Statement zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3.5.2010

Die Islamische Gemeinde Penzberg darf für sich beanspruchen, dass sie in ihrer sechzehnjährigen Tätigkeit Maßstäbe gesetzt hat für die gelungene gesellschaftliche Teilhabe von Muslimen, für ihr Bekenntnis zu den Werten dieser Gesellschaft und dieses Staates und zum Deutschen Grundgesetz. Wir haben unsere Kinder und Jugendlichen in diesem Sinne herangezogen, haben die Erwachsenen daran herangeführt und wir haben all das von Tausenden einfacher Mitbürger, von Medienvertretern, Kirchenmännern und -frauen und von Politikern aller demokratischer Parteien und jeden Rangs, bis zur Staats- und Bundesregierung, in eindrucksvoller Weise bestätigt und bescheinigt bekommen. Niemand, keine staatliche Instanz und keine islamfeindliche extremistische Gruppierung, kann das in Frage stellen.

Die Anschuldigungen, unsere Gemeinde oder ihr Imam verfolgten selbst extremistische Bestrebungen, haben keine Grundlage. Dass ein Verwaltungsgericht in erster Instanz einer derartigen Bewertung nicht widersprochen hat, ist beunruhigend, ist in unserem Rechtsstaat aber gewiss nicht das letzte Wort. Daher halten wir an unserem Vertrauen auf die Instanzen des Rechtsstaates fest und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.

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Appell zur weiteren Unterstützung von ZIE-M

Die Initiative ZIE-M baut auf dem Selbstverständnis aller daran Beteiligten auf, dass Islam in Deutschland mit den Grundwerten von Staat und Gesellschaft, mit Demokratie und Rechtstaatlichkeit, mit Gleichberechtigung, Pluralismus und Religionsfreiheit uneingeschränkt vereinbar sein muss. Ein Islamverständnis, das damit nicht vereinbar wäre, hat in ZIE-M keinen Platz, weder direkt noch indirekt, intern oder extern. 

Die Initiative gründet auf uneingeschränkter Transparenz in allen Aspekten. Die Planung, die Gründung, die weitere Umsetzung und in Zukunft die Arbeit des Zentrums verlaufen in enger Absprache und Kooperation mit allen zuständigen, konstruktiven Kräften. Auch das Innenministerium ist nach wie vor eingeladen, diese Prozesse zu begleiten. Die Initiative ZIE-M ist kein „Trojanisches Pferd“, sondern setzt in beispielhafter Weise Maßstäbe für Transparenz und Offenheit.

Der Verein und die daran beteiligten Personen lehnen jede inhaltliche, organisatorische oder sonstige Nähe zu extremistischen Strömungen entschieden ab. Die Initiative muss als wirkungsvoller Mechanismus gegen Extremismus aller Art verstanden werden und ist damit im Interesse aller – der Gesellschaft, der Stadt und des Staates nicht weniger als der Muslime, die dieses Islamverständnis teilen und die selbst Teil der Gesellschaft sind – unverzichtbar. 

Die Anschuldigungen, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts waren, sind seit langem bekannt. Dennoch hat ZIE-M eine beispiellose Form und Breite der Unterstützung in Münchner Stadtrat (und darüber hinaus) gefunden, weil es sich um eine Initiative handelt, die in dieser Form von historischer Tragweite und in ganz Deutschland beispiellos ist. Die Musliminnen und Muslime in München und darüber hinaus wissen die enorme Tragweite dieser Unterstützung zu würdigen. Wir appellieren an die Mitglieder des Münchner Stadtrats, an dem dadurch schon Erreichten festzuhalten und sind uneingeschränkt bereit, alles in unseren Kräften Stehende beizutragen, um den Weg gemeinsam weiter zu gehen.

München, 9. Mai 2010

Der Vorstand von ZIE-M e.V.

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Erklärung der Außerordentlichen Mitgliederversammlung ZIE-M e.V. vom 16.05.2010


1. Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom
03.05.2010 sehr und begrüßen den Beschluss der Islamische Gemeinde Penzberg e.V. (IGP), dagegen Beschwerde einzulegen. Wir hoffen auf eine gerechte Entscheidung in der nächsten Instanz.

2. Der Verein ZIE-M e.V. ist nicht Partei im Gerichtsverfahren, die Initiative ZIE-M wird aber vom Verwaltungsgericht in der Begründung der Entscheidung erwähnt. Es wird bemängelt, dass die Satzung von ZIE-M e.V. Mitglieder extremistischer Organisationen nicht ausdrücklich ausschließe.
Obwohl der Satzung bereits Gemeinnützigkeit zuerkannt worden ist und das Selbstverständnis des Vereins eindeutig in der Satzung formuliert wird, werden die Mitglieder von ZIE-M e.V. die Bestimmungen zur Mitgliedschaft wie folgt erweitern: 

§3 Absatz 1
"Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele der Vereinssatzung teilt und sich zum Deutschen Grundgesetz und zur Bayerischen Verfassung bekennt."

§3 Absatz 8
"Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen den Satzungszweck, gegen §3 Absatz 1 oder in schwerwiegender Weise gegen die Satzung des Vereins verstoßen hat."

3. Wir wiederholen und unterstützen den Aufruf des Vorstands von ZIE-M e.V. vom 09.05.2010 und bieten unsere Kooperation an.

4. Wir danken allen Fraktionen, den Religionsgemeinschaften und zahlreichen weiteren Kräften für die Unterstützung des Projekts und wissen sie zu schätzen!

5. Zudem begrüßen wir das Schreiben von Ministerpräsident Herr Seehofer, das den Weg ebnet zu einem konstruktiven Gespräch über ZIE-M mit Innenminister Herrn Herrmann. 

Imam Benjamin Idriz
Vorsitzender

Quelle: http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=447&Itemid=938&lang=de