Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist für ihre vorbildliche Integrationsarbeit ebenso wie für ihre beispiellose Transparenz und für ihren aktiven Einsatz für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung seit vielen Jahren bekannt. Dass gerade wir seit drei Jahren des „islamistischen Extremismus“ beschuldigt werden, mit schwerwiegenden Folgen für alle Mitglieder der Gemeinde, ist ein anhaltendes Unrecht, gegen das wir uns auf rechtsstaatlichem Weg zur Wehr setzen. Dass der Verwaltungsgerichtshof mit seiner gestrigen Entscheidung dieses Unrecht nicht in aller Deutlichkeit zu benennen und zu beenden vermocht hat, wird mit juristischen Formalia begründet, ist aber für uns und für alle, die unsere Gemeinde wirklich kennen, nicht nachvollziehbar. Zu befürchten ist, dass Gegner der Integration und insbesondere extremistische islamfeindliche Gruppierungen wie „Pollitically Incorrect“ und „Pax Europa“ die Gerichtsentscheidung in ihrem Sinn instrumentalisieren werden, wie das auch bisher bereits zu beobachten war.

Der Verwaltungsgerichtshof hat unserer Beschwerde die für das Eilverfahren erforderliche Eilbedürftigkeit mit der Begründung abgesprochen, dass zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über den Verfassungsschutzbericht 2008, gegen den sich die Beschwerde richtet, bereits der Verfassungsschutzbericht 2009 vorlag. Wie von uns mehrfach kritisiert worden war, hatte die erste Instanz die Eilentscheidung nicht in der dafür üblichen kurzen Zeit getroffen, sondern erst nach vollen 12 Monaten. Der Verwaltungsgerichtshof stützt seine Entscheidung auch darauf, dass wir nicht bereits gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2007 bzw. 2009 geklagt haben und legt nahe, dass anstelle einer Beschwerde gegen die spezifische Nennung in einem bestimmten Berichtsjahr ein Hauptsacheverfahren der zielführende Weg gewesen wäre. Diesen Weg werden wir nun in der Tat beschreiten und sehen uns, trotz der inhaltlich nicht nachvollziehbaren Zurückweisung unserer Beschwerde, durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ausdrücklich ermutigt, dass auf diese Weise endlich Recht gesprochen werden kann und wird.

Wir dürfen festhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof der erstinstanzlichen Entscheidung in wesentlichen Bereichen widersprochen hat. So wurden insbesondere die gegen Imam Idriz gerichteten Vorwürfe, die auf einer aus unserer Sicht falschen Interpretation von Abhörprotokollen, nicht aber auf tatsächlich relevanten Äußerungen, Bestrebungen oder gar Aktivitäten abgeleitet worden waren, aus der Begründung des Verwaltungs­gerichts­hofes ausdrücklich ausgenommen.

Ebenso ausdrücklich wurde die zuvor vorgenommene Einbeziehung der Initiative „Zentrum für Islam in Europa – München (ZIE-M)“ in die gegen uns gerichteten Vorwürfe aus der Begründung ausgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zudem festgestellt, dass sich aus den vom Verfassungsschutzbericht festgestellten Tatsachenbehauptungen – die ja als solche nicht bestritten werden – eine „Einstufung und Bewertung des Antragstellers (IGP) selbst als verfassungsfeindliche Organisation“ nicht ergibt. (Seite 14 v. Urteilsbegründung)

Es könne auch „nicht hineingelesen werden, der Antragsteller (IGP) sei eine verfassungsfeindliche, dem Aufsichts- und Weisungsrecht unterliegende, nachgeordnete Untergliederung von Milli Görüs, deren Verantwortliche dies gewusst und gewollt und die Öffentlichkeit darüber vorsätzlich getäuscht haben.“ (Urteilsbegründung Seite 14) Weshalb die verfassungstreue IGP,  dann dennoch weiterhin im Verfassungsschutzbericht genannt werden darf, und entzieht sich freilich, nach unserem Verständnis und jenseits von formaljuristischen Betrachtungen, dem gesunden Menschenverstand.

Trotz der Enttäuschung darüber, dass uns das uns zustehende Recht mit dieser Entscheidung weiterhin vorenthalten bleibt, haben wir mit dem Rechtsweg bis hierher ein wichtiges Ziel erreicht: Die Verfassungsschutzbehörde hat alle gegen uns gerichteten Vorwürfe detailliert offen legen und die – vermeintlichen – Belege dafür vorweisen müssen. Jeder hat nun die Möglichkeit, sich über die subjektive, eigene Bewertung dieses Materials durch den Verfassungsschutz hinaus, ein eigenes Urteil zu bilden. Wir sind ebenso dankbar wie ermutigt zu erleben, dass alle Beobachter, die unsere Gemeinde, ihr Wirken, ihre Mitglieder, ihre Vorstände, wirklich kennen, zu dezidiert anderen Bewertungen kommen, als das Bayerische Innenministerium.

Wir hoffen, dass das für den 13.9.2010 zugesagte Gespräch mit Innenminister Joachim Herrmann einen konstruktiven Dialog mit der IGP e.V. in Gang setzen wird. 

 
Penzberg, 17.07.2010

Islamische Gemeinde Penzberg e.V.

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Der Verein „Zentrum für Islam in Europa – München (ZIE-M) e.V.“ ist nicht Partei im Rechtsstreit zwischen der Islamischen Gemeinde Penzberg und dem Bayerischen Innenministerium und wird auch nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet oder in dessen Berichten erwähnt.

Dennoch ist im Verlaufe des Rechtsstreits versucht worden, das Projekt ZIEM in Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die Islamische Gemeinde Penzberg und Imam Idriz in Misskredit zu bringen. Wir stellen vor diesem Hintergrund fest, dass der Verwaltungsgerichtshof das Projekt ZIE-M aus der Begründung seines Beschlusses vom 16.7.2010, die Beschwerde der Islamischen Gemeinde Penzberg gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht abzulehnen, ausdrücklich ausgenommen hat.  (Urteilsbegründung Seite 14)

Wir stimmen mit zahllosen Beobachtern und Unterstützern aus allen Kreisen der Gesellschaft darin überein, dass die Vorwürfe gegen die Islamische Gemeinde Penzberg und Imam Idriz den Perspektiven für eine gelingende Integration von Muslimen in Bayern schweren Schaden zugefügt haben und weiterhin zufügen und teilen die Hoffnung, dass das bevorstehende Hauptsacheverfahren zu einer gerechten Aufklärung der Sachverhalte führen wird. 

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Innenminister Joachim Herrmann „Projekte, die eine Integration von Muslimen in unserer Gesellschaft fördern wollen, grundsätzlich befürworte“ (StMI Pressemitteilung Nr. 266/10, 16.7.2010) und dass er ein von Imam Idriz seit langem angeregtes, persönliches Gespräch nun für den 13. September 2010 zugesagt hat. 

München, 17.07.10

Vorstand ZIE-M e.V.

www.zie-m.de