem Vorstand der IGP nicht bekannt, dass das fragliche Plakat hier ausgehängt wurde. Aushänge an der Infowand bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand und werden dann mit einem Stempel versehen. So haben wir bereits des Öfteren Werbung für Veranstaltungen beispielsweise des Kultusministeriums, des Sozialministeriums, von Misereor, DITIB, u.v.a.(nicht extremistischen Organisationen) gebilligt. Ein solcher Stempel kann an dem fotografierten Plakat nicht vorhanden gewesen sein. Das Plakat wurde also – falls es tatsächlich an unserer Infowand fotografiert wurde – ohne Genehmigung ausgehängt. Da die Infowand im Eingangsbereich des Islamischen Forums, wie die Moschee auch, jederzeit frei und öffentlich zugänglich ist, kann nicht nachvollzogen werden, wer den Aushang vorgenommen hat, zumal er keinen entsprechenden Stempel getragen haben kann. Es ist z.B. denkbar, dass ein solches Plakat ungesehen angebracht, fotografiert und sofort wieder abgenommen wurde.“

„Das Innenministerium erwähnt nicht, dass im Grußwort des Vorsitzenden der IGP, Bayram Yerli, das nicht weniger als 28 Ehrengäste namentlich  anführt, nur einer der genannten Personen, nämlich Dr. Nadem Elyas als Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, vorkommt, die drei andern jedoch gerade nicht. (Anl. E.4)“

„In seiner Rede zur Eröffnung hat Imam Idriz in 5 Punkten folgende Standpunkte klar und deutlich manifestiert: Ferne von ideologischen und politischen Bewegungen, Einsatz für ein aufgeklärtes Religionsverständnis, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Verurteilung von Gewallt und Terror und Begegnung im Dialog. (Anl. E.5)“

„Benjamin Idriz wurde, wie dargestellt, 1994 von der Islamischen Gemeinde Penzberg als Imam angestellt, die ihrerseits zu keiner Zeit direkt oder indirekt der IGD angehört hat, noch war Imam Idriz jemals in welcher Form auch immer für die IGD tätig. In derselben Sache hat sich für die Aufenthaltsverlängerung von Imam Idriz auch der 1. Bürgermeister von Penzberg, Hans Mummert, (Schreiben v. 27.04.1999) eingesetzt, und schließlich hat sich auch der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dafür verwendet (Schreiben v. 23.07.1999) – wiewohl in dem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben von RA Werner Dietrich v. 08.07.1999 ausdrücklich auf die Unterstützung durch Ahmad al-Khalifa Bezug genommen wurde. (Anl. L)“

„Zu Anl. 12: Die Organisation, die die Website www.euro-muslim.com betreibt, steht in keinerlei Beziehung zur Islamischen Gemeinde Penzberg. Wir haben schon am 29.05.2009 – also bevor die Problematik durch die übermittelten Materialien aufgeworfen wurde! – vom Betreiber der Website die Entfernung der Fotografie verlangt. (Anl. M.1) Das Bild wurde daraufhin umgehend entfernt. Die Fotografie war dadurch abgeändert worden, dass der rechte Gebäudeflügel als Fotomontage hinzugefügt wurde. Unsere Moschee ist als besonders gelungener Neubau eines modernen europäischen Gotteshauses bekannt und wird inzwischen in zahlreichen Publikationen (beispielsweise in Fachzeitschriften für Architektur, Website der Herbert-Quandt-Stiftung, Anl. M.2) abgebildet. Wir können darüber keinen Überblick, geschweige denn eine Kontrolle, behalten. Wenn etwa eine rechtsextremistische Website ein Bild der Münchner Frauenkirche verwendet, unterstellt das Innenministerium dann dem Münchner Erzbistum eine ideologische Vernetzung mit dem Neonazismus? (Anlagen M)“

„Aus der geplanten Satzung für ZIEM (Anl. PQ.8) Das Zentrum für Islam in Europa – München e. V. möchte in Verantwortung für die Gesellschaft in Deutschland die Identität hier lebender Musliminnen und Muslime in einem Sinne fördern, der dem Islam als friedlicher und an den Werten eines freiheitlichen, modernen Rechtsstaates orientierten Religion verpflichtet ist, und der ihrer Integration als engagierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger dient. Dazu wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen interessierten Einrichtungen der Stadt und des Staates, der Gesellschaft, der Religionsgemeinschaften und vergleichbarer Einrichtungen. angestrebt. Zentrale Aufgaben von ZIEM betreffen die Bereiche Bildung und Erziehung, kulturelle Integration, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Engagement für Dialog und gegen Intoleranz. In diesem Sinne wird angestrebt, eine Einrichtung zur deutschsprachigen, theologischen Aus- und Fortbildung für Imame aufzubauen, Angebote für Religionsunterricht zu unterbreiten, religiöse Dienstleitungen (wie z.B. Eheschließungen, Bestattungen) anzubieten, und Aufklärung über den Islam in dem oben dargestellten Sinn für die Öffentlichkeit zu leisten. Dazu Innenminister Joachim Herrmann: „Die von Ihnen angestoßenen Projekte zur besseren Integration der Muslime in unsere Gesellschaft sind sehr begrüßenswert. Die ausgesprochen positive Pressebericht­erstattung und die Eindrücke, die meine Kollegen, Landtagspräsident Alois Glück und Martin Neumeyer beim Besuch des Islamischen Forums in Penzberg im November 2006 gewonnen haben, haben auch mein Interesse geweckt. Deshalb wäre ich dankbar, auch künftig Informationen über Ihre Arbeit zu erhalten. Das von Ihnen angestoßenen Projekt der Schaffung eines ‚Zentrum für Islam in Europa München’ ist sehr interessant und sollte auf jeden Fall auch weiterhin Gegenstand eines intensiven und kontinuierlichen Dialogs zwischen Ihnen und der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleiben.“ (Schreiben v. 14.05.2007, damals als CSU-Fraktionsvorsitzender) (Anl. F.5)“

Obwohl die RO unsere Beweisführung nicht widerlegt, und zudem einräumen muss, dass Elemente ihrer eigenen Darstellung fragwürdig sind, wird gegen den nachgewiesenen Sachverhalt an einer „Gesamtbewertung“ festgehalten, wonach „rote Fäden“ und „Geflechte“ im „Gesamtkontext“ eine „Einbettung in ein islamistisches Gefüge“ nahe legten.

Im Einzelnen wiederholt die RO Behauptungen, die wir bereits aufgeklärt haben und fügt eine schon dem Umfang nach, im Vergleich zu den rein quantitativ beeindruckenden, dem Inhalt nach freilich Punkt für Punkt entkräfteten Materialien, welche die Stellungnahme vom 05.06.2009 begleitet hatten, eine allenfalls als unbefriedigend zu bezeichnende „Beweisführung“ hinzu. Auch diese Materialien lassen sich lückenlos entkräften. Siehe dazu unten. 

Die Gehaltlosigkeit der vorgelegten Argumentation wird besonders anschaulich durch den Versuch, „derzeit noch nicht offen belegbare Erkenntnisse“ als eine Art Rettungsanker für die eigene Position einzusetzen, gegen den in sachlich nachvollziehbarer Weise nicht argumentiert werden kann. Hier müssen – über die bereits dargelegte Fragwürdigkeit des Gesamtvorgangs hinaus – in besonders eklatanter Weise Fragen nach der juristischen und politischen Vorgehensweise des Innenministeriums und des BayLfV aufgeworfen werden. Es werden hier Behauptungen und Anschuldigungen aufgestellt, ohne jede Nachweiserbringung. Gerechtfertigt wird dieses Vorgehen, das u.E. in dem Rechtsstaat, wie wir ihn als den unseren angenommen haben und, wie schon dargestellt, seit vielen Jahren anerkannt nach innen(!) und außen vertreten, von niemandem hingenommen werden darf, damit, dass im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen gegen Dritte entsprechende Erkenntnisse zu erwarten seien, also mit einer weiteren nicht belegbaren Behauptung. 

Die gegen uns gerichteten und nicht belegten, bzw. nicht belegbaren Anschuldigungen sind ein Angriff gegen unser Selbstverständnis, gegen unsere staatsbürgerliche Identität und gegen unsere Ehre. Unser – wir werden nicht müde werden es zu wiederholen: seit vielen Jahren anerkanntes und nachgewiesenes Wirken, das wir zum Wohle aller konstruktiven Kräfte in unserem Land einbringen, wird dadurch attackiert und konterkariert. 

Wir lehnen es ab, zu den ohne Nachweise erhobenen Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Zu den aus der Darstellung vom 05.06.2009 lediglich wiederholten, von uns bereits in der Stellungnahme vom 06.07.2009 entkräfteten, vermeintlichen „Beweisen“ müssen wir unsere Richtigstellungen nicht erneut wiederholen.

Zu den neuen Materialien in der Stellungnahme der RO vom 03.09.2009 nehmen wir wie folgt Stellung:

zu Anlage 1: Die Liste von Vertretern der IGMG in verschiedenen Moscheegemeinden, die die RO als Beweis für die Zuordnung der IGP zur IGMG anführt, nennt unter Position 34. „Mehmet Vereb“. In markantem Gegensatz zu den übrigen Eintragungen enthält die Eintragung weder die Adressen der Gemeinde, noch die von Hrn. Vereb, sowie nur eine Telefonnummer (nicht die der Gemeinde), wohingegen die übrigen Eintragungen ausnahmslos Telefonnummern zur Gemeinde und zu einer Person enthalten. Die Liste macht damit erneut anschaulich, nicht anders als dies bei den schon zur Stellungnahme vom 05.06.2009 vorgelegten Listen der IGMG der Fall war, dass es – entgegen der Behauptung der – eben keinen Informationsfluss zwischen der IGP und der IGMG gegeben haben kann, wie er zu erwarten wäre, wenn die IGP der IGMG zugeordnet werden müsste. Wiederum dient auch diese Liste nicht als Beleg für die Argumentation der RO, sondern widerlegt sie unmissverständlich.
Mehmet Verep war Gründungsmitglied der früheren Gemeinde in Penzberg, die eine IGMG-Gemeinde war. Wir verwehren uns ausdrücklich gegen die Formulierung „Vorgängergemeinde“ mit Bezug auf diese Gemeinde durch die RO! Wie ausführlich dargelegt wurde, besteht und bestand zwischen der ehemaligen IGMG-Gemeinde in Penzberg und der IGP keinerlei organisatorische Verbindung, weder offen noch verdeckt. Dass sich die Ausrichtung der Gemeinden in ihrem Denken und in ihrem Wirken in aller Deutlichkeit unterscheidet, ist allseits anerkannt und durch unseren vorangegangenen Schriftsatz nachgewiesen, wird von der RO jedoch weiterhin ignoriert.
Weder die RO noch die IGP kann der IGMG zum Vorwurf machen, dass sie zum Tod des „Gründers und Funktionärs“ der ehemaligen IGMG-Gemeinde öffentlich kondoliert. Hr. Verep war weder Gründer noch Funktionär der IGP, sondern lediglich Mitglied. Er litt bis zu seinem Tod unter einer schweren Erkrankung und war im Gemeindeleben nicht engagiert. Es ist uns nicht ersichtlich, welche Erkenntnis für die  Funktion des Sohnes von Mehmet Verep, Hrn. Mehmet Turan Verep, als Vorstandsmitglied der IGP in diesem Zusammenhang gewonnen – bzw. hier offenbar unterstellt – werden soll. Es befremdet uns erneut, dass höchstrangige Institutionen unseres Rechtsstaats mit Unterstellungen arbeiten, die zumindest an Sippenhaft grenzen. Derartiges kennen wir allenfalls aus fragwürdigen Staats- und Rechtssystemen, die wir ablehnen. 

Zur Frage nach den Mitgliederzahlen der IGP, die in Listen der IGMG stets falsch dargestellt sind, räumt die RO selbst ein, dass sie mangels einer „definitiven Aussage“ hier nur spekulieren kann, dass seitens der IGMG nur die türkischstämmigen Mitglieder gezählt worden wären. Demnach hätte die IGMG also selbst nicht die IGP als ihr zugehörige Gemeinde betrachtet, sondern nur einzelne Mitglieder, nämlich die türkischstämmigen. Auch die Zahlen der türkischstämmigen Mitglieder der IGP stimmen jedoch nicht mit den Angaben der IGMG überein.

zu Anlage 2: Der Vater von Imam Benjamin Idriz, Imam Idriz Idriz, war ein hoch angesehener Theologe in Skopje/Makedonien, entstammte einer ehrwürdigen Reihe von Imamen aus osmanischer Zeit und war deshalb auch unter türkischen Muslimen eine Persönlichkeit von hohem Rang und Ansehen. Imam Idriz hat zum Tod seines Vaters u.a. eine Beileidsbekundung durch den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan und Außenminister Davutoglu erhalten. Eine türkische Delegation reiste zur Trauerfeier nach Skopje. Es befremdet uns in höchstem Maß, dass eine Beileidsbekundung zum Tod des Vaters von Imam Idriz – durch wen auch immer! – als angeblicher Beleg für islamistische Orientierung verwendet wird. – Hinzu kommt die Feststellung, dass „Bünyamin Idriz“ hier ausdrücklich nicht als Imam „unserer“, sondern: „der“ Penzberger Moschee genannt wird, während im Fall der Todesanzeige von Mehmet Verep vom „Gründer und Funktionär unserer Penzberger Organisation“ gesprochen wird!

zu Anlage 3: Imam Benjamin Idriz ist nicht nur in seinem Umfeld und in der Öffentlichkeit in Deutschland als Imam Benjamin Idriz bekannt, sondern ebenso in seiner Heimat Makedonien, in Bosnien, Albanien, Kosovo, in arabischen Ländern und in der Türkei. Mit dem komplizierten Vornamen „Bajrambejamin“ können auch deutsche Behörden nicht ohne Schwierigkeiten umgehen, wie sich im Reisepass von Imam Idriz, der der RO vorliegt, zeigt. Im deutschen Aufenthaltstitel, Seite 9, wird der Name nicht korrekt „Bajram Bejamin“ geschrieben. (Anlage 1)

Erneut arbeitet die RO mit einem „Beweis“, der der eigenen Argumentation widerspricht. Der Name „Benjamin“ geht auf den jüngsten Sohn des Propheten Jakob, des Stammvaters der Israeliten zurück und verbindet die islamische Tradition mit der jüdisch-christlichen. In extremistischen Kreisen ist gerade eine solche Namensführung sicherlich nicht besonders gern gesehen.

zu Anlage 4: Von der RO selbst wird eingeräumt, dass es sich bei der genannten Adresse „Zweigstraße 1“, entgegen der früheren Darstellung, nicht um die Privatadresse von Imam Idriz gehandelt hat. Diese war der IGMG offenbar nicht bekannt. 

zu Anlage 5: Von der RO selbst wird eingeräumt, dass es sich bei den Angaben zu „Penzberg“ in der Liste der IGMG um unvollständige Eintragungen handelt. Damit erweist sich auch diese Liste – siehe auch oben – erneut als Beweis dafür, dass es keinen funktionierenden Informationsfluss zwischen der IGP und der IGMG gegeben haben kann, und nicht für das Gegenteil.
Die RO selbst räumt ein, dass an den aufgelisteten Veranstaltungen der IGMG keine Vertreter der IGP teilgenommen haben!

zu Anlage 6 und 7: Die RO möge darlegen, inwiefern sich aus der Teilnahme von Gönül Yerli an einer Ausbildung zur Religionspädagogin beim IPD, das als von der IGMG beeinflusst dargestellt wird, die „Übernahme einer verantwortlichen Funktion innerhalb der IGMG“ als „logische Konsequenz“ ergibt. Haben demnach alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen des IPD anschließend verantwortliche Funktionen innerhalb der IGMG übernommen? Frau Yerli nimmt derzeit an einem theologischen Fernkurs der Kath. Akademie Domschule der Diözese Würzburg teil. Nach der Argumentation der RO wird sich daraus als logische Konsequenz eine verantwortliche Funktion innerhalb der katholischen Kirche für Frau Yerli ergeben.

zu Anlage 8 und 9: Die RO selbst räumt ein, dass dort nicht bekannt ist, ob der in der Liste geplanter Veranstaltungen der IGMG aufgeführte Termin am 30. März 2003 in Penzberg realisiert wurde. Wie wir bereits erklärt haben, hat in der IGP seit ihrem Bestehen und bis heute zu keiner Zeit eine Veranstaltung der IGMG stattgefunden.
Die IGP hat keinen Einfluss darauf, welche Angaben die IGMG in eigenen Papieren macht oder nicht macht. Gegen dieses einseitige Vorgehen der IGMG hat unsere Gemeinde wiederholt protestiert. Auf unser Schreiben vom 28.03.2006 hin – also noch vor der Kontroverse mit dem Innenministerium! – hat die IGMG unsere Gemeinde endgültig aus ihren Listen gestrichen. 

zu Anlage 10 und 11: Zu Vorstellungen des Projekts ZIEM am 16.12.2006 und am 11.3.2007 waren zahlreiche Vertreter islamischer Gruppierungen eingeladen. Nicht nur unter Muslimen ist es in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft üblich, Dialog und Austausch untereinander zu pflegen. Dass bei einem Projekt wie ZIEM die Meinungen anderer Institutionen frühzeitig mit angefragt werden, halten wir für eine Selbstverständlichkeit, die gerade nicht als Beleg für eine angebliche extremistische Gesinnung, sondern – wiederum – für das Gegenteil steht. Schon vom ersten Treffen an betonte Imam Idriz gegenüber allen Gästen, dass ZIEM vollkommen unabhängig von allen islamischen Verbänden sein sollte.

Die IGMG gehört unbestritten zu den größten und wichtigsten islamischen Verbänden in Deutschland, sie steht in Bayern unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, und sie wird dennoch allerorts weiterhin zu zahlreichen und hochrangigen Veranstaltungen mit geladen. Die muslimischen Verbände laden gegenseitig Vertreter zu Veranstaltungen, darunter z.B. auch DITIB und IGMG, die von ihrer Ausrichtung, Orientierung und Ideologie konträre Positionen vertreten. (Anlage 2, A und B) Nach der Logik der RO muss dem Verband DITIB also inhaltliche und sogar eine verdeckte organisatorische Nähe zur IGMG unterstellt werden, wenn unter vielen anderen auch Vertreter der IGMG zu seinen Veranstaltungen eingeladen werden. Dies muss dann ebenso z.B. für den Berliner Innensenator Ehardt Körting gelten, der an einem von der IGMG veranstalteten Iftar-Essen teilgenommen hat (Anlage 3), für den amtierenden Oberbürgermeister von Ingolstadt Alfred Lehmann, der die IGMG „ein Vorbild für die Gewährleistung von Ruhe und Frieden“ nennt (09.03.2008, Anlage 4), und es wird ebenso für die Bayerische Staatsregierung gelten müssen, wenn deren Integrationsbeauftragter Martin Neumeyer am 16.09.2009 an einem Iftar-Essen teilnimmt, zu dem die IGMG eingeladen hat. (Anlage 5) Während unseres Gesprächs am 13.08.2007 im Bayerischen Innenministerium verglich der damalige Staatssekretär die IGMG mit der NPD. Die Vertreter des Ministeriums und des BayLfV stuften die IGMG als „islamistisch-extremistische Organisation, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet“ ein und verglichen sie mit rechtsextremen Organisationen. In demselben Gespräch haben wir uns bereits ausdrücklich von allen extremistischen Organisationen distanziert. Wir möchten jedoch fragen, weshalb uns zum Vorwurf gemacht wird, daß wir als religiöse Gemeinde Vertreter der IGMG zur Eröffnung einer Moschee eingeladen haben, während der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung an Veranstaltungen der IGMG teilnimmt, -was wir übrigens für richtig halten-.
Liegt hier nicht ein schwer erträglicher Gegensatz vor, wenn Religionsgemeinschaften ein Vorwurf trifft, von dem Politiker und Parteien ausgenommen bleiben?  

Wiederum belegt der „persönliche mehrseitige und stichpunktartige Tätigkeitsnachweis“ für den Zeitraum 01.11.2006 bis 30.04.2007 in aller Deutlichkeit, dass von der oben erklärten, zu den beiden Terminen wahrgenommenen Einladung abgesehen, keine Kontakte zur IGP bestanden haben. 

zu Anlage 12: Die RO verschweigt geflissentlich, dass das Protokoll des Kooperationsgesprächs vom 11.11.2003(!) bestätigt (Seite 2 Zeile 7-10 und Seite 3 letzte Zeile), dass sich der Vorsitzende der IGP Bayram Yerli für die IGP und für sich selbst ausdrücklich von der IGMG distanziert hat. – Wir haben bereits in der Stellungnahme vom 06.07.2009 auf den eigenen Ramadan-Kalender, hingewiesen, den wir selbst erstellen, weil wir keiner der islamischen Dachorganisationen nahe stehen, sowie auf den Interkulturellen Kalender (des Forums der Kulturen Stuttgart), der in unseren Räumen aushängt. Beide Kalender weisen ausdrücklich auf Feste anderer Religionen hin. Möge die RO darlegen, welche IGMG-Gemeinden, oder solche, die im islamistischen Gefüge verstrickt sind, mit Kalendern arbeiten, die Feste anderer Religionen erklären. Die besagten Kalender von der IGMG und die absichtlich(!) nicht erwähnten Kalender von DITIB (türkisch) oder der IGBD (bosnisch), die zu gleicher Zeit ausgehängt waren, dienen nur zu Feststellung der Gebetszeiten. Mittlerweile hat sich die IGP seit 2005 selbst einen Kalender, mit Gebetszeiten für Penzberg, erstellt und richtet sich  ausschließlich danach. Zu finden auf unserer Web Seite http://www.islam-penzberg.de/126201/125464.html 

Gegen die auf Seite 10 von der RO geäußerte Unterstellung der Fälschung von Schreiben verwahren wir uns in aller Entschiedenheit! Wie oben zu Anlage 1 aufgezeigt, passieren selbst deutschen Behörden Schreibfehler. Auf das Schreiben vom 24.04.2006 wurde am 28.04.(nicht: 03.)2006 geantwortet. 

zu Anlage 13: Die Amtliche Erklärung des BayLfV vom 26.08.2009 ist in einem wichtigen Punkt unzutreffend, der auch durch das Prozessinteresse des Antraggegners nicht gerechtfertigt wird.
Imam Benjamin (Bajrambejamin) Idriz ist nicht Anhänger der Muslimbruderschaft.
Er hat nicht im Jahr 2005 an einer Veranstaltung der Muslimbruderschaft mit Yusuf al-Qaradawi teilgenommen.
Imam Idriz ist das angeblich in den Räumen der IGP gefallene Zitat von Hassan al-Banna nicht erinnerlich. Dass die „Amtliche Erklärung“ nicht einmal ein genaues Datum nennt, wirft an sich schon Fragen nach der Arbeitsweise und Zuverlässigkeit auf. Dass Imam Idriz weit entfernt und geradezu konträr zur Ideologie von Hassan al-Banna und der Muslimbruderschaft steht, ist durch sein jahrelanges Wirken, Reden, Schreiben und seine Predigten unmissverständlich nachgewiesen. Die RO klammert diese – ausschlaggebende! – Evidenz weiterhin unbeirrt aus. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, inwieweit sich aus dem genannten Zitat „Ich schreibe keine Bücher, aber bereite die Menschen vor, meine Ideen zu verwirklichen“ extremistische Inhalte ableiten ließen. Auf Imam Idriz träfe es nicht zu, denn er gibt in Kürze ein Buch über den Islam in Europa heraus (dessen Inhalte die RO von der ersten bis zur letzten Seite als bewusste Verstellung und Verkehrung der eigenen Positionen in ihr Gegenteil bezeichnen wird müssen), gemeinsam mit Prof. Dr. Stephan Leimgruber von der Katholisch-.Theologischen Fakultät und Priv.-Doz. Stefan Wimmer von der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. 

Yusuf al-Qaradawi ist ungeachtet seiner teilweise heftig umstrittenen Positionen eine der prominentesten Persönlichkeiten der Islamischen Welt. Die „Internationale Vereinigung muslimischer Rechtsgelehrter“, die er mitgegründet hat, wird vom Internetportal Qantara.de als „eine Alternative zum internationalen Netzwerk radikaler Islamisten“, die „den Dialog fördern will“ charakterisiert. Qantara.de wird von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Welle, dem Goethe-Institut und dem Institut für Auslandsbeziehungen betrieben und vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Alle diese Institutionen und Behörden verfallen demnach einer Täuschung, gegen die ausschließlich das BayLfV mit seinen „in den Gesamtkontext eingebetteten Erkenntnis-Bausteinen“ resistent bleibt…

Imam Idriz hat ein einziges Mal an einer Veranstaltung teilgenommen, an der Yusuf al-Qaradawi ebenfalls teilgenommen hat. Diese Veranstaltung fand nicht 2005 statt, sondern 2006 in Bahrain. Sie wurde vom Vize-Ministerpräsidenten und Minister für Islamische Fragen Abduallah bin Khaled Al-Khalifa geleitet und nicht von der Muslimbruderschaft organisiert. Während dieser Tagung, die im Umfeld des so genannten Karikaturenstreits stattfand, vertrat Imam Idriz seine Position zum Streit. Er war zu der Tagung eingeladen worden, weil bis in die arabische Welt bekannt geworden war, dass er die gewaltsamen Proteste gegen die Karikaturen verurteilte. Wie in seinen Predigten, bekräftigte er auf der internationalen Tagung, dass die Muslime auch angesichts der tief empfundenen Kränkung unbedingt auf Gewalt verzichten und die Friedlichkeit des Islam, und seine Verträglichkeit mit der westlichen Gesellschaft demonstrieren und unter Beweis stellen müssten. (Die Süddeutsche Zeitung berichtete, „Legt Blumen vor die Botschaften, nicht Feuer!“ 13.02.2006, Anlage 6). Imam Idriz vertritt seine eigene Meinung zu verschiedenen theologischen Fragen und positioniert sich anderes als einige Gelehrte wie al-Qaradawi u.a. (siehe Anlage 7 als Beispiel).  

Es ist mehr als befremdlich, wie in einer „Amtlichen Erklärung“ aus diesen Zusammenhängen heraus wiederum eine extremistische Orientierung von Imam Idriz konstruiert werden soll. Im letzten Absatz wird eingeschränkt, dass die Inhalte der Erklärung „im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unter Beteiligung der sachkundigen Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz“ bewertet und überprüft wurden. Infolge von Gesprächen, die wiederholt mit hoch- und höchstrangigen Mitarbeitern des BayLfV im Innenministerium von Vertretern der IGP und weiteren Zeugen geführt wurden, müssen an der Sachkundigkeit zum Thema Islam ganz erhebliche Zweifel aufkommen. Diese Zweifel bestätigen sich in diesem Fall sehr konkret. 
                    
zu Anlage 14: Siehe auch zu Anlage 13. „Praktische Absprachen zur Verschleierung der extremistischen Bestrebungen“ (von was?) gab und gibt es weder mit Ibrahim el-Zayat, noch mit Oguz Ücüncü, noch mit irgendeiner anderen Person oder Institution, da weder die IGP, noch das Projekt ZIEM extremistische Bestrebungen offen oder verschleiert verfolgen.

Oguz Ücüncü ist Imam Idriz ein einziges Mal persönlich begegnet bei einer Konferenz 2006 in Wien, an der der österreichische Bundeskanzler, die Außenministerin, der Nationalratsvorsitzende sowie der Bürgermeister von Wien teilgenommen haben.

Später ist infolge der Beschuldigungen durch das Bayerische Innenministerium ein Telefongespräch zwischen beiden geführt worden, in dem Imam Idriz Hrn. Ücüncü gebeten hat zu bestätigen, dass die IGP in keinem Bezug zur IGMG steht. Hr. Ücüncü hat daraufhin öffentlich erklärt, die IGP sei völlig eigenständig, sie habe „eine eigene Moschee, einen eigenen Imam und eine eigene Agenda, die nicht mit uns verbunden sind, nicht offen und auch nicht verdeckt, so wie es das Innenministerium darstellt“ (Süddeutsche Zeitung v. 08.08.2007, Anlage 8).

Zu keiner Zeit ist das Projekt ZIEM mit Hrn. Ücüncü oder Hrn. el-Zayat begrüßt oder unterstütz worden. Hr. Ücüncü kritisierte öffentlich das Projekt ZIEM und dass er nicht in die Planungen eingebunden worden war (Anlage 8). Zu Ibrahim el-Zayat siehe unsere Stellungnahme vom 06.07.2009. Weder die IGP noch das Projekt ZIEM werden von der IGD finanziert oder sind in irgendeiner Weise von der IGD bzw. Hr. el-Zayat abhängig. 

Dass „ein Auftrags- und Berichtsverhältnis zwischen dem Imam der IGP, dem Vorsitzenden der IGD und dem Vorsitzenden der IGMG“ bestehe, ist nicht nur eine weitere (eingestandenermaßen!) nicht belegbare Beschuldigung, die den Anschein eines aus „roten Fäden“ gewobenen Gesamtgefüges verstärken solle. Zunächst ist sie eine Tatsachenbehauptung, die nicht hingenommen werden kann und nicht hingenommen werden wird! Für ehrverletzende und kreditschädigende Falschbehauptungen ist aber wohl eher die ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. die Staatsanwaltschaft zuständig.

zu Anlage 15 und 16: stehen in keinem Bezug zur IGP, ZIEM oder beteiligten Personen in dem hier unterstellten Sinn, dass die IGP Bestrebungen verfolge, „die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet“ seien. Die Behauptung „Es besteht jedoch Grund zu der Annahme“, dass dies der Fall sei, ist nach unserem Rechtsverständnis juristisch irrelevant und eine weitere, bewusst irreführende Beschuldigung, zu der offen eingeräumt wird, dass sie „derzeit“ nicht zu belegen ist. 

zu Anlage 17: Erneut befremdet, dass in einer „Amtlichen Erklärung“ ein Vorgang genannt wird, zu dem nicht einmal ein genaues Datum bekannt zu sein scheint. Gemeint ist vermutlich die schon zu Anlage 10 genannte Vorstellungsveranstaltung zum Projekt ZIEM am 11.03.2007. Die RO räumt nun – entgegen früherer Behauptungen! – selbst ein, dass nicht das irrtümlich als „internes Konzept“ bezeichnete Papier aus Wien verteilt wurde, sondern „ein schriftlich verfasstes Konzept“. Dabei handelt es sich um das einzige Konzept, das zu ZIEM existiert, das darüber hinaus an zahlreiche, auch öffentliche Adressaten (darunter das Bayerische Innenministerium) versandt und im Internet veröffentlicht wurde. (Eine neu erstellte Broschüre fügen wir bei, Anlage 9).

Die RO rückt ferner von der Behauptung ab, das vermeintliche „interne Konzept“ sei „diskutiert und gut geheißen“ worden. Wir haben Zeugen, dass dies bei Gesprächen, die im Innenministerium mit u.a. Vertretern des BayLfV geführt wurden, so behauptet wurde.

Das genannte „vierseitige Konzeptpapier“ – in Wirklichkeit eine Stellungnahme aus Wien per E-mail, wie in unserer Stellungnahme von 06.07.2009 ausführlich erläutert – ist weder bei dieser Veranstaltung noch bei anderer Gelegenheit besprochen, schon gar nicht gut geheißen, und auch zu keinem Zeitpunkt verteilt worden. Wir freuen uns, dass die RO diese falschen Beschuldigungen nicht aufrechterhält. Aus Photoaufnahmen der Veranstaltung geht hervor, dass nirgends im Raum Papiere ausgelegt waren. (Anlage 10)

Auch in dieser Veranstaltung betonte Imam Idriz gegenüber allen Gästen: „ZIEM ist vollkommen unabhängig von allen islamischen Verbänden. Der Verein ZIEM, den wir gründen wollen, wird eine in Deutschland verortete Glaubensgemeinschaft sein, die sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Landes identifiziert.“

Die Teilnehmer sind alle bereit, den tatsächlichen Verlauf und Sachverhalt zu bestätigen. Wenn der BayLfV um klare Sachklärung bemüht ist, so sind diese Personen ebenfalls bereit zu einem offenen Gespräch zusammen zu kommen! (Siehe das Programmablauf, Anlage 11

An der Gründung von ZIEM war und ist im übrigen keine Person beteiligt, die einen Bezug zu IGMG oder IGD aufweisen würde. 

zu Anlage 18: Es ist beim BayLfV bekannt, dass in der IGP nicht nur gegen alle Formen des Extremismus, ausdrücklich auch Antisemitismus gepredigt wird, dass das Konzept ZIEM Antisemitismus thematisiert, dass die IGP sich seit Jahren um Kontakte zur Israelitischen Kultusgemeinde bemüht – die allerdings durch Einwände seitens des BayLfV konterkariert werden. Aus der IKG wurde uns bestätigt, dass das BayLfV Kooperationen mit der IGP verhindert. Dennoch haben wir zur Eröffnung des Jüdischen Zentrums am Jakobsplatz mit Glückwünschen und einem Geschenk gratuliert; Imam Idriz hat im Rahmen der „Nymphenburger Gespräche“ unter Schirmherrschaft SKH Herzog Franz von Bayern im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses München gemeinsam mit Marian Offman, damals Vizepräsident der IKG, als Hauptredner gesprochen; Prof. Avi Pitum, Vizepräsident der IKG, hat im September 2008 in unseren Räumen am Iftar-Essen teilgenommen; am 02.04.2009 haben wir den ehemaligen Botschafter des Staates Israel Avi Primor in die Moschee der IGP eingeladen. Das BayLfV möge doch darlegen, wie viele islamische Gemeinden in Bayern Vergleichbares vorweisen können und welche dies wären. Insbesondere wäre es erhellend, wenn darunter solche wären, die „im Gesamtgeflecht des islamistischen Extremismus verstrickt“ sind. (Anlagen 12, A und B) (Siehe Fotodokumentation, Anlage 13)

Die Vorgehensweise des BayLfV gegen uns verletzt unsere Ehre zutiefst. Wir sind der Überzeugung, dass unsere umfangreiche Stellungnahme vom 06.07.2009 den tatsächlichen Sachverhalt jedem objektiven Betrachter hinreichend vor Augen führt.

Die Erwiderung durch die RO setzt dem „lediglich Bausteine“, wie die RO selbst formuliert, entgegen, wiederholt ihre Sicht vermeintlicher Sachverhalte, die bereits aufgeklärt wurden, rückt in zentralen Fragen von früheren Positionen ab, schränkt wieder und wieder mit Formulierungen wie „Zwar kann nicht belegt werden…“, „Eine definitive Aussage ist nicht möglich…“Auch wenn keine Informationen vorliegen…“ die Glaubwürdigkeit des eigenen Vortrags ein, hält dann aber doch unbeirrt am Konstrukt eines „Gesamtkontextes“ fest, aus dem sich eine „Einbettung“ in das „Gesamtgeflecht“ eines „islamistischen Gefüges“ ergäbe. 

Anstelle belastbarer Beweise für angebliche Sachverhalte rekurriert die RO auf Beschuldigungen, die – wie ganz offen eingeräumt wird! – nicht belegt werden können und stellt stattdessen in den Raum, dass sich diese Belege in Zukunft noch ergeben dürften. Kann derartiges die fortdauernde Stigmatisierung unserer Gemeinde Ihres Vorsitzenden und des Imams rechtfertigen?

Das anerkannte und nachgewiesene Wirken der IGP belegt eben nicht nur, wie RO bei der Darstellung unserer „Entlastungsargumente“ formuliert, „dass die IGP keine extremistischen Bestrebungen verfolgt“, sondern, daß sie diese ablehnt und bekämpft. Wären wir neu in diesem Land und niemandem bekannt, dann wäre nachvollziehbar, dass angebliche Hinweise auf fragwürdige Gesinnung, und seien sie noch so dürftig, zur Vorsicht Anlass gäben. Wir sind einer Meinung, dass alle Kräfte in diesem Land, Muslime eingeschlossen, ihren Worten Taten folgen lassen müssen, dass das, was sie sagen und schreiben, in Einklang stehen muss, mit dem was sie tun. Völlig zu Recht wird dies beständig eingefordert. Wenn nun, wie in unserem Fall, über viele Jahre hin unstreitig exakt dies erbracht wird, dann sollte dies bei der Gewichtung gegenüber sogenannten „Belegen“, die falsch, konstruiert und z.T. sogar unbelegt einfach vorgebracht werden, nicht gelten? Dann war all unser Reden, Schreiben, Wirken und Arbeiten nichts als gekonnte Täuschung und Verstellung? 

Möge die RO doch islamische Gemeinden anführen, die Vergleichbares vorweisen können!  Möge die RO Gemeinden aus dem Dunstkreis der IGMG oder der IGD heranziehen, die sich im Eintreten für unsere bayerische Verfassungsordnung mit uns messen lassen können!

Die Islamische Gemeinde Penzberg hat sich seit 15 Jahren Vertrauen und Freundschaft in der Stadt Penzberg und weit darüber hinaus erworben. Die gesamte Stadtgesellschaft profitiert von dem funktionierenden, konstruktiven und freundschaftlichen Klima des Miteinanders, zu dem wir unseren nicht geringen Teil mit beigetragen haben. Durch die Anschuldigungen des Innenministeriums ist dieses Vertrauen in Frage gestellt worden, der dadurch entstandene Schaden für ihre einzelnen Mitglieder, aber auch für die Stadtgesellschaft in Penzberg insgesamt ist größer, als Außenstehende es sich offenbar vorstellen können. Dass eine solche Entwicklung durch Behörden unseres Landes nicht nur in Gang gebracht, sondern trotz aller Bemühungen durch uns und zahlreiche Unterstützer in Politik und Gesellschaft entgegen nachgewiesener Tatsachen weiterhin betrieben wird, darf in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Die Darstellung im Verfassungsschutzbericht diffamiert das Wirken unserer Gemeinde mit allen ihren Mitgliedern in unerträglicher Weise. Jeder Tag, an dem diese Beschuldigungen weiter von behördlicher Seite gegen uns erhoben werden, stellt für uns eine Belastung dar. Anstelle eines Optimismus und einer konstruktiven Grundeinstellung der Gemeindemitglieder gegenüber dem Staat und seinen Behörden sind Entmutigung, Sorge und Zukunftsangst getreten. Zudem spielt die Darstellung eben jenen Kräften aktiv und unmittelbar in die Hände, die eine gedeihliche, gemeinsame Zukunft verhindern wollen. 
 

Penzberg, 14. Oktober 2009


Bayram Yerli                     Muharem Dugonjic                 Benjamin Idriz
1. Vorsitzender IGP          2. Vorsitzender IGP                Imam der IGP


Anlagen von 2. Stellungnahme

 
Anlage 1: Aufenthaltstitel

Anlege 2: A und B: DITIB+IGMG

Anlage 3: Innensenator Herr Körting (SPD, Berlin) bei der IGMG

Anlage 4: Oberbürgermeister von Ingolstadt Alfred Lehmann (CSU) bei der IGMG

Anlage 5: Der Bayerische Integrationsbeauftragte Martin Neumeyer bei einer IGMG-Veranstaltung

Anlage 6: 2 Artikel aus der Süddeutschen Zeitung

Anlage 7: A, B und C: Freitagspredigt über 60 Jahre Deutschland, Freitagspredigt über Kooperation gegen Extremismus und ein Artikel aus dem Münchner Merkur

Anlage 8: Der IGMG-Generalsekretär über IGP und ZIEM

Anlage 9: Eine neu erstellte Broschüre über ZIEM

Anlage 10: Bilder von der Vorstellung des Projekts ZIEM

Anlage 11: Programmablauf

Anlage 12: A und B: Ein Artikel aus dem Münchner Merkur und ein Bittgebet von Imam Idriz

Anlage 13: Fotodokumentation


P.S. Für interresierte Verantwortliche können die Anlagen angefordert werden.