Bayerisches Verwaltungsgericht Bayerstrasse 30 80335 München
Geschäftszeichen Z3-2 M 22 E 2009.2155
1. Islamische Gemeinde Penzberg e.V. 2. Bayram Yerli ./. Freistaat Bayern
wegen Entfernung von diskriminierenden, diffamierenden und falschen Äußerungen des Bay. Landesamtes des Verfassungsschutzes.
Wird zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 02.12.2009 wie folgt Stellung genommen:
Die RO wiederholt ihre Behauptung, die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei „bereits durch die erste Stellungnahme belegt“ (S. 1). Richtig ist, dass durch die von der RO dazu vorgelegten Materialien anschaulich belegt wurde, dass es KEINE strukturierte, regelmäßige, organisatorische oder personelle Kooperation oder Einbindung der IGP mit bzw. in die IGMG gegeben hat oder gibt. Nicht einmal von einem funktionierenden Informationsaustausch kann die Rede sein. Die Streichung der Erwähnung aus dem Verfassungsschutzbericht bleibt ebenso zwingend wie dringlich.
Es kann weder von „einer Vielzahl schriftlicher Dokumente“ die Rede sein, die „Verbindungen der IGP zum Islamismus“ belegten, noch von „Quellenerkenntnissen des Bayer. Landesamts für Verfassungsschutz, die das offene Erkenntnisbild schlüssig ergänzen“ (S. 2). Richtig ist, dass die wenigen, losen und sporadischen Hinweise, die die RO in ihrem Sinne zu interpretieren versucht, entkräftet wurden bzw. zum Teil sogar der Argumentation der RO ausdrücklich widersprechen.
Die RO hat nun ihrer abschließenden Stellungnahme im Wesentlichen lediglich die genannten Behauptungen wiederholt, sie aber weder glaubhafter machen können noch die aufgezeigten Widersprüche auch nur angesprochen. Den unbeirrt vorgetragenen Formulierungen in weitgehend leerem Raum stehen konkrete Einwände gegenüber, die die RO bis zuletzt unbeantwortet lässt. Es ergibt sich daraus, dass die RO keine Antworten liefern kann auf eine erdrückende Fülle von Widersprüchen ihrer eigenen Darstellungen sowie Klarstellungen unsererseits.
Wir können in der Anlage nicht weniger als 40 Passagen aus unseren Stellungnahmen zusammenstellen, die von der RO bzw. Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzaus gutem Grund unbeantwortet geblieben sind! (Anlage 1). Wir verweisen weiterhin auf ca. 550 Seiten bzw. mehr als 130 Anlagen und 40 Fotodokumentationen zu unseren bisherigen Stellungsnahmen, die von der RO unkommentiert geblieben sind. Die Vorwürfe der RO, auf die sich die Stellungnahmen beziehen, zu denen die RO nichts zu erwidern hat, können damit als implizit eingestandenermaßen widerlegt gelten.
Zum Gespräch am 13.07.2007 im Innenministerium kann das Zustandekommen der schriftlichen Erklärung durch Zeugen bestätigt werden. Der diffamierenden, wiederholten Formulierung von „Lippenbekenntnissen“ (S. 3) steht die jahrelange, nachgewiesene engagierte Tätigkeit der Gemeinde und ihres Imams gegenüber, die weiterhin beharrlich ausgeblendet wird. Es geht dabei nicht um „die zahlreichen Auftritte und Kontakte zu öffentlichen Stellen“, sondern es geht um den engagierten Einsatz von Menschen, die seit langer Zeit anerkannt vorbildliche Arbeit leisten, und seit 2007 in unerträglicher Weise, mit dramatischen Konsequenzen für die Betroffenen, einer Geisteshaltung beschuldigt werden, die diesem Wirken diametral entgegen steht.
Das zuletzt Genannte muss für die rechtliche Beurteilung in einem freiheitlichen Rechtsstaat das Ausschlaggebende sein.Die Gegenseite konstruiert stattdessen aus einzelnen, in Wirklichkeit nicht stichhaltigen „Erkenntnis-Bausteinen“(!) einen angeblichen „Gesamtkontext“, der mit den nachgewiesenen Fakten in keinerlei Einklang zu bringen ist. Nach derselben Vorgehensweise ließen sich, mit erheblich mehr Gehalt, „Verstrickungen“ der IGP in z.B. kirchliche (sowohl katholische wie evangelische) und sogar jüdische, in öffentliche, akademische, in interkulturelle, lokalpolitische und viele andere „Bestrebungen“ „glaubhaft machen“.
Die IGP e.V. hat zu keiner Zeit eine Form der Unterstützung durch die IGD oder IGMG erhalten, noch hat eine Form der Kooperation mit einer der beiden Organisationen bestanden, - weder in der Gründungs-und Arbeitsphase (1994 bis heute), - noch zur Zeit der Bauplanung der Moschee (2000-2003), - noch während des Baus (2003-2005), - noch nach der Eröffnung (2005), - noch in der Zeit der Beschuldigungen durch das Innenministerium (2007) - noch im Verlauf des juristischen Prozesses (2009).
Das Projekt ZIE-M (e.V. in Gr.) hat zu keiner Zeit eine Form der Unterstützung durch die IGD oder IGMG erhalten, noch hat eine Form der Kooperation mit einer der beiden Organisationen bestanden, - weder in der Vorbereitungsphase (Dez. 2006-März 2007), - noch bei der Erstellung des Konzepts (März-Juli 2007), - noch bei den Gesprächen mit den Stadtratsfraktionen (2008-2009) - noch bei des Exposees, der „10 Essentials“ (Nov. 2009), - noch zur Zeit der Vereinsgründung (Dez. 2009), - noch wird das in Zukunft der Fall sein.
Die RO hat nicht einen einzigen Hinweis liefern können, der das Gegenteil belegen könnte.
Auf Seite 3 macht die RO noch einmal den Versuch mit wortgewaltigen Formulierungen („islamistische Hintergrundstrategie“) einerseits und einer Aneinanderreihung von bloßen Andeutungen die Substanzlosigkeit der eigenen Position zu übertünchen. Entsprechend einzuordnen (und juristisch zu bewerten) ist hier auch die Tatsache, dass uns die vermeintlichen Belege dazu, nämlich die TKÜ-Protokolle aufgezeichneter Telefonate, die angeblich bereits dem Schriftsatz vom 04.11.2009 beigefügt worden wären, in Wirklichkeit erst nach mehrmaliger Anforderung durch unseren Anwalt zugänglich gemacht wurden!
Verwundern muss das nicht, denn erneut erweisen sich die Materialien keinesfalls als Belege für die Anschuldigungen der RO, sondern als widersprüchlich zu ihrer Argumentation und als peinlich für die Vorgehensweise der Behörde. Wir haben deshalb auch auf unser Recht verzichtet, die Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Materialien überprüfen zu lassen. Wir haben zu keiner Zeit, entgegen der gegenteiligen Anschuldigung der RO, relevante Vorgänge verschwiegen oder nur auf Druck sukzessive eingeräumt. Wir haben uns allerdings lange nicht vorstellen können, welche Art von Kontakten oder Bezügen die RO als „Belege“ für extremistische Gesinnung missdeutet. An keiner Stelle ist den Mitschriften der geringste stichhaltige Hinweis auf „extremistische“ oder „islamistische“ Bestrebungen zu entnehmen.
Wir fügen hinzu, dass die Behörden uns zu keiner Zeit etwa von ihrer Einschätzung unterrichtet hätten, wonach dem Beschuldigten Ibrahim El-Zayat verfassungsfeindliche Einstellungen vorzuwerfen wären. Erst mit dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen ihn im März 2009 erfuhren wir von Vorwürfen gegen ihn, die im Übrigen ja bis zu einer Verurteilung noch nicht einmal als nachgewiesen gelten können. Dennoch haben wir seit diesem Zeitpunkt jeden Kontakt mit El-Zayat vermieden. Sollte es der Fall sein, dass El-Zayat tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung in unserem Land in Frage stellen sollte, dann gilt unsere wiederholt ausgesprochene Distanzierung gegen Extremisten ohne jede Einschränkung ausdrücklich auch gegen ihn. Gleiches gilt für Oguz Ücüncü.
Aus den Gesprächen lassen sich weder ein „finanzieller Einfluss“, noch eine „‘arbeitsteilige‘ Wahrnehmung von Terminen“ noch „Absprachen“ zur „Positionierung im Koordinationsrat der Muslime“ ableiten, und schon gar keine gemeinsame Planung des Projekts ZIE-M. Gesprächspartner wie der genannte Erol Öztürk sind uns nicht einmal bekannt.
Im Gespräch vom 17.09.2007 ruft der ebenfalls von der RO einer extremistischen Ausrichtung beschuldigte Faradj Mahmuda (siehe unsere 3. Stellungnahme vom 12.11.2009) ausdrücklich zur Kooperation der Muslime mit den europäischen Regierungen auf und empört sich mit El-Zayat zusammen über extremistische Fehlentwicklungen! Dass sich auch in dem Zusammenhang der „deutsche Nachrichtendienst“ „ganz schön blamiert“ habe, nach den Worten von El-Zayat, kommentieren wir lieber nicht.
Wir haben bereits die (unbeantwortet gebliebene) Frage gestellt, auf welche Art von Einflussnahme denn die Einschätzungen von Imam Idriz durch El-Zayat als „Schwachkopf“ und „Idiot“ schließen lassen. Welche Art von Unterstützung mag Imam Idriz durch El-Zayat erfahren haben, wenn dieser – wie aus dem Gespräch vom 08.10.2007 hervorgeht – sich darüber freut, dass ihm ein Visum für das Emirat Sharjah versagt wurde?
Welche Art von „unterwürfigem Gesprächsverhalten“ kann die RO erkennen, wenn Imam Idriz dem ihn anrufenden El-Zayat grußlos mit „Kannst du mich später zurückrufen“ antwortet (02.08.2007)? Obwohl zu dieser Zeit die Vorwürfe des Innenministeriums öffentlich wurden, kommt der nächste Gesprächskontakt erst eine Woche später (08.08.2007) zustande. Trotz der Brisanz der Situation holt Imam Idriz keinerlei Ratschläge ein, sondern wechselt das Thema; von einem untergeordneten Verhältnis kann erst recht keine Rede sein. Das gilt auch für das Gespräch vom 13.08.2007, das auf die Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung hin erfolgte. Imam Idriz hat sich in der damaligen Situation nach der Meinung von El-Zayat erkundigt, ebenso aber ratsuchend an Vertreter z.B. der Ludwig-Maximilians-Universität, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche, beim Präsidenten des Bayerischen Landtags, u.v.a. Aus vielen dieser Gespräche könnte die RO ein gleichermaßen „unterwürfig anmutendes Gesprächsverhalten“ ableiten…
Die Einladung, von der im Gespräch vom 29.01.2008 die Rede ist, ging vom Koordinierungsrat der Muslime (KRM) aus und wurde von dessen Sprecher Bekir Alboga (DITIB) ausgesprochen. Imam Idriz wollte bei der Gelegenheit mit „Oz“ sprechen, um sich über die Vorgehensweise der IGMG zu beschweren.
Die RO hat versäumt, Imam Idriz vorzuwerfen, er hätte seine Verbindungen zur katholischen Eugen-Biser-Stiftung bisher verschwiegen. Aus den vorgelegten Telefonaten geht recht deutlich hervor, dass er zu dieser Institution offenbar erheblich engere Kontakte unterhält, als zur IGD (und von der IGMG spricht nun auch die RO nicht mehr). Der mit der Planung der Eugen-Biser-Preis-Verleihung 2008 befasste, hochrangige Mitarbeiter der Stiftung ist bereit, die Liste muslimischer Persönlichkeiten aus Deutschland vorzulegen, die Imam Idriz auf seine Bitte erstellt hat. (Anlage 2) Aus dieser Liste wurden Gäste zur Preisverleihung nach München eingeladen. Auf der Liste sind die Namen El-Zayat und Ücüncü in der Tat genannt – weil sie zu den muslimischen Persönlichkeiten in Deutschland gehören – allerdings in Rot, weil Imam Idriz Vorbehalte gegen die beiden Personen hatte und ihre Einladung nicht empfehlen wollte!
Im Gespräch vom 17.11.2008 erkundigt sich El-Zayat nach der E-Mail-Adresse von Imam Idriz! Welche Art von Weisungsverhältnis soll denn bestanden haben, wenn der eine nicht einmal die E-Mail des anderen kannte? In dem Gespräch geht um die Suche nach einem deutsch-türkischen Übersetzer und um die Anbahnung eines interreligiösen Gesprächs zwischen einem hochrangigen muslimischen und einem hochrangigen katholischen Vertreter im ZDF. Welche Art extremistischer oder islamistischer „Hintergrundstrategie“ vermutet denn die RO?
Im Gespräch vom 19.12.2008 spricht El-Zayat davon, „er hätte da gute Leute wie Ahmed von Denffer und Ahmed El-Khalifa“; den vorher erwähnten Idriz zählt El-Zayat ausdrücklich nicht zu „seinen Leuten“.
Entgegen der Behauptung der RO ist in keinem der Gespräche direkt oder indirekt von irgendeiner Mitwirkung, Unterstützung, Förderung o.dgl. des Projekts ZIE-M die Rede. Wie soll sich die „Einflussnahme“ auf ZIE-M denn gestalten, wenn die RO selbst nachweist, dass in den Gesprächen in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren nicht ein einziges Mal weder die Abkürzung „ZIE-M“ noch die gesamte Name „Zentrum für Islam in Europa – München“ vorkommt? Ein einziges Mal, nämlich im Telefonat vom 14.11.2008 zwischen El-Zayat und Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, spricht El-Zayat von einen „Zentrum, welches sie (gemeint ist Imam Idriz und seine Gemeinde) in München planen würden.“ Aus El-Zayats eigenen Worten ergibt sich, dass er an diesen Planungen nicht beteiligt war. In welcher Weise sich „insbesondere aus dem Telefonat vom 18.07.2008“ eine gegenteilige Einschätzung ergäbe, wird wohl das Geheimnis der RO bleiben. Nach gewohnter Manier formuliert die RO in ihrem Schriftsatz eine Beschuldigung, nennt in diesem Fall sogar eine Quelle dazu – die freilich nur nach Anforderung durch einen Anwalt vorgewiesen wird, und aus der sich dann keinerlei Nachweis für die Beschuldigung ergibt.
Als klassisches Eigentor erweist sich die Bilanz der angeblichen „Beweise“ auch in Hinblick auf die Vorwürfe der RO gegen Bayram Yerli. Die Gespräche vom 30.12.2008, 19.01.2009 und 05.02.2009 belegen in aller Deutlichkeit, dass der Beschuldigte entgegen der wiederholten Behauptung der RO seine Mitgliedschaft bei der IGMG im März 2005 gekündigt hatte – also lange vor den Anschuldigungen,dass die IGP „nie ein Mitgliedverein von MG (Milli Görüs) gewesen“ sei, und dass es nicht einmal einen funktionierenden Informationsfluss gab.
Yerli schimpft über Milli Görüs, kündigt Klage an, und gibt klar zu verstehen, dass er keinen Kontakt mehr zu der Organisation hat, da er über die Vorgänge dort nicht informiert ist und dort auch seine Adresse nicht bekannt ist. Yerli spricht auch von der Scheu der IGP, juristisch gegen die Vorwürfe des Innenministeriums vorzugehen und davon, dass man immer noch Gespräche vorziehen würde (hierin lag offenbar unser Fehler).
Die RO hat nun alle Materialien bis ins Detail und – sehr viel mehr – nach dem „Gesamtkontext“ versucht auszuwerten – und dabei nichts vorweisen können, als verstreute und weitestgehend belanglose Gespräche, ohne einen einzigen Hinweis auf eine „extremistische“ oder „islamistische“ Ausrichtung der Beschuldigten. Die Bemühungen der RO können nichts an der nachgewiesenen Arbeit der IGP in Penzberg ändern, die zu jeder Zeit vorbildlich und unabhängig war und bleibt, und die die RO geflissentlich und beharrlichignoriert.
Für das Projekt ZIE-M ergibt sich aus allen dazu vorliegenden Unterlagen – trotz des Versuchs der Gegenseite, solche Unterlagen falsch zuzuordnen – dass auch darin ein konstruktives Angebot an Staat und Gesellschaft besteht, das in vorbildlicher Weise dem entspricht, was Staat und Gesellschaft von Muslimen in unserem Land erwarten. Gerade erst hat der Jesuit Felix Körner von der Päpstlichen Universität Gregoriana in der SZ (24.-27.12.2009) daran erinnert: „Ob der Islam (…) zu einer glaubwürdigen Bejahung von Pluralität findet, hängt auch daran, wie Europa islamischem Denken an seinen Universitäten Raum gewährt. Hier können Muslime neue politische Theologien entwickeln, die sich dann auch auf die Gesellschaften des Nahen Ostens auswirken.“ (Anlage 3) Um nun genau dazu beizutragen, ist das Projekt ZIE-M konzipiert. Die an dem Projekt beteiligten Personen stehen zu all dem in keinerlei Widerspruch, sondern garantieren für diese Intention und seine Realisierung. Das Projekt könnte heute bereits die Integration von Muslimen auf konstruktive Weise voranbringen, wenn es nicht seit dem Sommer 2007 vom Innenministerium blockiert würde – ironischer Weise also gerade von der Behörde, die am Gelingen dieser Zukunftsfrage das allergrößte Interesse haben müsste.
Der Schaden, der hier versuracht wurde und weiterhin jeden Tag verursacht wird, betrifft damit nicht nur die beschuldigten Personen selbst und sämtliche Mitglieder ihrer Gemeinde insgesamt, sondern alle in Bayern, die an einer vernünftigen Zukunftsgestaltung interessiert sind. Diese kann nicht in der Ausgrenzung friedlicher Mitbürger, sondern muss in Kooperation mit nachgewiesen integrationsbereiten Muslimen erfolgen. Das, was die Penzberger Gemeinde derzeit erlebt, wird von Muslimen in ganz Bayern und darüber hinaus mit großem Interesse verfolgt und wird, wenn hier nicht endlich in aller Entschlossenheit massiv gegengesteuert wird, nachhaltig enormen Schaden für das Zusammenleben in Deutschland anrichten. Es liegt eine Solidaritätserklärung von Angehörigen verschiedener muslimischer Verbände in Bayern mit unterschiedlichsten ethnischen Wurzeln vor, die in deutlichen Worten vor den Gefahren dieses unverantwortlichen, aber gezielten Vorgehens gegen die Integration von Muslimen in unserem Land warnt:
„Mit großer Sorge verfolgen wir, Musliminnen und Muslime aus unterschiedlichen Verbänden, mit unterschiedlichen ethnischen Wurzeln, aber allesamt Teil dieser Gesellschaft, die andauernde Stigmatisierung eines hoch geachteten Imams und seiner Gemeinde durch Teile des Bayerischen Innenministeriums. Wir kennen und schätzen Imam Benjamin Idriz und wissen, dass seine Arbeit und die seiner Gemeinde für ein Miteinander in Bayern, wie wir es uns alle nur wünschen können, von Muslimen und Nicht-Muslimen anerkannt wird. Der Art und Weise und dem Inhalt nach stellen die Vorwürfe, die gegen Imam Idriz und die Islamische Gemeinde Penzberg erhoben wurden, dieses Miteinander offensiv in Frage. Wer nach allem, was die hier Beschuldigten nachweislich geleistet haben, von „Extremismus“und „Islamismus“spricht, gibt uns damit in erschreckender Direktheit zu verstehen, dass Muslime insgesamt in Bayern nicht erwünscht sind! Dieses Vorgehen schützt nicht die Gesellschaft vor vermeintlichen Gefahren, sondern es gefährdet ganz akut jede Aussicht auf eine gelingende Integration….“ (Anlage 4).
Die Formulierung „gerade weil es sich um Absprachen im Kontext des interreligiösen Dialogs handelt, …“ (Seite 3) lässt erneut vermuten, dass bei der Gegenseite Personen mit einer Materie betraut wurden, zu deren Grundlagen sie keinen ausreichenden Bezug haben. Solche Beobachtungen wurden in diesem Zusammenhang mehrfach, auch von unabhängigen Zeugen, gemacht.
Wir müssen an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass in der Verfügung der Staatsanwaltschaft München I, 111 Js 10322/07, vom 06.10.2009, von der „Islamistischen Gemeinde Penzberg“ die Rede ist! Der Bayerische Landtag hat in einem an die IGP adressierten Schreiben von 28.11.2007 dieselbe Formulierung gebraucht. Daraufhin hat sich der Präsident des Bayerischen Landtags Alois Glück schriftlich entschuldigt. Wir müssen annehmen, dass die Verwechslung der Begriffe tiefere Ursachen hat, als lediglich die Inkompetenz der damit betrauten Beamten – was schlimm genug wäre.
Nach Darstellung der SZ vom 1.12.2009 hat sich „ein hoher Beamter“ der „Sicherheitsbehörden“ darüber beklagt, dass „die Imame“ in Bayern sich einem Aufruf der Behörden verschließen würden, sich eindeutig von Gewalt zu distanzieren (Anlage 5). Das Innenministerium ist doch sicherlich vom LfV über die Rede informiert worden, die Imam Idriz am 26.9.2009 gehalten und auf der web Seite von IGP www.islam-penzberg.de veröffentlich hat (Anlage 6). Das Innenministerium sollte längst darüber informiert sein, dass alle Reden, Predigten und Schriften von Imam Idriz, im „Gesamtkontext“ ebenso wie in jedem einzelnen Detail, nichts anderes enthalten, als Distanzierung von Gewalt, Bekenntnisse zu unserer Staats- und Gesellschaftsordnung und engagierte Aufrufe, Teil dieser Gesellschaft zu werden (Das Letztere ist der Punkt, vor dem gewisse Kreise aus dem Innenministerium schlicht Angst haben und gegen den sie hier ankämpfen!), und zwar schon lange bevor gegenteilige Vorwürfe erhoben wurde. Nichts davon wurde in Penzberg jemals von der Kanzel gepredigt, weil Behörden welcher Art auch immer das gewünscht oder gefordert hätten, sondern Wort für Wort entspringt alles der Glaubensüberzeugung des Imams, der seine Gemeinde damit geprägt hat. Nichts anderes gilt für die Reden und publizierten Artikel des Imams, von denen wir noch einige weitere anfügen können (Anlage 7, 8, 9).
Die Islamische Gemeinde Penzberg ist ein anerkanntes Vorbild für Offenheit und gelingende Integration in Bayern, sie setzt sich nachweislich für einen moderaten, modernen, liberalen, offenen, integrierten Islam ein, der mit den Werten von Staat und Gesellschaft kompatibel ist. (Anlage 10 CD/DVD) Weder Imam Idriz noch der Vorsitzender Herr Yerli noch die IGP hat jemals die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage gestellt, sondern sie verteidigt, unterstützt und vorgelebt. Sie haben dafür seit Jahren erhebliche Mittel an persönlichem Engagement und finanzieller Art aufgebracht, ohne Förderungen von behördlicher Seite zu erfahren. Zum Dank erfahren die 160 Mitglieder der Gemeinde (die mit Angehörigen 800 Personen umfassen) insgesamt Stigmatisierung und Diffamierung, die an ihnen hängen bleiben werden,auch wenn eines Tages einmal die Vorsitzenden und der Imam nicht mehr in diesen Ämtern sein werden.
Es ist auffällig, dass tatsächlich extremistische Strömungen, die es ja auch gibt, wie „wahabitische“ Einrichtungen in München, keine entsprechende Behandlung erfahren. Ebenfalls auffällig und vielsagend ist, dass offen Islam- und integrationsfeindliche Gruppierungen wie z.B. „Politically Incorrect“ oder „Pax Europa“, mit ihrer volksverhetzenden Hasspropaganda bisher keine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht finden. Es sollte dringend überprüft werden, in welcher Nähe sich der eine oder andere Mitarbeiter in der Behörde zu solchen oder ähnlichen Denkrichtungen bewegt. Der entsprechend entlarvende Gebrauch des Begriffs „Taqiye“, wie in unserer letzten Stellungnahme dargestellt, muss bei allen demokratischen Kräften die Alarmglocken läuten lassen! (Bezeichnender Weise geht die RO auch darauf mit keinem einzigen Wort ein.)
Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing am 23.11.2009 sprach einer Vertreter der Regierung von Hessen von Vorgängen in der dortigen Verfassungsschutzbehörde, die aufgezeigt haben, dass Mitarbeiter der Behörde in einer Weise tätig waren, die gegen Integration und Miteinander gerichtet war und Schaden verursacht hat. Es wurde daraufhin die Behörde nach entsprechenden Vorgängen überprüft und sämtliche beteiligten Mitarbeiter entfernt. Der bayerische Innenminister Herrmann sprach daraufhin in einem Sechs -Augen-Gespräch mit Imam Idriz und dem stv. Vorsitzenden der Eugen-Biser-Stiftung von der Option, dass das „hessische Modell“ wohl auch in Bayern Anwendung finden sollte. Er äußerte sich in dem Gespräch in ermutigender und unterstützender Weise gegenüber dem Imam. Imam Idriz bedankt sich mit einem Schreiben am 02.12.2009 beim Innenminister und lädt zum Dialog ein (Anlage 11).
Die Beschuldigungen sind ganz offenbar vor dem Hintergrund einer massiv verzerrten Sichtweise auf Islam zu bewerten, die sich gegen die mit unseren Grundwerten kompatible Ausprägung auch dieser Religion grundsätzlich verschließt. Die Beobachtung, dass die hier des Gegenteils beschuldigten Muslime in vorbildlicher Weise für die Wertevorstellungen unseres Staates und unserer Gesellschaft in Worten und Werken eintreten, kann nach dieser Auffassung nicht anders eingeordnet werden, als durch kontinuierliche Lüge und Verstellung. Dass dabei tiefgläubigen Menschen, und selbst einem Geistlichen, unterstellt wird, dass sie nicht nur ihre Mitmenschen, sondern auch Gott selbst belügen würden, macht das Ausmaß an Verletzung und Beleidigung deutlich, und ebenso die Widersprüchlichkeit dieser fehlgeleiteten, konfrontativen Geisteshaltung.
Wir erfahren weiterhin auch ermutigende Zeichen. So wie wir in diesen Tagen zahlreiche Glückwünsche zum Weihnachtsfest versenden, erhalten wir auch Glückwunschbotschaften zum Neuen Jahr 2010 (Anlage 12) u.a. von Bayerischer Ministerpräsident Seehofer, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Oberbürgermeister Ude, von allen Fraktionen des Bayerischen Landtags und von den christlichen Kirchen. Offenbar können alle diese Persönlichkeiten und Institutionen die Anschuldigungen gegen uns nicht nachvollziehen. Nur im Geiste aufrichtiger Bereitschaft zur Kooperation und in Achtung voreinander erfüllen solche Wünsche gegenseitig ihren Sinn.
Die Beschuldigten erwarten ein Urteil, das der unerträglichen Stigmatisierung mit ihren dramatischen Konsequenzen schnellstens ein Ende bereitet, sodass die tatsächlichen Leistungen der IGP in vollem Umfang anerkannt und gewürdigt werden, und der Gefahr, die das bisherige Vorgehen von Teilen des Innenministeriums langfristig für die gesamte Öffentlichkeit bedeutet, wirksam gegengesteuert werden kann. Daran, dass wir wie bisher auch weiterhin gemeinsam mit allen interessierten Behörden zum gemeinsamen Wohl aller arbeiten werden, können die schmerzlichen aber hoffentlich nun überwundenen Erfahrungen nichts ändern.
Penzberg, 28. Dezember 2009
Bayram Yerli Muharem Dugonjić Benjamin Idriz
1. Vorsitzender der IGP 2. Vorsitzender der IGP Imam der IGP
Anlagen von 4. Stellungnahme
Anlage1: Auswahl von Passagen aus unseren bisherigen Stellungnahmen, die von der RO ignoriert wurden
Anlage 2: Brief von Eugen-Biese Stiftung an Imam Idriz
Anlage 3: SZ vom 24.,25.,26., 27.12.2009
Anlage 4: Erklärung muslimischer Verbände in München
Anlage 5: SZ vom 1.12.2009 „CSU erschrickt über die Schweiz“ mit dem Vorwurf, Imame in Bayern würden sich nicht von Gewalt distanzieren.
Anlage 6: Stellungnahme von IGP vom 26.9.2009 „Islamische Gemeinde verurteilt Hass und Extremismus“
Anlage 7: Rede von Imam Idriz zur Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing über „Islam und Grundgesetz“, 23.11.2009
Anlage 8: Artikel von Imam Idriz „Ist eine Reform des traditionellen Islam möglich?“
Anlage 9: Artikel von Imam Idriz „Für alle Europäer gemeinsame Werte müssen sein: …“
Anlage 10: 3 CD/DVD. Sendungen über IGP und ZIE-M in Bayern 2, Bayerischer Fernsehen und ZDF
Anlage 11: Schreiben von Imam Idriz an den Innenminister Herrmann
Anlage 12: Glückwunschkarten für Weihnacht und Neues Jahr
P.S. Für interresierte Verantwortliche können die Anlagen angefordert werden.