„60 Jahre
Grundgesetz - auch für Muslime in Deutschland“ dazu haben sie verehrter Herr InnenministerHerrmann zu recht gesprochen. Sie vertreten unser Grundgesetz und
sie sind der Innenminister auch von Muslimen in Bayern.
Dennoch
stellte sich für mich die Frage ob vielleicht nicht „60 Jahre Grundgesetz – für
alle Menschen Deutschlands, treffender wäre, denn schließlich sind ja nach
Artikel 3 „Alle Menschen gleich vor dem Gesetz“!
Seit nun
mehr 15 Jahren bewege ich mich rege in muslimischen Kreisen, bislang bin ich
nicht Zeuge davon geworden, dass weder Vertreter von Muslimen noch sie selber,
ein anderes Gesetz neben dem Grundgesetz, erwähnten hätten. Das war so und es
wird auch so bleiben. Ohne den kleinsten Anschein von Zweifel, bekunden wir
unseren Respekt und unsere uneingeschränkte Loyalität zum Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, für heute und ewig.
Und dies
tun wir vor allem deshalb, weil es unserer religiösen Grundüberzeugung und unseren
Verpflichtungen als Bürger dieses Landes entspringt.
Erlauben
Sie mit der Brille eines Theologen nach der entscheidenden Komplexität „Grundgesetz,
Recht und Islam“ zu Fragen, inwieweit mir das nun noch in den 6 Minuten auch
gelingen mag.
Gott
offenbarte Mose den Nomos, das Gesetz, das im alten und im neuen Testament
weiterverfolgt wurde und als Dekalog Jesus ebenso auffasste und schließlich
Muhammed mit dem Namusu Al Akber, mit dem Grundnomos, das positive Gesetz und die
sich daraus erschließende „islamische Recht“ einzusetzen.
Sei es im Alten,
Neuen oder im Letzten Testament, wie wir den Koran verstehen, konzentrieren sie
ihre Maxime, so wie es etwa der Koranvers 5:32 ausdrückt: „Wenn jemand einen Menschen tötet, es so sein soll, als hätte er die
ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es
so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“
Gottes
würdigstes Geschöpf, der Mensch, wird unter Schutz eines ebenso würdevollen
Lebens gestellt, indem Gott selber Grundnormen zuweist, aber viel essentieller
den mit Verstand ausgekleideten Menschen, die Aufgabe überträgt selbst Gesetze
im Sinne Seiner zu entwickeln.
Daraus
resultierend ist es auch im Sinne Gottes, dass seine Intelligenten Menschen,
heute in unserem Grundgesetz den einwandfreien Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ verankert haben.
Weiterhin
bleibt eine Frage im Raum: Fordert der Islam nun einen Staat mit „göttlichen
Gesetzen“ oder für uns heute Abend die relevante Fraget: Ist unser Grundgesetz
mit den islamischen Maßstäben vereinbar?
Eines
möchte ich vorab dezidiert betonen: Die Terminologie eines „islamischen
Gottesstaates“ ist den islamischen Literaturquellen fremd und konträr.
Der Islam
kennt keinen Gottesstaat. Er fordert einen auf Gerechtigkeit und Recht fundierten Idealzustand in Gesellschaften.
Welches politische System auch immer, wenn es der Menschenwürde und einem
Gerechtigkeitssinn gewidmet ist, dort ist der Islam heimisch. Das bezeichnen
wir heute als freiheitliche demokratische Grundgesetz.
Sowohl der
Nomos, als auch der Dekalog, also auch „Namus al-Akbar“ gründen im Dreieck der
Offenbarungsbotschaften Moses – Jesus – Muhammed auf fünf Grundwerte, diese
sind:
1. Religions- und Glaubensfreiheit
„din“ 2. Schutz der Vernunft und Freiheit
der Meinung „nafs“ 3. Recht auf Leben „aql“ 4. Schutz des Eigentums „mal“ 5. Schutz der Nachkommen „nasl“
Somit steht
islamisches Recht autark für Schutz und Sicherheit; des Lebens, des Glaubens,
des Eigentums, der Ehre, der Nachkommenschaft. Und eben nicht dafür, wie wir
diese Wege mit Strafen erzielen…
Die Garantie einer würdigen Gesellschaft, liegt in der Obhut der
allgemeingültigen Grundrechte, deren sich Zivilisationen, reichlich politische
Systeme und Gesellschaften verdanken.
Wenn ich in
meinem Grundgesetzbuch lese, so finde ich nicht die kleinste Spur eines Verstoßes
der so eben erwähnten 5 Grundwerte und muslimischen Glaubensprinzipien und
sollte für manch weniger entwickeltes Rechtssystem vorbildhaft wirken.
Und auch
wenn wir uns der Annahme widmen, dass unser Grundgesetz den 5 Grundwerten nicht
entsprechen würde, so sind Muslime dennoch dazu angehalten, sich den jeweiligen
Gesetzesstrukturen gegenüber treu und loyal zu verhalten.
So haben
die muslimische Gelehrte am 9. Juli 2006 (16/1) folgendes erklären:
„Für
Muslime die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes besitzen, laut ihres vereinbarten
staatsbürgerlichen Vertrages, nach der Sure 5 Vers 1 „O ihr, die ihr glaubt,
erfüllt die Verträge“ den Gesetzen des Landes verpflichtet sind. Wer nicht Staatsbürger ist und einen Aufenthaltsstatus
besitzt, laut ihrem geschlossenen Aufenthaltsvertrag, nach Sure 17:34 „Und
haltet die Verpflichtung ein; denn über die Verpflichtung muss Rechenschaft
abgelegt werden“ den Gesetzen des Landes gebunden sind. Wer Gesetze und
Vereinbarungen übertritt, wird dazu auch vom Propheten getadelt: „Wer
vertrauensunwürdig handelt kann nicht Glauben und wer sein Wort bricht kann
keine Religion besitzen.“
Dass es
zwischen den Gesetzen Gottes und den Gesetzen menschlicher Einwirkung Abstufungen
gibt, belegt der Vers „O ihr, die ihr
glaubt, gehorcht Gott und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch
Befehlsgewalt besitzen.“
Also wird
zum einen befohlen, den Gesetzen Gottes und der Propheten folge zu leisten,
aber auch den positiven Gesetzen von Kräften, eben der höchsten Autoritäten,
die sich in unserem Land in unserem Grundgesetz niederschlägt zu folgen. Daraus
ergeben sich keine konkurrierenden Systeme, vielmehr verstehen sie sich als
ergänzende und bereichernde Folge.
Der Islam
sieht die Gewalteneinteilung von Staat und Religion getrennt vor. Reichlich Islamisches
Schriftgut verweist auf ein bedeutungsvolles Zitat (II. Kalif Omar): „Was Gott im Koran nicht anordnete, ordnet er in den Gesetzen“ Ein klarer
Hinweis auf die Gewaltenteilung.
Schlussfolgernd überzeugt der Koran mit ethischem
Grundverhalten und bedeutet für mein Leben Handreichung im geistig-moralischem,
mein Grundgesetz mit den Rechten und Verpflichtungen die Handreichung im
weltlichen Gefüge.
Göttliche
Gesetze und Gesetze von Staaten bedürfen keiner Polarisierung, vielmehr sollten
sie ihrer gleichberechtigten Existenz entlassen werden.
Kurz
zusagen, der Islam ist konform mit unserem Grundgesetz! Aber wo liegt dann die
Schwäche?
Europa
schaffte es nach bitteren Erfahrungen, Menschenrechte und Grundfreiheiten in
ihrem Werte und Normenkodex zu etablieren und bis ins Staatsgebilde
einzubringen.
Damals
hatte man wohl kaum Muslime im Visier. Heute stören sich manche Mächte an dem
Profit, der dabei für die Muslime hervorgeht. Eine Vielzahl der in Europa
beheimateten Muslime entwurzeln despotischen Regimen, denen Menschenrechte und
Freiheit der eigenen Person kaum etwas aussagen. Das mag auch der Grund dafür sein,
warum Muslime in Europa der Demokratie, dem Rechtsstaat, den Menschenrechten,
der Freiheit und Unabhängigkeit mehr beimessen, als manch ein Europäer. Wir
stehen uneingeschränkt zu diesen Werten und Ermüdungserscheinungen wird es
nicht geben, denn diese Werte sind unser aller Boot, wenn wir es warten, trägt
es uns, wenn wir es demolieren, gehen wir unter.
Meine
Freitagspredigt anlässlich der Feierlichkeiten zum runden Geburtstag unseres
Grundgesetzes, fand nicht nur unter hunderten von Muslimen in meiner Gemeinde
in Penzberg großen Zuspruch, auch weit darüber hinaus wurde ich hierzu
beglückwünscht. Und es wird mich auch zukünftig nicht in Ruhe lassen, mich dem
Gemeinwohl unserer Gesellschaft zu widmen, auch wenn Organe unseres Staates
meinen, widersprüchliches zu berichten.
Hier möchte
ich eine Klammer öffnen: Wie auch immer wir uns verhalten, werden wir von
gewissen Kreisen beschuldigt: Wenn wir, wie es die Mehrheitsgesellschaft
erwartet, dazu aufrufen, dass Muslime sich in die Gesellschaft einbringen und
sich mit dem Grundgesetz identifizieren sollen, werden wir beschuldigt, werden
wir „verschleiernde islamistischer Expansionsbestrebungen“ beschuldigt. Tun wir
es nicht, ergeht der Vorwurf von Abschottung und Parallelgesellschaft. Der
Integration und dem friedlichen Zusammenleben wird auf diese Weise immenser
Schaden zugefügt. Leider gibt es in der Mehrheitsgesellschaft Kräfte, die eine
erfolgreiche Integration von Muslimen zu verhindern versucht. Staat und
Gesellschaft müssen dem gemeinsam entschlossen entgegenwirken. Klammer zu.
Die
Geschichte kennt genug Gewalt und Unrecht im Namen Gottes, um in der
aufgeklärten Welt den Glauben von Rechtsprechung und Justiz fernzuhalten.
Genau für diesen Fall haben wir ein Grundgesetz. Darin sind die Kernwerte
dokumentiert, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Darüber kann es keine
Debatte geben.
Und eins
noch: Nein zur Islamisierung, ja zur
Insanisierung (Humanisierung)
unseres Landes!