Bayerisches Verwaltungsgericht Bayerstrasse 30 80335 München
Geschäftszeichen Z3-2 M 22 E 2009.2155
1. Islamische Gemeinde Penzberg e.V. 2. Bayram Yerli ./.
Freistaat Bayern
wegen Entfernung von diskriminierenden, diffamierenden und falschen Äußerungen des Bay. Landesamtes des Verfassungsschutzes.
Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Prozessvertretung, Vertreter des öffentlichen Interesses, Landesanwalt Peter Samberger, v. 05.06.2009
Die gegen die Islamische Gemeinde Penzberg erhobenen Vorwürfe lassen sich wie folgt gruppieren:
1. Die Islamische Gemeinde Penzberg sei als „islamistisch/extremistisch/gleichrangig mit terroristisch“ einzustufen 2. Die Islamische Gemeinde Penzberg sei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs zuzuordnen 3. Die Islamische Gemeinde Penzberg sei über angebliche Verbindungen mit der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland „im islamistischen Gesamtgefüge vernetzt“ 4. Das Projekt ZIEM sei aus dem Blickwinkel „islamistischer Expansionsbestrebungen“ zu bewerten
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:
1. Vorwürf
Die Islamische Gemeinde Penzberg sei als „islamistisch/extremistisch/ gleichrangig mit terroristisch“ einzustufen
(Hervorhebungen durch uns)
Seite 4. „Aufgrund der verstärkt öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der IGP und dem in diesem Zusammenhang stehenden Projekt „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIEM), sah sich das Bayer. Staatsministerium des Inneren veranlasst, die Öffentlichkeit gezielt über die extremistischen Hintergründe der IGP und daraus resultierende Zweifel an den Integrationsabsichten des Projekts ZIEM zu informieren.“
„Im Hinblick auf die von islamisch-extremistischen Bestrebungen ausgehenden Gefahren und das offensive Auftreten der IGP und deren Verantwortlichen in der Öffentlichkeit war eine namentliche Nennung der IGP im Verfassungsschutzbericht im Interesse der Information der Öffentlichkeit notwendig und verhältnismäßig.“
Seite 5. „Insgesamt gehen von der IGP extremistische Bestrebungen in einem Ausmaß aus, dass die Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht auch im Verhältnis zu den nachteiligen Wirkungen auf die Betroffenen gerechtfertig ist.“
Seite 5. „Die IGP ist als Teilorganisation der islamisch-extremistischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) einzustufen.“
Seite 6. „Die IGP ist nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes – ebenso wie die IGM – eine Organisation aus dem Bereich des politischen Islamismus.“
Seite 10. „Die IGP ist als Teilorganisation im Gesamtgefüge des politischen Islamismus zu sehen.
Islamismus ist dabei als religiös legitimierte Form des politischen Extremismus zu verstehen. Der offen operierende politische Islamismus ist auf Dauer für die bundesdeutsche Verfassungsordnung eine ebenso große Herauforderung wie die terroristischen Aktionen militanter Islamisten. …
Sie wollen die Herrschaftsverhältnisse in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens ändern. Zugleich zielen sie mit einer legalistischen Strategie darauf ab, ihren Anhängern im Bundesgebiet Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen und die demokratische Ordnung durch einen islamistischen Gottesstaat zu ersetzen.“
Für keine dieser Behauptungen werden belastbare Beweise vorgelegt!
Zu den Anlagen 3 und 4, die sich umfangreich auf die IGMG (Milli Görüs) bzw. auf die sog. Muslimbruderschaft (MB) und die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) beziehen, nehmen wir nicht Stellung, da wir keiner dieser Gruppierungen direkt oder indirekt, offen oder verdeckt, angehören, noch ideologisch mit ihnen übereinstimmen. Imam Benjamin Idriz hat sich am 13.08.2007 im Bayerischen Innenministerium mündlich und schriftlich eindeutig und unmissverständlich von allen extremistischen Strömungen distanziert (Anlage NO.6). *
*Unsere Anlagezeichen sind FETTgeschrieben
Unsere Antwort:
Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist Pionier des · gemäßigten (anti-extremistischen), · demokratischen/liberalen (anti-islamistischen) und · friedlichen (anti-terroristischen) Islam in Bayern!
Unsere Beweise: Siehe sämtliche beigefügten Anlagen, insbesondere B, CD, E, F, IJ, K, NO, PQ
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2. Vorwürf
Die Islamische Gemeinde Penzberg sei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs zuzuordnen.
Seite 5.„Die IGP ist als Teilorganisation der islamisch-extremistischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) einzustufen.“
Als Belege werden angefügt:
Liste von angeblichen Zweigstellen der IGMG-Südbayern von 1996 (Anl.5.1)Erwähnung eines Namens „Bünyamin Idris“ als angeblicher Jugendfunktionär von IGMG von 2001 (Anl.5.2) Nach einer Liste von IGMG-Jugendorganisationen in Südbayern habe 2002 in Penzberg eine Jugendgruppe mit 3 Funktionären und 20 Mitgliedern existiert (Anl.5.3) Wiederholte Liste von angeblichen IGMG-Jugendorganisation in Südbayern 2002 (Anl.5.4) Wiederholte Liste von angeblichen IGMG-Jugendorganisation in Südbayern 2002 wie Anl. 5.3 (Anl. 5.5) Liste von angeblichen Zweigstellen der IGMG-Südbayern von 2002 mit Name und Kontaktdaten von Bayram Yerli (Anl. 5.6) Powerpointpräsentation der IGMG-Südbayern für 2002-2003 mit dem Namen von Bayram Yerli und der Anzahl der Mitglieder und Funktionäre in Penzberg (Anl.5.7)Nach einer Liste von angeblichen IGMG-Jugendorganisationen in Südbayern habe 2003 in Penzberg eine Jugendgruppe mit 3 Funktionären und 20 Mitgliedern existiert. (Anl.5.8)Übersicht von angeblichen E-mail-Adressen der angeblichen Ortsvereine der IGMG-Südbayern von 2003 (Anl.5.9) Liste von angeblichen IGMG-Jugendorganisation in Südbayern 2003 (Anl.5.10) Liste von angeblichen Zweigstellen der IGMG-Südbayern von 2003 mit Name und Kontaktdaten von Bayram Yerli (Anl.5.11)Wiederholte Adressenlisten von angeblichen Ortsvereinen der IGMG-Südbayern, mit angeblich zugehörigen Jugendorganisationen und Frauenverbänden, für 2003-2004 (ohne Datum) (Anl.5.12)Erwähnung eines Namens „Bünyamin Idris“ als angeblicher Bildungsverantwortlicher von IGMG von 2004 (Anl.5.13)Wiederholte Adressenlisten von angeblichen Ortsvereinen der IGMG-Südbayern für 2004-2005, mit dem zusätzlichen Namen Ali Alarcin. (Anl.5.14) Wiederholte Adressenlisten von angeblichen Ortsvereinen der IGMG-Südbayern für 2006-2007 mit Name und Kontaktdaten von Bayram Yerli (Anl.5.15) Schreiben der IGMG-Südbayern vom 28.09.04 an Herrn Yerli wegen Spendensammlung für eine IGMG-Moschee in München-Schwabing (Anl.6)Fotografien von Adressenlisten, die 2005 in der Zentrale der IGMG-Südbayern in München aushingen (Anl.7) Rede von Imam Benjamin Idriz anlässlich des Moschee-Besuchs von Landtagspräsident Glück am 07.11.2006 (Anl.8)Schriftverkehr zur Kündigung der Mitgliedschaft von Bayram Yerli bei IGMG. (Anl.9) Aushang eines Plakats für eine Veranstaltung der IGMG in Ingolstadt am 29.03.2008 an der Infotafel der IGP (Anl.10) * Die Anlagen 5.3, 5.4, 5.5 und 5.8 sind wiederholt * Die Anlagen 5.1, 5.6, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14 und 5.15 sind wiederholte Adresslisten
Unsere Antwort:
Die Islamische Gemeinde Penzberg e.V. (IGP) ist eine organisatorisch unabhängige, multinationale und neutrale und offene religiöse Gemeinde, die sich mit Deutschland und seinen Grundwerten identifiziert und jedwede ideologische, politisch motivierte und nationalistische Prägung ablehnt.
Die Satzung der IGP, die Arbeit, die Philosophie, der Vorstand und das Personal sind ausschließlich von der Mitgliederversammlung abhängig.
Die 160 Mitglieder der Islamischen Gemeinde Penzberg mit ihren Familien (ca. 800 Personen), aus acht Nationen, sind sich darin einig, dass die IGP keiner islamischen Dachorganisation weder im Inland noch im Ausland angehört.
Siehe Anlagen A, G, H, IJ, NO
Die nach unserer Kenntnis erste in Penzberg gebildete Moscheegemeinde, mit Sitz an der Karlstraße, die von 1989 bis 1991 bestanden hat, war nach einem Pressebericht des Penzberger Merkur vom 19.07.1990 ein Ortsverband der damals so genannten „Islamischen Föderation Bayern“, also Milli Görüs. Die Mitglieder jener Gemeinde waren ausschließlich türkischer Herkunft. Die Gemeinde löste sich 1991 mit dem Abriss des Gebäudes in der Karlstraße auf. (Anlage A.2)
Bis 1993 gab es dann nach unserer Kenntnis keine weiteren Bemühungen, wieder eine organisierte muslimische Gemeinde in Penzberg zu gründen.
In den Bürgerkriegsjahren 1992-1995 in Bosnien kamen zahlreiche Flüchtlinge auch nach Penzberg und Umgebung. Damit stieg die Zahl der Muslime bosnischer Herkunft rapide an. Muslime aus Bosnien, der Türkei und aus anderen Ländern schlossen sich 1993 zusammen, um einen multiethnischen und von Dachverbänden unabhängigen Verein mit dem vorläufigen Namen „Moslemische Gemeinde Penzberg“ zu gründen (Anlage A.3, 4).
Am 30.11.1994 wurde dieser Verein unter dem Namen „Islamische Gemeinde Penzberg e.V.“ unter der VR-Nr. 478 beim Amtsgericht Weilheim i. Obb. eingetragen (Anlage A.5, 6)
Dieser neu gegründete Verein war und ist weder rechtlich, noch von der nun völlig anderen Zusammensetzung der Mitglieder, noch in irgendeiner ideologischen Hinsicht Nachfolger der 1991 aufgelösten Moscheegemeinde. Die Konstituierung der Gemeinde, die Satzung, die Bildung des Vorstands, geschahen ohne jedweden Einfluss irgendeiner muslimischen Dachorganisation. Im Vorstand der neu gegründeten Gemeinde war kein einziges Vorstandsmitglied der früheren Gemeinde vertreten. Der 1. Vorsitzende der IGP war Halil Ayvaz (Türke), der 2. Vorsitzende Muharem Dugonjic (Bosnier), wie jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder Bosnier und Türken waren und sind. Halil Ayvaz selbst setzte sich damals ausdrücklich für eine strikte Trennung von der Milli Görüs zugehörigen, ehemaligen Penzberger Gemeinde ein; Muharem Dugonjic war Milli Görüs nicht einmal bekannt. Beide sind heute bereit, dies auch gerichtlich zu bezeugen.
Der Vorstand machte sich auf die Suche nach einem geeigneten Imam, der ausdrücklich dem unabhängigen und multiethnischen Selbstverständnis der Gemeinde gerecht werden sollte. Auf Vorschlag von Murat Dugonjic (Bosnier) entschied man sich für den progressiv orientierten und vielsprachigen Imam Benjamin Idriz (spricht sowohl bosnisch, türkisch, arabisch, albanisch und deutsch; Arbeitsvertrag vom 26.09.1994).
Die türkischstämmigen Mitglieder der IGP, die nicht mehr als 40% der Gemeinde stellen, sind, von möglichen individuellen Mitgliedschaften abgesehen, die nicht Sache der Gemeinde sind, an keinem der islamischen Dachverbände orientiert. Zur früheren Mitgliedschaft bei IGMG von Bayram Yerli: Vor dem Umzug nach Penzberg, war er Mitglied der lokalen muslimischen Gemeinde am seinem Wohnsitz. Dies war die Islamische Gemeinde Bad Tölz, die ihrerseits zu IGMG gehörte. Diese Mitgliedschaft hat er privat beibehalten, weil sich daraus zu keinem Zeitpunkt irgendeine Verpflichtung für die IGP gegenüber IGMG oder umgekehrt ergeben hätte. Als 2005 sein Einbürgerungsantrag wegen seiner Mitgliedschaft bei IGMG abgelehnt wurde, informierte Herr Yerli den Vorstand der IGP hierüber und kündigte seine Mitgliedschaft bei der IGMG. Da die Kündigung selbst nicht mehr vorliegt, hat Herr Yerli diese mehrmals wiederholt und die IGMG mehrmals um Bestätigungen seiner Kündigung gebeten. Siehe Anlagen (H.1-5). Inzwischen liegt eine ausdrückliche Bestätigung durch die IGMG vor, die auch das Datum der ursprünglichen Kündigung bestätigt. Sowohl die Kündigung, wie auch die Forderung von Bayram Yerli im Namen der IGP an die IGMG, die IGP keinesfalls als der IGMG zugeordnet zu führen, geschahen nachweislich bevor die Vorwürfe des Innenministerium geäußert wurden. So mag die IGP als freie Gemeinde, zumal sie für ihr attraktives Wirken und ihren, wie wir sehen, sogar über Deutschland hinaus als besonders eindrucksvoll gewürdigten Moscheeneubau von 2005, bekannt wurde, ins Blickfeld größerer Verbände geraten sein, die sie gerne für sich gewonnen hätten. Mehrmals erhielten wir Besuch von Vertretern der Verbände DITIB, VIKZ und auch IGMG. Wir haben mit allen selbstbewusst, unabhängig, auf Augenhöhe und mit Bedacht auf Abstand Kontakte unterhalten. Weshalb von diesen Verbänden ohne unser Wissen und ohne unsere Billigung die IGMG Jahre lang Namen und (teilweise falsche bzw. überholte) Kontaktdaten der Gemeinde und einzelner Funktionäre für ihre Zwecke vereinnahmt und damit missbraucht hat, kann nur von IGMG beantwortet werden. Das Vorgehen der IGMG kann jedenfalls nicht gegen uns ausgelegt werden.
Wir haben unsererseits der IGMG mitgeteilt, dass wir von ihr keinesfalls als in irgendeiner Weise zugehörig geführt werden möchten. In dem entsprechenden Briefwechsel (Anlage G.5) hat uns die IGMG aufgefordert, dies zu begründen, worauf wir darauf hingewiesen haben (Schreiben v. 28.03.2006), dass wir uns zu keinerlei Begründung veranlasst sehen, da wir zu IGMG in keinerlei Bezug stehen. Dies ist bereits eineinhalb Jahre vor der Kontroverse mit dem Innenministerium (August 2007) erfolgt!
Die IGMG ist eine dezidiert türkisch geprägte und ausgerichtete Organisation. Das sieht auch der VfB so: „Die ‚Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.’ (IGMG) zählt als größter türkisch-islamistischer Verband in Deutschland … bleibt die Zielrichtung der IGMG allerdings die unbedingte Bewahrung einer eigenständigen türkisch-islamischen Identität, was mit desintegrativen Tendenzen einhergehen kann.“
Die Islamische Gemeinde Penzberg ist ein multiethnischer, an Deutschland orientierter Verein. Der Briefkopf der IGP nennt den Namen der Gemeinde in den Sprachen der Mitglieder, nämlich deutsch, bosnisch, türkisch, arabisch, albanisch und englisch. Die Aktivitäten der IGP, wie Religionsunterricht, Freitagspredigten, Gottesdienste, Veranstaltungen, finden in deutscher, bosnischer, türkischer und albanischer Sprache statt.
Die IGMG hat nie eine Veranstaltung in Penzberg organisiert, noch war die IGP jemals an der Organisation von Veranstaltungen der IGMG beteiligt.
Die Islamische Gemeinde Penzberg unterscheidet sich kategorisch von der nationalen und ideologischen Ausrichtung der IGMG. Das Wirken der Gemeinde und von Imam Idriz seit 1994 ist allgemein als progressiv und erfolgreich auf Integration ausgerichtet bekannt und anerkannt, in Penzberg, in Bayern und darüber hinaus, wie wir mit umfangreichen Anlagen (Anlage IJ) belegen können. IGMG gilt als konservativ, nationalistisch und hin zu Desintegration tendierend. Die Islamische Gemeinde Penzberg hat ihre progressive, multiethnische, auf Deutschland und auf Integration ausgerichtete Orientierung seit vielen Jahren nachgewiesen.
Die beigefügte Bewertung der IGMG durch den VfB (Anl. 4.0), wie auch der IGD (Anl. 4.1) über insgesamt 98 Seiten ist der Islamischen Gemeinde Penzberg vollkommen fremd. Die IGP und ihr Imam haben mit der darin dargestellten Ideologie nichts zu tun. Imam Benjamin Idriz hat sich am 13.08.2007 im Bayerischen Innenministerium mündlich und schriftlich eindeutig und unmissverständlich von allen extremistischen Strömungen distanziert (Anlage NO.6; s. auch Anlage IJ). Trotz dieses mutigen und entschlossenen Auftretens – der Vorgang dürfte in der Geschichte der Muslime in Deutschland beispiellos sein, er wurde von Landtagspräsident Glück ausdrücklich gewürdigt, und hat Imam Idriz von muslimischen Vereinen (auch solchen, die nicht vom Verfassungsschutz kritisiert werden!) heftige Kritik eingebracht – hat das Innenministerium seine Anschuldigungen unverändert fortgeführt.
Die umfangreich vorgelegten Unterlagen der IGMG dienen keineswegs als Beweise für eine angebliche Zuordnung der IGP zur IGMG – im Gegenteil. Die teilweise schlicht falschen, sonst veralteten, unvollständigen und repetitiven Angaben belegen anschaulich, dass es gerade keinen funktionierenden Austausch zwischen IGP und IGMG gegeben haben kann.
Zu den Anlagen im Einzelnen:
Zu Anl. 5.1: Die bis Position 30 alphabetisch angeordnete Liste fügt an letzter Stelle, Pos. 35, außerhalb der alphabetischen Anordnung „Penzberg“ hinzu. Wie bereits ausgeführt, gehörte jedoch die Islamische Gemeine Penzberg e.V. seit ihrer Gründung 1994 der IGMG weder direkt noch indirekt an.
Zu Anl. 5.2: Benjamin Idriz war zu keiner Zeit ein Funktionär der IGMG, noch gab es einschlägige Vereinbarungen, er kann also nicht als „Jugendfunktionär“ oder „Leiter für Bildung“ fungiert haben. In der Liste wird als Privatadresse die „Zweigstr. 1“ angegeben (die Adresse der damaligen Penzberger Moschee, die jedoch seit ihrer Gründung 1994 nicht zu IGMG gehört). Die Angaben, die die Auflistung enthält, die Adresse und Telefonnummer der Moschee waren öffentlich bekannt, und die Handynummer von Benjamin Idriz war und ist einem sehr großen Personenkreis bekannt. Bezeichnender Weise wird die Privatadresse von Benjamin Idriz, damals Wölfl 13, in der Auflistung in der entsprechenden Spalte aber nicht angegeben (stattdessen wiederholt die Adresse der Moschee); sie war bei IGMG offenbar nicht bekannt! Ebenso belegt die falsche Schreibung von Vor- und Nachnamen, dass es keinen Austausch zwischen Benjamin Idriz und der IGMG gegeben haben kann. Offenbar hat allein das Alter des Imams, der 2001 noch unter 30 war, genügt, dass IGMG, aus welchen Motiven auch immer, ihm eine solche Funktion unterstellt hat. Der IGP, oder Imam Idriz selbst, ist die falsche Nutzung der Identität des Imams durch die IGMG jedenfalls nicht anzulasten.
Zu Anl. 5.3: Da die Islamische Gemeinde Penzberg seit ihrer Gründung 1994 als unabhängige Gemeinde wirkt, und weder IGMG noch einem anderen Dachverband angehört hat, kann sie auch keine Jugendorganisation der IGMG unterhalten haben. Aus der Auflistung geht hervor, dass zu dem Treffen von Vertretern der IGMG-Jugendorganisationen am 02.06.2002 in Dachau keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder aus Penzberg erschienen ist (s. Spalten Asil und Vekil). In der Islamischen Gemeinde Penzberg hat es seit ihrer Gründung 1994 bis zum Jahr 2008 überhaupt keine strukturierte Jugendorganisation gegeben. In der Satzung der IGP ist dies nicht vorgesehen. Die Jugendlichen der IGP waren ihrerseits nie aktiv in der IGMG. Es gibt keinen einzigen Fall einer Kooperation zwischen Jugendlichen der IGP mit Jugendlichen der IGMG.
Zu Anl. 5.4: siehe zu Anl. 5.3. Aus der Auflistung geht hervor, dass keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder bei der IGMG-Zentrale vertreten waren.
Zu Anl. 5.5: siehe zu Anl. 5.3. Aus der Auflistung geht hervor, dass zu dem Treffen von Vertretern der IGMG-Jugendorganisationen am 06.10.2002 in München keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder aus Penzberg erschienen ist (s. Spalten Asil und Vekil).
Zu Anl. 5.6: Die angebliche Handynummer von Bayram Yerli, als angeblicher Vorsitzender des Ortsvereins war damals keine aktuelle Handynummer von Bayram Yerli. Bayram Yerli verwendet seit dem Jahr 2002 eine andere Handynummer (0170/5252403). Diese Handynummer war bei IGMG offensichtlich nicht bekannt.
Zu Anl. 5.7: Den Angaben der Abbildung zufolge habe der angebliche Ortsverein Penzberg „15“ Vorstandsmitglieder (Idareci) und „90“ Mitglieder (Üye). Die Islamische Gemeinde Penzberg hatte 2002/2003 131 Mitglieder und nicht 90 (Anlage G.1), und hat und hatte stets 9 Vorstandsmitglieder, niemals 15. Die Islamische Gemeinde Penzberg hat seit 2002 als einzige türkischsprachige Tageszeitung „Zaman“ abonniert, ein der Orientierung von IGMG konträr gesinntes, liberal-religiöses Organ (Anlage G.2). Die sonstigen von uns abonnierten Tageszeitungen sind die „Süddeutsche Zeitung“ und „Preporod“ (das Organ der Islamischen Gemeinschaft von Bosnien und Herzegowina).
Zu Anl. 5.8: siehe zu Anl. 5.3. Aus der Auflistung geht hervor, dass zu dem Treffen von Vertretern der IGMG-Jugendorganisationen am 22.02.2003 in München keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder aus Penzberg erschienen ist (s. Spalten Asil und Vekil), und dass keiner der angeblichen Funktionäre oder Mitglieder bei der IGMG-Zentrale vertreten waren. – Die Wiederholung der Zahlen in den Listen 5.3, 5.4., 5.5 und 5.8 legt nahe, dass sie ohne jeden Realitätsbezug mechanisch übernommen wurden und belegt an sich schon, dass es keinerlei Austausch zwischen der IGP und der IGMG gegeben hat.
Zu Anl. 5.9: Die unter „Mail-Adresi“ genannte E-mail-Adresse „IGMG.Penzberg@web.de“ ist der Islamischen Gemeinde Penzberg nicht bekannt und wurde von uns zu keiner Zeit genutzt. Die E-mail-Adresse „benjamin_i@web.de“ wurde von Benjamin Idriz 2002 eingerichtet, jedoch zu keiner Zeit zu irgendeiner Korrespondenz mit IGMG, und seit mehreren Jahren überhaupt nicht mehr genutzt. Die von Benjamin Idriz genutzte E-mail-Adresse lautet: idrizbenjamin@gmx.de. Sie ist bei der IGMG offenbar nicht bekannt.
Zu Anl. 5.10: siehe zu Anl. 5.3. Die Auflistung enthält lediglich rudimentäre Eintragungen einer öffentlich bekannten Adresse und Telefonnummer. In auffälligem Gegensatz zu anderen angeblichen Jugendorganisationen der IGMG werden keine Angaben zu einem Vertreter oder Vorsitzenden gemacht. Diese Felder sind leer gelassen. Zudem ist Penzberg wiederum außerhalb der sonst alphabetischen Anordnung gegen Ende der Auflistung angefügt worden.
Zu Anl. 5.11: siehe zu Anl. 5.6.
Zu Anl. 5.12: siehe zu Anl. 5.1 und 5.10. Neu ist hier lediglich, dass erstmals ein Frauenverband unter Leitung von Gönül Yerli genannt wird. Gönül Yerli hat in der Vergangenheit die Frauenarbeit der Islamischen Gemeinde Penzberg geleitet, sie war jedoch zu keiner Zeit Mitglied der IGMG, so wie auch die Islamische Gemeinde Penzberg seit ihrer Gründung 1994 keine der IGMG zuzuordnende Gemeinde war und ist. Wie bereits bei Anl. 5.2 der Fall, so geschah auch hier die Nennung von Angaben einer Funktionärin/eines Funktionärs der Islamischen Gemeinde Penzberg durch IGMG ohne Wissen und Billigung der Betroffenen selbst, noch der Gemeinde. Inwieweit Frau Yerli Positionen vertritt, die einem islamistisch-extremistischen Hintergrund zuzuordnen wären, ist exemplarisch der Anlage G.4 zu entnehmen.
Zu Anl. 5.13: siehe zu Anl. 5.2 (ohne Handynummer). Angegeben werden wiederum lediglich die öffentlich bekannte Adresse und Telefonnummer der Gemeinde, auch als Privatnummer von „Bünyamin Idris“. Die tatsächliche Privatnummer von Benjamin Idriz war bei IGMG offensichtlich nicht bekannt.
Zu Anl. 5.14: siehe zu Anl. 5.6. Zusätzlich zu den öffentlich bekannten, bzw. falschen (Handynummer Bayram Yerli) Kontaktdaten wird eine Person „Ali Alarcin“ als Kontaktperson zu IGMG genannt. Diese Person ist in der Islamischen Gemeinde Penzberg nicht bekannt.
Zu 5.15: Die angegebene Handynummer von Bayram Yerli ist nicht korrekt (siehe zu Anl. 5.6). Zudem wird die Zweigstr. 1 noch als Adresse aufgeführt, obwohl die Gemeinde im genannten Zeitraum von 2006-2007 bereits seit fast zwei Jahren an der Bichlerstr. 15 ihre Anschrift besaß. Bayram Yerli hat seine frühere Mitgliedschaft bei IGMG am 21.03.2005 gekündigt, wie von der IGMG selbst (zuletzt mit Schreiben vom 25.02.2009, Anlage H.5) bestätigt wurde und auch an den Bankauszügen zu belegen ist. (Anlage H.1)
Zu 5.16: Die Islamische Gemeinde Penzberg, wie auch Herr Yerli persönlich, erhält ständig eine Vielzahl von Schreiben und Aufrufen von unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen aller Art, u.a. DITIB, VIGB, u.a. auch für Spendensammlungen zum Bau von z.B. bosnisch oder albanisch orientierten Moscheen (Anlage G.7). Wir haben beispielsweise ein Dankesschreiben von DITIB für eine Spendensammlung zugunsten eines DITIB-Moscheebaus. Dem Aufruf zur Spendensammlung durch IGMG wurde dagegen nicht nachgekommen.
Zu Anl. 7: siehe zu Anl. 5.6. – Ein Datum der Liste selbst ist anhand der Fotografien nicht zu erkennen. Zum Vergleich möchten wir gern Fotografien aus unserem Büro vorlegen (die der Verfassungsschutz versäumt hat, einzuholen; Anlage G.8). In denkbar deutlichem Kontrast zu Milli Görüs oder ähnlich orientierten Moscheen findet unsere Verwaltung in deutscher Sprache statt (siehe Aktenordner), wir haben einen „Interkulturellen Kalender“ aushängen, halten in greifbarer Nähe auch die Bibel, ein evangelisches Gesangbuch, u.a. bereit. Allein schon ein Besuch unseres Büros hätte genügt um nahe zu legen, dass es sich hier nicht um eine in irgendeiner Weise türkisch-nationalistische, extremistische oder islamistische Vereinigung handeln kann.
Zu Anl. 8: siehe Anlagen K. Die Rede enthält u.a. einen Überblick über bestehende islamische Verbände in Deutschland: DITIB, IGMG, VIKZ, VIGB, IGD, Islamrat und ZMD. Es ist nicht erkennbar, in welcher Weise sich aus der Darstellung der IGMG eine wie auch immer geartete Nähe zu gerade dieser Organisation ableiten ließe. Die Darstellung der IGMG ist sachlich bis kritisch. Die Rede wurde am 11.07.2006 gehalten als Landtagspräsident Alois Glück und CSU-MdL Martin Neumeyer die IGP besucht haben. Der Präsident lobte und würdigte diese Rede. (Anlage K.5) Sie enthält (Anlage K.4, Seite 4) sehr ausführlich, klar und unmissverständlich formulierte Bekenntnisse von Imam Idriz gegen an Herkunftsländern orientierte islamische Richtungen (somit unmissverständlich gegen die Ideologie der IGMG!), gegen Extremismus und Gewalt, für Transparenz, Kooperation, Integration, Gleichberechtigung, usw. (“Muslime in Deutschland müssen sich offen und ohne Scheu den demokratischen Richtlinien dieses Landes verbunden zeigen. Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und die Anerkennung des juristischen Rechts sind in erster Linie unsere religiösen Pflichten und damit auch mit aller Kraft dafür einzutreten. Die deutsche Geschichte, die Kultur, die Sitten und Bräuche müssen uns bekannt sein. Die Gesetze zu achten, die Sprache zu sprechen, die Hymne mitsingen zu können. Für die Sicherheit und Stabilität dieses Landes müssen wir uns mit höchster Aufmerksamkeit zuneigen“) Es ist sehr bezeichnend, dass die Darstellung der Gegenseite weder diese ausführlichen Stellungnahmen, noch den Grundtenor dieser Rede, mit einem einzigen Wort anspricht!
Zu Anl. 9: siehe Anlagen H. Aus der Korrespondenz geht unzweifelhaft hervor, dass Bayram Yerli seine Mitgliedschaft bei der IGMG am 21.03.2005 gekündigt hat (entsprechende Bestätigung durch IGMG, ausdrücklich „nochmals“, vom 25.02.2009), sowie mit Schreiben vom 14.03.2006 (also lange vor der Kontroverse mit dem Innenministerium!) gegenüber IGMG erklärt, dass die Islamische Gemeinde Penzberg seit ihrer Gründung keinerlei Zweigorganisation der IGMG war und ist, und nochmals um Streichung aus den entsprechenden Unterlagen bittet. Eine wie auch immer begründete Nachlässigkeit der IGMG, solchen Forderungen nachzukommen, kann keinesfalls zu Lasten der Islamischen Gemeinde Penzberg ausgelegt werden.
Zu Anl. 10: Es ist dem Vorstand der IGP nicht bekannt, dass das fragliche Plakat hier ausgehängt wurde. Aushänge an der Infowand bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand und werden dann mit einem Stempel versehen. So haben wir bereits des Öfteren Werbung für Veranstaltungen beispielsweise des Kultusministeriums, des Sozialministeriums, von Misereor, DITIB, u.v.a.(nicht extremistischen Organisationen) gebilligt. Ein solcher Stempel kann an dem fotografierten Plakat nicht vorhanden gewesen sein. Das Plakat wurde also – falls es tatsächlich an unserer Infowand fotografiert wurde – ohne Genehmigung ausgehängt. Da die Infowand im Eingangsbereich des Islamischen Forums, wie die Moschee auch, jederzeit frei und öffentlich zugänglich ist, kann nicht nachvollzogen werden, wer den Aushang vorgenommen hat, zumal er keinen entsprechenden Stempel getragen haben kann. Es ist z.B. denkbar, dass ein solches Plakat ungesehen angebracht, fotografiert und sofort wieder abgenommen wurde. Wenn, wie das Innenministerium unterstellt, die IGP bemüht wäre, seit die Vorwürfe des Innenministeriums bekannt geworden sind angebliche Verbindungen zu IGMG zu kaschieren, wie sollte dann gleichzeitig erklärt werden, dass für eine Veranstaltung der IGMG geworben würde? Wir dürfen auch darauf verweisen, dass die fragliche Veranstaltung neben Vertretern der Kirchen u.a. auch vom ehemaligen Bürgermeister von Ingolstadt, Peter Schnell (CSU), besucht wurde, dem deshalb sicherlich keine Nähe zum islamistischen Extremismus nachgewiesen werden kann (Anlage G.9). Es handelte sich offenbar um eine Koranrezitation, bei der – wie dem LfV nicht bekannt sein mag – die Ästhetik des Zugangs zur Offenbarung Gottes im Vordergrund steht, ein Grundverständnis, das zu den zentralen Inhalten islamischer Religionsausübung gehört. Sie zu schützen ist auch Aufgabe des LfV.
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3. Vorwürf
Die Islamische Gemeinde Penzberg sei „vernetzt im islamistischen Gesamtgefüge“ und stehe in Verbindung zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD), bzw. zur sog. Muslimbruderschaft (MB)
Seite 5.„Neben den Verflechtungen mit der islamisch-extremistischen IGMG sind bei der IGP auch Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) erkennbar.“
Als Belege werden angefügt:
Bei der Eröffnung der Penzberger Moschee im Jahr 2005 waren u.a. geladen Dr. Nadem Elyas vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Vorsitzende der IGD Ibrahim el-Zayat, Ahmed von Denffer und Ahmad al-Khalifa von der Moschee München/Freimann (ohne Nachweis). Stellungnahmen seitens der IGD zum ausländerrechtlichen Verfahren für den Aufenthalt von Imam Benjamin Idriz seien als Belege für eine angebliche Nähe des Imams zur Ideologie der sog. Muslimbruderschaft zu werten (Anl. 11).Die Homepage www.euro-muslim.com enthält eine (veränderte) Fotografie der Penzberger Moschee (Anl. 12).
Unsere Antwort:
Die Islamische Gemeinde Penzberg und ihr Imam stehen weder mit der IGD noch mit der MB ideologisch (oder organisatorisch) in Verbindung. Unsere ideologische Position ist bekannt, nachgewiesen und anerkannt.
Zur Eröffnungsfeier der Penzberger Moschee am 18.09.2005 wurden Gäste aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, der Politik, der verschiedenen Glaubensgemeinschaften geladen. (Anlage E.2 und 3) Die genannten Personen waren (und sind teilweise heute noch) prominente Vertreter von Muslimen in Deutschland, bzw. in Bayern. Es ist nicht erkennbar, weshalb aus ihrer Anwesenheit eine ideologische Nähe zu IGD oder MB abgeleitet werden kann. Das Innenministerium erwähnt nicht, dass im Grußwort des Vorsitzenden der IGP, Bayram Yerli, das nicht weniger als 28 Ehrengäste namentlich anführt, nur einer der genannten Personen, nämlich Dr. Nadem Elyas als Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, vorkommt, die drei andern jedoch gerade nicht. (Anlage E.4)
In seiner Rede zur Eröffnung hat Imam Idriz in 5 Punkten folgende Standpunkte klar und deutlich manifestiert: Ferne von ideologischen und politischen Bewegungen, Einsatz für ein aufgeklärtes Religionsverständnis, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Verurteilung von Gewallt und Terror und Begegnung im Dialog. (Anlage E.5)
Zu Anl. 11: Damit die Aufenthaltserlaubnis von Imam Benjamin Idriz in den Jahren 1994 und 1999 verlängert werden konnte, wurde jeweils ein Schreiben von Ahmad al-Khalifa, als Generalsekretär der IGD, eingereicht, um seine Eignung als Imam zu bestätigen. Ahmad al-Khalifa galt bekanntlich und nachweislich lange Zeit als prominentester Vertreter von Muslimen in München und damit auch Bayern. Erst im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 wurde seine diesbezügliche Funktion in Frage gestellt. Vorher war er der gesuchteste – und auch weitgehend einzige – Ansprechpartner der Behörden, in München und Bayern, der Kirchen, und vieler weiterer Interessenten in Fragen zum Islam. Es war nahe liegend und natürlich, dass Stellungnahmen durch ihn am ehesten bei den Behörden gewichtet werden würden. Welche andere Person wäre dafür nach Meinung des Innenministeriums in den damaligen Jahren in Frage gekommen? Dass Herr al-Khalifa in seinen Schreiben daraus eine Rolle der IGD bei der Verwendung von Benjamin Idriz als Imam insinuiert, liegt in seiner Verantwortung. Wir können nur vermuten, dass er dem Inhalt der Schreiben damit einen offizielleren Ton und so mehr Gewicht gegenüber Behörden verleihen wollte. Gegen Imam Idriz können die Formulierungen jedenfalls nicht verwendet werden. Benjamin Idriz wurde, wie dargestellt, 1994 von der Islamischen Gemeinde Penzberg als Imam angestellt, die ihrerseits zu keiner Zeit direkt oder indirekt der IGD angehört hat, noch war Imam Idriz jemals in welcher Form auch immer für die IGD tätig. In derselben Sache hat sich für die Aufenthaltsverlängerung von Imam Idriz auch der 1. Bürgermeister von Penzberg, Hans Mummert, (Schreiben v. 27.04.1999) eingesetzt, und schließlich hat sich auch der damalige bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dafür verwendet (Schreiben v. 23.07.1999) – wiewohl in dem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben von RA Werner Dietrich v. 08.07.1999 ausdrücklich auf die Unterstützung durch Ahmad al-Khalifa Bezug genommen wurde. (Anlage L)
Zu Anl. 12: Die Organisation, die die Website www.euro-muslim.com betreibt, steht in keinerlei Beziehung zur Islamischen Gemeinde Penzberg. Wir haben schon am 29.05.2009 – also bevor die Problematik durch die übermittelten Materialien aufgeworfen wurde! – vom Betreiber der Website die Entfernung der Fotografie verlangt. (Anlage M.1) Das Bild wurde daraufhin umgehend entfernt. Die Fotografie war dadurch abgeändert worden, dass der rechte Gebäudeflügel als Fotomontage hinzugefügt wurde. Unsere Moschee ist als besonders gelungener Neubau eines modernen europäischen Gotteshauses bekannt und wird inzwischen in zahlreichen Publikationen (beispielsweise in Fachzeitschriften für Architektur, Website der Herbert-Quandt-Stiftung, Anlage M.2) abgebildet. Wir können darüber keinen Überblick, geschweige denn eine Kontrolle, behalten. Wenn etwa eine rechtsextremistische Website ein Bild der Münchner Frauenkirche verwendet, unterstellt das Innenministerium dann dem Münchner Erzbistum eine ideologische Vernetzung mit dem Neonazismus? (Anlagen M)
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4. Vorwürf
Das Projekt ZIEM sei aus dem Blickwinkel „islamistischer Expansionsbestrebungen“ zu bewerten
(Hervorhebungen durch uns)
Seite 13. „Das ZIEM-Projekt der IGP fügt sich nahtlos in die Planungen der IGD, einen sog. europäischen Fiqh (…) zu etablieren.“
Seite 14. „Insbesondere im Hinblick auf die Verflechtungen zwischen IGP und IGD muss das ZIEM-Projekt aus dem Blickwinkel islamistischer Expansionsbestrebungen beleuchtet werden.“
Als Belege werden angefügt:Ein angebliches „internes Konzeptpapier“ zu ZIEM (Anl. 13).Das angebliche „offizielle ZIEM-Logo“ (Anl. 14)
Unsere Antwort:
Das Projekt ZIEM versteht sich als in seiner Art einzigartiges, anspruchsvolles Angebot, in Kooperation mit Staat, Stadt und Gesellschaft die Integration von Muslimen in Bayern konstruktiv und im gemeinsamen Interesse aller voranzubringen. Entsprechendes wird seit Jahren und zu Recht von Behörden und aus der Gesellschaft von den Muslimen eingefordert. Das Konzept zu ZIEM bringt dies und nichts anderes klar, ausführlich und unmissverständlich zum Ausdruck.
(Anlage IJ.3)Das Innenministerium bleibt jeden Beweis schuldig, in wie fern sich das Konzept für ZIEM mit der Ideologie der IGD oder der MB, des ECFR oder FIOE, überschneiden soll. Von einem sog. „europäischen Fiqh“ oder „Fatwa-Rat“ ist weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit ZIEM eine Rede. Tatsache ist, dass Imam Idriz den sog. Europäischen Fatwa-Rat im Magazin Focus (Sept. 2006) kritisiert hat
Ein angebliches „internes Konzeptpapier“ hat zu keiner Zeit existiert. Tatsache ist, dass Imam Idriz bei den ersten Vorüberlegungen zu ZIEM andere Muslime, auch aus mehreren anderen Ländern, gebeten hat ihm darzustellen, wie sie sich ein entsprechendes Projekt vorstellen würden. Er hat dazu per E-mail oder per Post verschiedene Stellungnahmen erhalten (Anlage PQ.1). Dem LfV wurde dieser Vorgang so erst im Verlaufe des gemeinsamen Gesprächs im Innenministerium am 13.8.2007 bekannt!
Diese verschiedenen Stellungnahmen wurden von Imam Idriz alle einheitlich auf Papierbögen ausgedruckt, die oben den Schriftzug (nicht: Logo) von ZIEM aufweisen, um die Zuordnung zur entsprechenden Materialsammlung zu markieren. Keines dieser Papiere hat jemals als „internes Konzeptpapier für ZIEM“ gedient.
Das vom Innenministerium als „internes Konzeptpapier“ bezeichnete Dokument ist in Wirklichkeit eine von diesen Stellungnahmen, in diesem Fall von einem Verfasser aus Wien (vgl. Anlage PQ.2). Das LfV wusste auch dies nicht und wusste nicht, dass es sich um eine von mehreren Stellungnahmen handelt, die allesamt nicht aus Penzberg stammen. Das Innenministerium beschreibt den Vorgang nun als „unglaubwürdig“. Der österreichische Verfasser des Papiers ist jedoch jederzeit bereit, seine Verfasserschaft, auch gerichtlich, zu bestätigen.
Ein „offizielles Logo“ zu ZIEM, wie fälschlich belegt werden soll, existiert nicht, da ZIEM offiziell noch nicht als e.V. registriert werden konnte. Auf Veranlassung des Innenministeriums wird das zuständige Finanzamt München bisher daran gehindert, dem Verein die Gemeinnützigkeit in Aussicht zu stellen. Anl. 13 stellt einen Schriftzug (kein Logo) dar, bei dem es sich um einen von mehreren Vorentwürfen handelt.
Aus dem Konzept für das Projekt ZIEM (Anlage PQ.4):
ZIEM stellt es sich zur Aufgabe, den Islam in den europäischen Strukturwandel einzubeziehen. ZIEM möchte den gesellschaftlichen Diskurs um eine Neuorientierung der unterschiedlich geprägten religiösen Identitäten auf innovative Weise begleiten.Um einen über die ethnischen Grenzen hinweg, auf europäischem Standard fundierten Islam zu etablieren, fordert ZIEM die Muslime und insbesondere die islamischen Organisationen auf, offensiv gegen den “Missbrauch des Islam” vorzugehen. In erster Linie richtet ZIEM den Focus auf die Identifizierung der muslimischen Gesellschaft mit der Mehrheitsgesellschaft, nach dem Leitziel: 1. Islam: Fernab von traditionellen, nationalen, politischen, ideologischen und räumlichen Einflüssen eines aus anderen Regionen exportierten Religionsverständnisses, eine gemäßigte und zeitgemäße islamische Lebenshaltung zu fördern. 2. Deutschland: Das Land, an dem sich die neue Identität ausrichtet, zu kennen und zu schätzen, das Grundgesetz und die gesellschaftlichen Werte sich zueigen zu machen und sich aktiv in der Gesellschaft einzubringen. 3. Deutsch: Anzuerkennen, dass die Sprache unabdingbarer Faktor des Gemeinsamen ist und Deutsch als verbindende Kommunikation in diesem Land einzusetzen ist.
Keineswegs darf ZIEM als eine Art Vorposten für eine vermeintliche "Islamisierung" Europas missverstanden werden! ZIEM will ganz im Gegenteil einen wirksamen Mechanismus gegen die Fehlentwicklungen einer bisher nicht geglückten Integration, und gegen eine weitere Ausbreitung aggressiver und traditionalistischer Richtungen in Deutschland und Europa, in Gang setzen.Die Vereinbarkeit der demokratischen Gesellschaftsordnung und der Rechtsstaatlichkeit mit dem Islam muss deutlich unterstrichen werden.Wir verurteilen alle extremistischen und fundamentalistischen Gewaltakte auf der Welt. Sie dienen zu nichts anderem, als dazu, Religion zu Gunsten eigener Machtinteressen auszunutzen.
Aus der geplanten Satzung für ZIEM (Anlage PQ.8)
Das Zentrum für Islam in Europa – München e. V. möchte in Verantwortung für die Gesellschaft in Deutschland die Identität hier lebender Musliminnen und Muslime in einem Sinne fördern, der dem Islam als friedlicher und an den Werten eines freiheitlichen, modernen Rechtsstaates orientierten Religion verpflichtet ist, und der ihrer Integration als engagierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger dient. Dazu wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen interessierten Einrichtungen der Stadt und des Staates, der Gesellschaft, der Religionsgemeinschaften und vergleichbarer Einrichtungen. angestrebt.Zentrale Aufgaben von ZIEM betreffen die Bereiche Bildung und Erziehung, kulturelle Integration, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Engagement für Dialog und gegen Intoleranz. In diesem Sinne wird angestrebt, eine Einrichtung zur deutschsprachigen, theologischen Aus- und Fortbildung für Imame aufzubauen, Angebote für Religionsunterricht zu unterbreiten, religiöse Dienstleitungen (wie z.B. Eheschließungen, Bestattungen) anzubieten, und Aufklärung über den Islam in dem oben dargestellten Sinn für die Öffentlichkeit zu leisten.
Dazu Innenminister Joachim Herrmann:
„Die von Ihnen angestoßenen Projekte zur besseren Integration der Muslime in unsere Gesellschaft sind sehr begrüßenswert. Die ausgesprochen positive Presseberichterstattung und die Eindrücke, die meine Kollegen, Landtagspräsident Alois Glück und Martin Neumeyer beim Besuch des Islamischen Forums in Penzberg im November 2006 gewonnen haben, haben auch mein Interesse geweckt. Deshalb wäre ich dankbar, auch künftig Informationen über Ihre Arbeit zu erhalten. Das von Ihnen angestoßenen Projekt der Schaffung eines ‚Zentrum für Islam in Europa München’ ist sehr interessant und sollte auf jeden Fall auch weiterhin Gegenstand eines intensiven und kontinuierlichen Dialogs zwischen Ihnen und der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bleiben.“ (Schreiben von 14.05.2007, damals als CSU-Fraktionsvorsitzender) (Anlage F.5)
Dem ist unsererseits nichts hinzuzufügen.
„Bei lebensnaher Betrachtung“, um eine Formulierung aus dem hier behandelten Schreiben (Seite 8) zu übernehmen, haben das Bayerische Innenministerium und das BayLfV eine Gemeinde und ihren Imam, die seit vielen Jahren in anerkannt vorbildlicher Weise dem nachkommen, was gerade staatliche Behörden, die Politik und die Gesellschaft von den hier lebenden Muslimen einfordern, in diffamierender Weise angegriffen, ihren Ruf akut geschädigt, all ihre Kapazitäten auf diesen unsinnigen Streit hin gebunden, personelle, seelische und wirtschaftliche Schäden in noch nicht übersehbarem Ausmaß verursacht.
Rechtfertigt eine ehemalige Mitgliedschaft von Bayram Yerli bei IGMG dies alles? Von den umfangreichen vermeintlichen Belegen für eine angeblich „islamistisch/extremisitische Verflechtung“ der Gemeinde bleibt „bei lebensnaher Betrachtung“ nichts übrig.
Penzberg, 6. Juli 2009
Bayram Yerli Muharem Dugonjić Benjamin Idriz 1. Vorsitzender der IGP 2. Vorsitzender der IGP Imam der IGP Initiator von ZIEM
Anlagen von 1. Stellungnahme
Anlage A: Chronologie der muslimischen Vereine in Penzberg A-1, A-2, A-3, A-4, A-5, A-6, A-7
Anlage B: Eigene Aktivitäten und Veranstaltungen B-1, B-2, B-3, B-4, B-5, B-6, B-7, B-8, B-9
Anlage CD: Presse- und Medienecho CD-1, CD-2, CD-3