Bayerisches Verwaltungsgericht Bayerstrasse 30 80335 München
Geschäftszeichen Z3-2 M 22 E 2009.2155
1. Islamische Gemeinde Penzberg e.V. 2. Bayram Yerli ./. Freistaat Bayern
wegen Entfernung von diskriminierenden, diffamierenden und falschen Äußerungen des Bay. Landesamtes des Verfassungsschutzes.
wird zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 04.11.2009 wie folgt Stellung genommen:
Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 04.11.2009 lässt weiterhin sämtliche Antworten auf die zentralen Fragen unserer Stellungnahmen vom 06.07.2009 und vom 14.10.2009 vermissen. Die Gegenseite ist demnach nicht in der Lage, Antworten zu liefern.
Der Beobachtung, dass die Nachschriften der Gespräche, bzw. die Übersetzungen durch gerichtlich bestellte Dolmetscher auffallend viele Rechtschreibfehler enthalten (wie die Gegenseite auch selbst einräumt), muss nicht notwendigerweise zentrale Bedeutung zugemessen werden. Es entstehen aber doch Zweifel um die Zuverlässigkeit der Mitschriften und um die für amtliche Dolmetscher zwingend geforderten, exzellenten Deutschkenntnisse. An die Präzision bei der Identifizierung der betroffenen Personen wurden offenbar nicht die hohen Anforderungen gestellt, die bei derartigen Dokumenten gefordert sind. So wird Imam Idriz als „Bejamin“, „Benajamin“, „Benjamin“ und „Bajram“ tituliert, ein gewisser Farag Bin Hamoodah (so die Namensschreibung im Brieftext) als „Faradj Mahmuda“, und der Vorsitzende der IGMG, Oguz Ücüncü, als „Oz“. Es kann nur beunruhigen, wie es um die „inhaltlichen Zusammenfassungen“ der auf Deutsch geführten Gespräche bestellt sein mag. Die jeweiligen „Bewertungen“ der Gespräche jedenfalls können keinesfalls als objektive Resümees gelten, sondern sind bemühte Versuche, die Inhalte im Sinne der vorgefassten und zunehmend hilflosen Argumentation der Gegenseite zu interpretieren, auch wider alle Realität.
Wie die Gegenseite das auch bisher schon gehandhabt hat, wird das völlige Fehlen von Beweisen, oder auch nur von belastbaren Indizien, durch die Schwammigkeit der Formulierungen („zwar nicht“ … „allerdings“; „ist dies ein weiteres Indiz…“; „offensichtlich schon seit längerer Zeit“; „fühlt sich offensichtlich der IGMG verbunden“; „auch wenn … nicht festzustellen war“; „Idriz scheint …“) und durch die fortgesetzte Zuflucht in wortgewaltige aber inhaltlose Begrifflichkeiten („legalistische Islamisten“, „Abhängigkeitsverhältnisse“, „islamistisches Umfeld“, „ein strategischer Baustein im Gesamtgefüge islamistischer Expansionsbestrebungen“) übertüncht.
Wie auch schon bei den früher vorgelegten Materialien, mit denen die Gegenseite ihr unbeirrtes Festhalten an einer Penzberger islamistischen Verschwörung untermauern wollte, entpuppen sich die vermeintlichen „Indizien“ bei objektiver Betrachtung als klare Beweise für das Gegenteil:
Die Gegenseite stützt sich auf insgesamt 7 Gesprächsfragmente, die aus einem in dieser Sache nicht relevanten Verfahren gegen Ibrahim el-Zayat seit Februar 2007, also über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren, gewonnen wurden. Allein daraus schon ergibt sich, dass von einem „Abhängigkeitsverhältnis“ der IGP oder einzelner Personen aus der IGP, wie von der Gegenseite behauptet wird, keine Rede sein konnte und kann!
Zu 2.1-2.3:
El-Zayat hat nach der Darstellung der Gegenseite in den letzten zweieinhalb Jahren ganze zwei Mal mit Imam Idriz telefoniert, nämlich am 8. und 13.8.2007. Es kann also auch von einer „Beratung“ oder „Führung“ von Imam Idriz durch El-Zayat, wie ebenfalls vorgegeben wird, überhaupt keine Rede sein. Die Gegenseite verschweigt in ihrer „Bewertung“ geflissentlich, dass Imam Idriz nach den Mitschriften von Ibrahim el-Zayat als „Schwachkopf“ und „Idiot“ bezeichnet worden sei! Nach ausdrücklicher Aussage von El-Zayat (Gespräch vom 17.9.2007) hat sich Imam Idriz für das Gespräch mit dem Innenministerium weder mit ihm „beraten“, noch sich „führen“ lassen, sodass sich erneut aus dem von der Gegenseite vorgelegten Material ergibt, dass ausdrücklich von keinerlei „Abhängigkeitsverhältnis“ die Rede sein kann. Imam Idriz hat sich in derselben Angelegenheit – in Zusammenhang mit den Vorwürfen des Innenministeriums – auch z.B. mit Bekir Alboga von DITIB in Verbindung gesetzt, mit dem bayerischen Landtagspräsidenten Glück, mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche, u.v.a. Weshalb leitet die Gegenseite aus diesen Gesprächen nicht ebenfalls ein „Abhängigkeitsverhältnis“, eine „Beratung“ oder „Führung“ ab?
Zu 2.1:
Dem Gesprächsfragment vom 8.8.2007 sind „strategische Empfehlungen“, „um über die wahren Absichten hinweg(zu)täuschen“, nur dann zu entnehmen, wenn man diese in vorgefasster Meinung unterstellt. Aus dem Wortlaut selbst ergeben sich in keiner Weise unredliche Motive. Die Möglichkeit, Nichtmuslime in formal hohe Positionen in einer islamischen Institution einzubinden, ist für sich betrachtet ein Zeichen von beispielhafter Kooperationsbereitschaft und Offenheit, wie man sie sich bei manchen Religionsgemeinschaften nur wünschen möchte. Dass Nichtmuslimen aber nicht gleichzeitig eine Gestaltungskompetenz für ein religiös-islamisches Gremium eingeräumt werden kann, spricht lediglich eine Selbstverständlichkeit aus, und nicht ein „klassisches Mittel legalistischer Islamisten“ (was immer unter dieser Begrifflichkeit zu verstehen sei). Der Feststellung El-Zayats schließlich: „Was immer du sagst, sie werden dir einen Strick daraus drehen“, hat die Gegenseite bedauerlicherweise in aller Konsequenz Recht gegeben.
Zu 2.2:
Weder Imam Idriz persönlich, noch die IGP, haben zu irgendeiner Zeit Zahlungen von El-Zayat erhalten. Ein „finanzielles Abhängigkeitsverhältnis“ von Imam Idriz zu El-Zayat hat zu keiner Zeit bestanden. Die Gegenseite möge nachweisen, wann welche Beträge von El-Zayat, direkt oder indirekt, an ihn geflossen wären, wenn sie mit dieser Behauptung argumentiert. Die Formulierung von El-Zayat vom 13.8.2007, die er weder gegenüber Imam Idriz, noch gegenüber der IGP, sondern gegenüber Oguz Ücüncü geäußert haben soll, lässt darauf schließen, dass El-Zayat, zu Recht oder nicht, in diesem Gespräch gegenüber dem Generalsekretär der IGMG für seine eigene Person genügend Einfluss beansprucht, um Dritte, von denen die IGP Spenden erhalten haben mag, in dem Sinne zu beeinflussen, dass sie künftig von weiterer Unterstützung absehen würden. Er kündigt an, dafür sorgen zu wollen, dass andere die IGP nicht länger unterstützen. Was für ein seltsames „Abhängigkeitsverhältnis“.
Zu 2.4:
Ein solcher Spender, auf den sich diese Formulierung beziehen kann, ist der im Gespräch vom 17.9.2007 genannte F.H.. Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes ist hier – wie auch schon bei früheren Beispielen – entlarvend unprofessionell und überdies potentiell verhängnisvoll für die Außenbeziehungen von Politik und Wirtschaft in Bayern. Die genannte Persönlichkeit stammt nicht aus Qatar, wie irrig angegeben wird, sondern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, ist
- ein der Regierung sehr nahe stehender Abgeordneter im Nationalrat der VAE, - ein prominenter Geschäftsmann und Bruder des früheren Innenministers, - ist ein Gesprächspartner von Ex-Bundeskanzler Schröder und Ex-Ministerpräsident Beckstein, - Repräsentant von Opel und - ist, so wie auch der früher ebenfalls von den relevanten Kreisen aus dem Innenministerium des „Islamismus“ beschuldigte Staatschef des Emirats Sharjah, Sultan al-Qasimi, ein gefragter und bewährter Partner des Freistaats Bayern.
Am Nationalfeiertag der VAE, dem 4.12. vergangenen Jahres, äußerte der Generalkonsul der VAE in München Herrn Ateeq Al-Romaithi im Beisein von Justizministerin Beate Merk in für einen Diplomaten ungewöhnlicher Offenheit das Befremden seines Landes über entsprechende Äußerungen aus dem Bayerischen Innenministerium. In derselben Rede (Anlage 1) stellte er auch dar, dass Sultan al-Qasimi den Bau von acht Kirchen in den VAE finanziert hat (eine zweifellos sehr seltene Taktik legalistischer Islamisten). Die Behauptung, dass F.H. „islamistische Taktiken befürwortet“, wird nicht zum Abbau dieser Irritationen in der Regierung der VAE beitragen, und sie stellt im Übrigen eine weitere, leichtfertig aus der Luft gegriffene, persönliche Beleidigung einer (auch in München) sehr angesehenen Persönlichkeit dar.
Aus dem Gesprächsinhalt selbst geht nichts anderes hervor, als dass F.H. einen Aspekt der Arbeitsweise der amerikanischen Organisation CAIR empfiehlt. Die Gegenseite stellt demgegenüber wiederum die leere Behauptung in den Raum, dass dieser Organisation „von verschiedenen Seiten Nähe zu extremistischen und terroristischen Organisationen … vorgeworfen“ werde. Der Behauptung werden keinerlei Belege angeführt, noch wird angesprochen, um welche „Seiten“ es sich hier handelt, oder wie deren Einstufungen zu bewerten wären. Die amerikanische Regierung jedenfalls teilt diese Einschätzungen nicht (Anlage 2). Verfügt das Bayerische Innenministerium auch hier über „Erkenntnisse“, die den US-Behörden bisher entgangen sind?
Von F.H., den wir durch das Generalkonsulat der VAE (nicht etwa durch El-Zayat) kennen gelernt haben, hat die IGP im Jahr 2003 eine Spende für den Bau der Moschee erhalten, und erneut im Jahr 2009 – damit konnte die Solaranlage auf dem Dach der Moschee finanziert werden, wodurch die Penzberger Moschee die erste Solarmoschee Deutschlands wurde (uns ist auch nicht bekannt, dass sich „islamistische“ Organisationen durch ihre Aufgeschlossenheit gegenüber Umwelttechnologien auszeichneten). Insofern El-Zayat tatsächlich versucht haben sollte, frühere Spender der IGP gegen die IGP aufzuwiegeln (wiederum: was für ein merkwürdiges „Abhängigkeitsverhältnis“ wäre dies?), dann ist ihm das in diesem Fall – glücklicherweise – nicht gelungen.
Zu 2.3:
Bei der von Imam Idriz abgegebenen Bewertung, wonach er sich den Innenministern bei der Einstufung der IGMG als eine Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung anschließe, hat es sich um eine vom Innenministerium für das Gespräch am 13.8.2007 vorformulierte Erklärung gehandelt. Imam Idriz hat diese Erklärung von sich aus dahingehend modifiziert, dass er sich nicht nur von der IGMG, sondern ausdrücklich von allen extremistischen Organisationen distanziert. Die Bewertung der IGMG wird unter den Bundesländern, und innerhalb der Länder unter Experten sehr unterschiedlich gehandhabt und kommt an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten bekanntlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Martin Neumeyer hat beim Iftar-Empfang der IGMG 2009 (siehe Anlage Nr. 5 zu unserer Stellungnahme vom 14.10.2009) als Gastredner im Namen der Staatsregierung teilgenommen und hat sich inzwischen dahingehend geäußert, dass 80 oder 90 % der Mitglieder der IGMG unbedenklich seien. Kultusminister Ludwig Spaenle bezeichnete 2008 die von Ibrahim El-Zayat (IGD) geführte Freimanner Moschee als „Beispiel dafür, wie Integration funktioniert“ (Anlage 3).
Es kann nicht die Aufgabe ausgerechnet eines Imams sein, solche Bewertungen vorzunehmen – für die die Verfassungsschutzbehörden der Länder jeweils eigene und verdeckte Erkenntnisse haben mögen. Die IGP und Imam Idriz haben deshalb unmittelbar reagiert und am 14.8.2007 (Anlage 4) die Distanzierung von allen extremistischen Bestrebungen bekräftigt und erklärt: „Es kann nicht in unserer und der Absicht von Imam Benjamin Idriz liegen, sich die Kompetenz zur Beurteilung der Verfassungskonformität bestimmter Organisationen anzumaßen. Diese Verantwortung obliegt selbstverständlich allein den zuständigen Behörden.“ Im Gegensatz zur Darstellung der Gegenseite entscheidet sich Imam Idriz damit gerade nicht „gegen den Staat“, sondern bekennt sich erneut und uneingeschränkt zu den staatlichen Instanzen. Diese Erklärung wurde umgehend auf unserer Website veröffentlich. Der damalige Innenstaatssekretär Georg Schmid hat diese Erklärung ausdrücklich als „wichtigen Schritt“ gewürdigt.
Mit dem Vorwurf der „Doppelzüngigkeit“ versteigt sich die Gegenseite erneut, wie schon früher, zu persönlicher Diffamierung, die gerade im Falle eines Imams besonders schwer ins Gewicht fällt. Für die zahllosen Äußerungen von Imam Idriz in Wort und Schrift, die seit vielen Jahren engagiert das Gegenteil der vorgeworfenen Verstrickung in „islamistische Gefüge“ illustrieren, fügen wir stellvertretend nur ein Beispiel, die Freitagspredigt zu „60 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Mai 2009 als Anhang an (Anlage 5). Die Gegenseite unterstellt, dass dieses von allen Seiten als beispielhaft und vorbildlich wahrgenommene Engagement nichts als Lüge und Verstellung sei. Die Gegenseite möge entweder öffentlich und gegenüber der Gemeinde des Imams in aller Deutlichkeit den Vorwurf aussprechen, ihr Imam belüge in seinen Gebeten (siehe das in der beigefügten Predigt, wie in jeder Predigt stets enthaltene Bittgebet) seit 15 Jahren Gott und seine eigene Gemeinde – oder sie möge sich für ihre zutiefst verletzenden Diffamierungen endlich ausdrücklich und öffentlich entschuldigen! Wir werden unten auf den schwerwiegenden Vorwurf der Lüge und Verstellung durch einen Imam weiter eingehen müssen.
Zu 2.5-2.6:
Obwohl Imam Idriz und/oder die IGP nach Darstellung der Gegenseite in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ zu Ibrahim el-Zayat gestanden haben oder noch stehen soll, werden für den gesamten Zeitraum von zweieinhalb Jahren ganze 5 Telefonkontakte aufgeführt! Aus den Gesprächsinhalten geht zweifelsfrei hervor, dass kein einziges dieser Gespräche geführt worden wäre, wenn nicht die Anschuldigungen aus dem Innenministerium erhoben worden wären. 2 der 5 Gespräche, mit Imam Idriz, wurden im Zeitraum von fünf Tagen (8.8. und 13.8.2007) geführt. Danach sind lediglich 3 Gesprächsfragmente mit Bayram Yerli verzeichnet, die alle drei anschaulich und eindeutig die wiederholte Aussage von Herrn Yerli belegen, dass er seine Mitgliedschaft bei der IGMG schon im März 2005 gekündigt hat – lange vor den öffentlichen Vorwürfen gegen die IPG!, und dass er sich wiederholt und von sich aus um Bestätigungen für seine Kündigung bemüht hat. Weil er die Bestätigung von der IGMG lange Zeit nicht erhalten hat, und nachdem er sich in dieser Sache an zahlreiche Personen, auch Nicht-Muslime, und Instanzen um Unterstützung gewandt hat – eine Tatsache, die die Gegenseite wiederum verschweigt – wandte er sich damit auch an El-Zayat als eine prominente und, wie die Gegenseite selbst darstellt, einflussreiche muslimische Persönlichkeit in Deutschland, gegen die damals noch nicht öffentlich ermittelt wurde – was die Gegenseite ihm nun wiederum zum Vorwurf machen möchte!
Aus den Gesprächen geht weiter eindeutig hervor, „Die Penzberger seien sowieso nie ein Mitgliedverein von IGMG gewesen.“ (siehe 2.5). Die Gegenseite verschweigt diese Stelle geflissentlich, widerlegt sie doch in aller wünschenswerten Deutlichkeit ihren bisher unbeirrt vorgetragenen Hauptvorwurf gegen die IGP.
Die Gegenseite versucht, Bayram Yerli weiterhin ein „anhaltendes Interesse an den Belangen der IGMG“ zu unterstellen, geht dabei aber nicht auf dessen Ankündigung ein, gegen die IGMG gerichtlich vorgehen zu wollen. (siehe 2.5). Yerlis Frage, „was denn zur Zeit in München bei Milli Görüs los sei“, wird von der Gegenseite aus dem Kontext herausgenommen, der in der Verärgerung über die lange Zeit ausbleibende Kündigungsbestätigung liegt. El-Zayat beantwortet dies mit einer vorübergehend angespannten Situation. Daraufhin spricht Yerli die offenbar ebenfalls angespannte Situation in der IGMG-Moschee von Schongau an – ein nahe gelegener Ort im selben Landkreis. Welcher Vorwurf ist nun objektiv daraus zu erheben, dass Herr Yerli dies aus der Zeitung zur Kenntnis genommen hat?
Wiederum belegt das von der Gegenseite vorgelegte Material anschaulich gerade die Unsinnigkeit der von der Gegenseiter geäußerten Vorwürfe: Wäre Herr Yerli entweder Mitglied bei IGMG, oder in kontinuierlichem oder auch nur lockerem Kontakt, oder auch nur wirklich „an den Belangen der IGMG interessiert“, dann wäre er doch über die Vorgänge in der Zentrale in München und in der Nachbargemeinde Schongau (direkt und nicht aus der Presse) informiert und müsste nicht über Dritte Informationen austauschen!
Zu 2.6:
Zu der im Gespräch vom 19.1.2009 angesprochenen Begegnung von Imam Idriz mit El-Zayat ist es im November 2008 gekommen, als Imam Idriz vom Deutschen Wissenschaftsrat zu einer Tagung nach Köln eingeladen war. Bei dieser Gelegenheit führte Imam Idriz Gespräche mit mehreren Gesprächspartnern, u.a. auch El-Zayat. Ziel dieses Gesprächs war wiederum, die vom Innenministerium verlangte Kündigungsbestätigung für Bayram Yerli zu erwirken. Das Gespräch wurde kontrovers und heftig geführt, was die Gegenseite entweder bewusst verschweigt oder ihr nicht bekannt ist. El-Zayat hat in dem Gespräch die Positionen von Imam Idriz und seiner Gemeinde heftig kritisiert, und umgekehrt. Zur selben Zeit hat Imam Idriz ebenfalls Gespräche mit Vertretern von DITIBgeführt, die in wesentlich entspannterer Atmosphäre verliefen. In diesen Gesprächen (mit dem DITIB-Vorsitzenden Sadi Arslan und dem DITIB-Integrationsbeauftragten Bekir Alboga) ist auch über das Projekt ZIEM gesprochen worden – nicht aber im Gespräch mit El-Zayat. Erneut möge die Gegenseite erklären, weshalb sich daraus nun eher ein „Abhängigkeitsverhältnis“ zu El-Zayat, als z.B. zu DITIB ergäbe?
Wir sind überzeugt, dass alle unsere Fragen an die Gegenseite weiterhin unbeantwortet bleiben werden. Wir sind ebenso überzeugt, dass das Gericht daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen wird.
Die Darstellung der Gegenseite ignoriert weiterhin unsere Position, und fährt damit fort, „Schlussfolgerungen“ in den Raum zu stellen, und dafür vermeintliche „Indizien“ anzubieten, die bei unvoreingenommener Betrachtung unsere Aussagen beweisen, anstatt die der Gegenseite zu stützen. Erneut wiederholt die Gegenseite die Behauptung, dass das Projekt ZIEM „ein strategischer Baustein im Gesamtgefüge islamistischer Expansionsbestrebungen“ sei. Von den geradezu fingerfertigen Formulierungskünsten abgesehen, bietet die Darstellung nichts Neues. Die Gegenseite kann keinen einzigen Beleg für eine Beteiligung von entweder El-Zayat, der IGD, oder der IGMG am Projekt ZIE-M beibringen, weder in der konzeptionellen Entstehungsphase, noch in den konkreten Planungen, noch in der schwierigen Phase, in der das Projekt unter Beschuss genommen wird! Welche Art von Einflussnahme oder Interesse wäre denn dies? ZIEM sei abhängig von der IGD, weil Ibrahim el-Zayat in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren in einem einzigen Telefonat eine Meinung dazu geäußert habe, die – wie die Gegenseite selbst einräumt – bis heute nicht aufgegriffen wurde! Die entwaffnende Hilflosigkeit der Argumentation der Gegenseite wäre schlicht lächerlich, wenn sie nicht mit so schmerzlichen Konsequenzen für uns Betroffene verbunden wäre.
Für die tatsächliche Position und Intention des Projekts ZIE-M verweisen wir erneut auf das bereits vorgelegte Konzept, sowie auf die hier angefügte Grundsatzerklärung „ZIE-M’S 10 Essentials“ (Anlage 6) und auf die Website www.zie-m.de.
Wie sehr die Gegenseite mit ihrer Darstellung am Ende angelangt ist, offenbart sich in einer Formulierung, die in der „Zusammenfassenden Bewertung“ fällt – und die nun nicht nur für uns direkt Betroffene, sondern besonders auch für die staatlichen Instanzen und für die Gesellschaft Anlass zu größter Sorge sein muss: „Die Gesprächsinhalte machen deutlich, dass EL-ZAYAT und IDRIZ das Prinzip der Takiyya (=Verstellung) anwenden.“
Hier offenbart die Formulierung der Gegenseite in ebenso unmissverständlicher wie bestürzender Art und Weise, welche Denkkategorien das Vorgehen der maßgeblichen Mitarbeiter im Innenministerium motivieren. Der Vorwurf eines angeblichen islamischen Prinzips der „Taqiyya“ im Sinne von „Verstellung“ – also einer quasi von der Religion sanktionierten, wenn nicht sogar gebotenen Täuschung anderer über die eigenen Absichten, um auf diese Weise eine „Islamisierung“ nicht-islamischer Länder voranzutreiben, erinnert auf ganz unheilvolle Weise an antisemitische Stereotypen aus dem Mittelalter, mit denen Jahrhunderte lang erfolgreiche Hetze gegen die Angehörigen einer Religion betrieben wurde, die die Verfechter der Judenhetze hierzulande ausgrenzten und nicht zu dulden bereit waren. In ähnlicher Weise wie hier, wurde mit dem Vorwurf gearbeitet, religiöse Quellen, in diesem Fall etwa der Talmud, erlaube Juden, falsche Schwüre und Eide gegenüber Nicht-Juden abzulegen und befreie sie automatisch von den so in trügerischer Absicht beschworenen Inhalten. Wir wollen als selbstverständlich voraussetzen, dass derartige Behauptungen heute als ebenso falsch erkannt, wie sie als volksverhetzend geahndet werden.
Nicht anders verhält es sich mit dem Vorwurf der „Taqiyya“, wie er von der Gegenseite hier ganz offen und unverhohlen vertreten wird. Das tatsächlich in der islamischen Tradition vorkommende Prinzip „Taqiyya“ (das arabische Wort bedeutet nicht notwendigerweise „Verstellung“, sondern „Furcht, Vorsicht“) erlaubt Muslimen, zu ihrem eigenen Schutz(!) religiöse Pflichten dann dem äußeren Schein nach zu verletzen, wenn ihr ostentatives Festhalten daran sie in Leib und Leben in Gefahr brächte. (Definition des Begriffs „Taqiyya“ aus Wikipedia und aus der Encyclopedia of Islam, Leiden 2000, siehe Anlage 7). Voraussetzung ist, dass die betroffenen Muslime sich in Ländern oder in Umständen aufhalten, in denen die Befolgung der Vorschriften mit schwerer Gewalt verfolgt wird. (Ein Beispiel war der Verzehr von Schweinefleisch zu Zeiten der Inquisition im Spanien der Reconquista, mit dem sich Muslime [wie auch Juden] zu ihrem eigenen Schutz nach außen hin den christlichen Zwangsmaßnahmen beugten.) Besonders unter Schiiten war das Prinzip in der Vergangenheit von gewisser Bedeutung, wenn sie in sunnitisch dominierten Ländern mit Verfolgungen konfrontiert waren. Unter Sunniten ist der Begriff überhaupt nur wenig bekannt.
Umso häufiger wird er stattdessen seit einigen Jahren in anti-islamischen Schriften und Äußerungen im oben genannten, ebenso wahrheitswidrigen wie diffamierenden Sinn eingesetzt. Der Missbrauch des Begriffs ist zu einem zentralen Element in der Angst- und Hasspropaganda anti-islamischer Strömungen geworden. Die Vorstellung, dass Vertreter einer staatlichen Behörde in Bayern – sei es nun unreflektiert, oder womöglich gar ganz bewusst – auf derartige Stereotypen von niedrigstem Niveau rekurrieren, ist unerträglich und eine schwere Belastung für den Anspruch einer Instanz, die die freiheitlich-demokratische Werteordnung zu schützen verpflichtet ist!
Die zuständigen Instanzen sind hier aufgefordert, unverzüglich und energisch gegen die Urheber und Vertreter solcher diffamierender und verhetzender Inhalte einzuschreiten, die letztlich eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land darstellen.
Es bestätigt sich hier leider in aller Schonungslosigkeit der Eindruck, den nicht nur Vertreter der IGP, sondern auch Dritte, bei Gesprächen mit den maßgeblichen Mitarbeitern im Innenministerium gewonnen haben, wonach die Intention hinter dem festgefahrenen Vorgehen gegen erfolgversprechende Integrationsbemühungen von muslimischer Seite in tief verankerten Ängsten vor einer „schleichenden Islamisierung“ und in einer daraus resultierenden, grundsätzlichen Ablehnung einer dauerhaften Präsenz von Muslimen in unserer Gesellschaft motiviert sind. Auch der Verdacht einer erschreckenden Ahnungslosigkeit über die tatsächlichen Inhalte der islamischen Religion bei den Verantwortlichen, anstatt von deren Missbrauch und Verzerrung, bestätigt sich leider in erschütternder Weise. Uns liegen Äußerungen vor, wonach es verantwortlichen Mitarbeitern im Innenministerium hier ausdrücklich nicht um den Schutz vor einer tatsächlichen Gefährdung ginge, sondern darum, dass Islam per se mit unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung unvereinbar und damit in Bayern auf Dauer nicht erwünscht sei.
Islamfeindlichkeit ist heute die am weitesten verbreitete Ausprägung von Rassismus. Antisemitische und antiislamische Positionen arbeiten mit ähnlichen Mechanismen, führen zu Diskriminierung und zu Menschenrechtsverletzung. Wie auch immer wir uns verhalten, werden wir von gewissen Kreisen beschuldigt: Wenn wir, wie es die Mehrheitsgesellschaft erwartet, dazu aufrufen, dass Muslime sich in die Gesellschaft einbringen und sich mit dem Grundgesetz identifizieren sollen, werden wir beschuldigt, werden wir „islamistischer Expansionsbestrebungen“ beschuldigt. Tun wir es nicht, ergeht zu recht der Vorwurf von Abschottung und Parallelgesellschaft. Der Integration und dem friedlichen Zusammenleben wird auf diese Weise immenser Schaden zugefügt. Leider gibt es in der Mehrheitsgesellschaft Kräfte, die eine erfolgreiche Integration von Muslimen zu verhindern versucht. Staat und Gesellschaft müssen dem gemeinsam entschlossen entgegenwirken.
Wir sind überzeugt, dass die unerhörten Vorgänge im Innenministerium keineswegs die Politik des Ministers selbst wiederspiegeln. Wir wissen, dass Innenminister Herrmann selbst in einem Gespräch, das der Münchner Bürgermeister Monatzeder gemeinsam mit dem CSU-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Josef Schmid im Juni 2009 über das Projekt ZIEM mit ihm geführt haben, angekündigt hat, dass dem Projekt keine weiteren Steine mehr in den Weg gelegt werden sollten.
Innenminister Herrmann wird gemeinsam mit Imam Idriz bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing am 23.11.2009 zu „60 Jahre Grundgesetz“ Stellung nehmen (Anlage 8), ein Vorgang, der schwer einzuordnen wäre, wenn der Minister die offensiv feindliche Grundhaltung der relevanten Mitarbeiter in seinem Haus teilen würde. Sie mag ihm im Grunde vielleicht gar nicht bekannt sein, jedenfalls nicht in ihrer Tragweite.
Wir möchten abschließend unser Hauptargument und Hauptanliegen wiederholen –weil es von der Gegenseite weiterhin vollkommen ausgeblendet wird. Die Vorwürfe der Gegenseite, wonach die IGP als „islamistisch“ einzustufen sei, sind nicht das objektive Ergebnis der dargestellten „Erkenntnisse“ – sondern sie sind der Ausgangspunkt ihrer Argumentation. Die dazu gesammelten Materialien werden von der Gegenseite entgegen der Wirklichkeit bewusst in solcher Weise interpretiert, dass sie die gewünschten Vorwürfe scheinbar illustrieren, während sie sie bei unvoreingenommener Beobachtung widerlegen.
Die tatsächlich belastbare und aussagekräftige Dokumentation unseres Wirkens in Penzberg über viele Jahre hin bleibt außen vor. Der damalige Bayerische Landtagspräsident Alois Glück brachte es vor kurzem (Augsburger Allgemeine, 06.11.09) erneut auf den Punkt:
„Maßgeblich ist, was hier über die Jahre geleistet wurde – alles in einer großen Transparenz, absolut vorbildlich, so wie wir es uns wünschen.“(Anlage 9).
Wir bleiben zuversichtlich, dass das Gericht gegenüber dem nicht einmal 1 % unserer Tätigkeit, welches die Gegenseite in entstellender und verfälschender Weise gegen uns verwenden möchte, die mehr als 99 % unseres in aller Offenheit, Deutlichkeit und Unverstelltheit nachgewiesenen Wirkens zu gewichten wird wissen.
Penzberg, 10. November 2009
Bayram Yerli Muharem Dugonjić Benjamin Idriz
1. Vorsitzender der IGP 2. Vorsitzender der IGP Imam der IGP
Anlagen von 3. Stellungnahme
Anlage 1: Rede des Generalkonsuls der VAE vom 4.12.2008 (arabisch)
Anlage 2: Stellungnahme von CAIR auf der Website des U.S. Department of State
Anlage 3: Stellungnahme von Kultusminister Spaenle über die IGD-Moschee in Freimann
Anlage 4: Erklärung der IGP vom 14.8.2007
Anlage 5: Freitagspredigt „60 Jahre Deutschland“
Anlage 6: ZIE-M’s 10 Essentials
Anlage 7: Definition des Begriffs „Taqiyya“ aus Wikipedia und aus der Encyclopedia of Islam, Leiden 2000.
Anlage 8: Tagungsprogramm der Evangelischen Akademie Tutzing 23./24.11.2009
Anlage 9: Pressebericht aus der Augsburger Allgemeinen vom 06.11.2009
P.S. Für interresierte Verantwortliche können die Anlagen angefordert werden.