Anlässlich der Vorlage der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur beantragten einstweiligen Anordnung in Sachen Islamische Gemeinde Penzberg ./. Freistaat Bayern am 5.5.2010
Die Islamische Gemeinde Penzberg, ihr Imam Benjamin Idriz und ihr Vorsitzender Bayram Yerli bedauern zutiefst, daß das Verwaltungsgericht die aus ihrer Sicht unerträglich Bewertung der IGP und ihrer leitenden Personen durch den Verfassungsschutz übernommen hat.
Sie verweisen darauf, daß praktisch alle Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Bayern, die die Gemeinde in Penzberg besucht und sich einen persönlichen Eindruck von der Arbeit der Verantwortlichen gemacht haben, die Gemeinde nachdrücklich unterstützen.
In der Gewissheit, daß ihr mit größtem persönlichem Einsatz seit 15 Jahren betriebenes Engagement für Integration richtig ist, wendet sich die IGP mit Nachdruck gegen die Wertungen in der vorliegenden Entscheidung.
Die IGP steht auch in Zukunft - für einen europäischen Islam, der von Einflüssen irgendwelcher Kräfte von in-und außerhalb Deutschlands, insbesondere von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen anderer Staaten unabhängig sein soll -, für einen Islam, der fest auf den Grundwerten der Deutschen Verfassung, nämlich Toleranz, Gleichberechtigung, Bekenntnis zur Mehrparteiendemokratie, zur Freiheit der einzelnen Menschen und dessen individueller Würde geprägt ist.
Die Islamische Gemeinde Penzberg wird sich gegen die gerichtlichen Feststellungen und Wertungen in geeigneter Weise juristisch zur Wehr setzen.
Sie lädt ein zu einem
Pressegespräch
über die verschiedenen Aspekte der Entscheidung und die daraus folgenden Konsequenzen am morgigen